Unverpackte Lebensmittel müssen laut Lebensmittelinformationsverordnung vom 13. Dezember 2014 mit schriftlichen Informationen über enthaltene Allergene versehen sein. Diese Allergenkennzeichnungspflicht betrifft zum Beispiel Restaurants, Metzgereien oder Bäckereien. Gilt das auch für Schul- oder Vereinsfeste? Müssen auf einem Kuchenbuffet mit selbst gebackenem
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