Jeden Tag ein medizinischer Cartoon: medi-learn.de/cartoons
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Das AMNOG-Prinzip ist gut und richtig: Hohe Erstattungsbeträge, wenn das neue Medikament einen großen Zusatznutzen für Patienten hat, und relativ geringe Erstattungsbeträge, wenn der Hersteller für das neue Medikament keinen oder nur einen geringen Zusatznutzen nachweisen kann. Leider ist es bisher so, dass aus den Portemonnaies der Beitragszahler ein Jahr lang jeder Preis bezahlt werden muss, den ein Pharmaunternehmen verlangt. Egal ob die Preise realistisch kalkuliert sind oder ob es sich um Mondpreise handelt. Mit dem AMNOG bezahlen die Krankenkassen nach einem Jahr nicht mehr länger hohe Preise für behauptete Innovationen, sondern vielmehr angemessene Preise für den jeweils belegten Zusatznutzen. Nicht das Attribut ,neu‘ ist bei der Bewertung eines Arzneimittels länger entscheidend, sondern der nachgewiesene Zusatznutzen für Patienten ist das wichtigste Kriterium. Die AMNOG-Verhandlungen zwischen Pharmaunternehmen und den Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung über einen dem Patientennutzen angemessenen Erstattungsbetrag haben sich bewährt. Bis Ende 2014 konnte bei 68 Erstattungsbetragsverhandlungen in 59 Fällen eine Einigung erzielt werden. Lediglich in 9 Fällen kam es zu einer Entscheidung durch die dafür vom Gesetzgeber vorgesehene Schiedsstelle. Statement des GKV-Spitzenverbandes
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Auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe findet am 19. und 20. Mai 2017 in Berlin das erste Treffen der Gesundheitsministerinnen und -minister der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) statt. Im Mittelpunkt der zweitägigen Tagung unter dem Motto „Together Today for a Healthy Tomorrow – Joint Commitment for Shaping Global Health” steht die Bekämpfung globaler Gesundheitsgefahren. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Gefährliche Krankheiten und Keime, gegen die Antibiotika wirkungslos sind, machen nicht an Landesgrenzen halt. Sie verursachen unsägliches menschliches Leid. Und sie können die soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklung von Ländern dramatisch zurückwerfen. Dass wir den Kampf gegen grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren auf die Tagesordnung der G20 gesetzt haben, ist ein wichtiger Meilenstein für die globale Gesundheit. Denn die G20 vertreten zwei Drittel der Weltbevölkerung und drei Viertel des Welthandels. Nur gemeinsam können wir weltweiten Gesundheitskrisen die Stirn bieten.“ Um auf künftige Gesundheitskrisen besser vorbereitet zu sein, werden die G20-Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister im Rahmen des Treffens gemeinsam mit Vertretern der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltbank, den Ernstfall eines grenzüberschreitenden Krankheitsausbruches erproben. In „Anycountry“, einem modellhaften Land mit geringen Einkommen, bricht eine tödliche Krankheit aus, die sich über die Atemwege überträgt und droht, sich weltweit auszubreiten. Bei der Krisenübung werden die Informationsflüsse und Entscheidungswege auf den Prüfstand gestellt. Wie kann sichergestellt werden, dass gefährliche Krankheitsausbrüche durch die betroffenen Staaten zeitnah gemeldet werden? Wie kann die internationale Hilfe zügiger bereitgestellt werden? Was können die G20 tun, um globale Gesundheitskrisen schnell einzudämmen? Und wie kann die Weltgesundheitsorganisation gestärkt werden? Deutschland setzt sich für eine weitere Stärkung der WHO ein. Denn die WHO hat eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, globale Gesundheitskrisen zu bewältigen. Hierfür dient auch der im Jahr 2015 eingerichtete Krisenfonds (CFE, Contingency Fund for Emergencies), den Deutschland als größter Beitragszahler mit 13 Millionen Dollar unterstützt. Zudem wird es 2017 erstmals einen eigenen Beitrag aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheit in Höhe von 35 Millionen Euro als freiwilligen zusätzlichen Beitrag für die WHO geben. Darüber hinaus unterstützt das BMG im Rahmen des Global Health Programms mit Expertinnen und Experten in Krisensituationen vor Ort und gibt Hilfestellung bei der Vorbeugung von Krankheitsausbrüchen. Thema der G20-Gesundheitsministerkonferenz ist zudem die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen. Antibiotika-Resistenzen sind eine der größten Bedrohungen für die globale Gesundheit. Sie betreffen Industrienationen und Entwicklungsländer gleichermaßen. Eine der wichtigsten Maßnahmen sind Nationale Aktionspläne zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen, wie sie auch im Globalen Aktionsplan der WHO zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen gefordert werden. Mit der Deutschen Antibiotika Resistenzstrategie (DART) nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein und legt im Rahmen des G20-Gesundheitsministertreffen einen Zwischenbericht zum Stand der deutschen Anstrengungen vor. Deutschland hat seit dem 1. Dezember 2016 für ein Jahr den Vorsitz der „G20“, dem Zusammenschluss der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass im geplanten Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) Regelungen vorgesehen sind, die die Voraussetzungen dafür schaffen, den Finanzausgleich der Krankenkassen – Morbi-RSA – zu reformieren und die Manipulationsanreize zu begrenzen. Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss erklärte Ulrike Elsner: „Der Morbi-RSA sollte keinerlei Anreize zur Diagnosebeeinflussung durch Ärzte und Krankenkassen bieten. Das setzt allerdings voraus, dass die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern gegen mögliche Verstöße gleichermaßen vorgehen. Auch sollten die ambulanten Diagnosen anhand von verbindlichen Kodier-Richtlinien nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien verschlüsselt werden.“ Noch wichtiger sei es aber, das Problem an den Wurzeln zu packen und zwar durch eine andere Auswahl der sogenannten morbi-relevanten Krankheiten, so Elsner. Dabei sollte man sich mehr als heute auf die kostenintensivsten Krankheiten konzentrieren, bei denen die Diagnosevergabe weniger manipulationsanfällig ist. Eine zentrale Forderung der Ersatzkassen ist zudem die Einführung einer Regionalkomponente als Versorgungsstrukturkomponente beim Morbi-RSA, die die unterschiedlichen Versorgungs- und Kostenstrukturen auf dem Land und in den Städten einbezieht. Die vdek-Vorstandsvorsitzende begrüßte es daher, dass mit dem HHVG auch Regionalkennzeichen von den Krankenkassen erhoben werden sollen, um damit regionale Analysen zu ermöglichen. Das sei ein erster wichtiger Schritt in Richtung Regionalkomponente. Elsner: „Um die regionalen Ausgabenunterschiede analysieren zu können, brauchen wir die Daten schon 2017 und nicht erst – wie im HHVG vorgesehen – für 2018 oder später. Denn wir halten es für dringend erforderlich, dass die Auswirkungen unterschiedlicher Versorgungsstrukturen ebenfalls im geplanten Sondergutachten des wissenschaftlichen Beirats 2017 zum Morbi-RSA aufgegriffen werden!“ Die Ersatzkassen schlagen daher vor, für das Gutachten auf die bereits vorhandenen Daten, nämlich Postleitzahlen als Regionalkennzeichen zurückzugreifen und ab 2017 auch regulär in den offiziellen RSA-Satzarten mit zu melden. Hintergrund: Gemeinsam mit den Betriebs- und Innungskrankenkassen fordern die Ersatzkassen grundlegende Reformen des Morbi-RSA. Fehlstellungen führen seit Jahren zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, die zulasten der Versicherten gehen. Im Jahr 2015 betrug die Unterdeckung allein bei den Ersatzkassen minus 644 Millionen Euro, während eine andere Kassenart eine Überdeckung von über einer Milliarde Euro aufweisen konnte. Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Sondergutachten bis zum 30.9.2017 in Auftrag gegeben, um die Wirkungen des Morbi-RSA zu analysieren. Pressemitteilung des vdek
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