Unauffälliger Haarersatz ist teuer. Frauen mit teilweisem Haarausfall können aber die Auslagen für ein Echthaarteil von der Krankenkasse erstattet bekommen – wenn medizinische Gründe vorliegen. Lesen Sie weiter auf: Teilweiser Haarausfall: Krankenkasse muss Echthaarteil zahlen Quelle: Journal Med | Patientenbereich Titelbild/Grafik by Journal Med | rs media GmbH
Related Posts
Engagement der Krankenkassen in Sachen Prävention unterstützen
Ein Beitrag von Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Das Präventionsgesetz von 2015 macht es möglich: Die gesetzlichen Krankenkassen können deutlich mehr in Prävention und Gesundheitsförderung investieren. Die Ersatzkassen nehmen dabei vor allem die Prävention in Lebenswelten, den sogenannten Settings, in den Blick. Dazu zählen z. B. Kindergärten, Schulen, Pflegeheime, Kommunen […]
Belixos Körpercreme – Tester gesucht
Nutzer des Psoriasis-Netzes können ein Körperpflegemittel mit dem Extrakt der Mahonia Aquifolium-Wurzel.testen. Die Wirkung dieses Berberitzen-Gewächses bei Psoriasis ist in Studien bewiesen worden. Pflanzliche Wirkstoffe helfen nach unserer Erfahrung selten bei akuten Schüben. Wir würden […] » Lesen Sie den
Neue webinare zum Thema Urtikaria – Nesselsucht
Die Urtikaria, auch Nesselsucht genannt, ist die häufigste Erkrankung der Haut. Etwa 25% der Bevölkerung hat schon einmal eine Urtikaria durchlebt. Bei einer Urtikaria kommt es zu plötzlich juckenden Quaddeln an der Haut oder an einzelnen Hautpartien. Häufig treten gleichzeitig