Sind digitale Unterschriften rechtsgültig? In einem Interview weist ein Rechtsanwalt darauf hin, dass
die elektronische Unterschrift auf z.B. einem Tablet rechtsgültig ist. Er empfiehlt eine Formklausel in den elektronischen Befundprozeß zu integrieren, die lauten könnte: “Wenn Sie fortfahren, stimmen Sie zu, dass beide Parteien die Vereinbarung mit einer elektronischen oder einer handgeschriebenen Signatur autorisieren.”
Mit aycan consent bieten wir ein System zur digitalen Patientenaufklärung an. Es läßt sich an jedes KIS/RIS/PIS anschließen und ermöglicht es, selbst gestaltete Aufklärungsbögen auf einem iPad vom Patienten ausfüllen zu lassen.
Weblinks:
Adobe Document Blog
aycan consent
Auch die Zielgruppe der Senioren ist angekommen im Web 2.0 und sehr positiv eingestellt, was die Nutzung neuer Medien im Gesundheitskontext anbelangt. 1. Fast die Hälfte von Ihnen ist regelmäßig im Netz unterwegs (43% der über 60-Jährigen). 2. Die große Mehrheit (81%) dieser internetaffinen Senioren will neue Medien zukünftig auch nutzen, um elektronisch auf die […]