
Der Beitrag Digital Healthcare Dialogue auf der Solutions.hamburg 2016 erschien zuerst auf lohmannblog.
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Zur Diskussion über die Reform der Finanzierung der ambulanten Notfall-Leistungen erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), heute in Berlin: „Eine an die Realitäten der ambulanten Notfallversorgung angepasste Neuordnung von Zuständigkeiten und Finanzierungsregelungen ist dringend geboten. Die Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Patienten würden aufgrund von Einwerbungen durch die Krankenhäuser die dortigen Notfallambulanzen aufsuchen, ist als polemisch und lebensfremd zurückzuweisen. Die Hauptversorgungslast in der ambulanten Notfallversorgung nachts und an Wochenenden, wenn die niedergelassenen Praxen geschlossen sind, tragen mit 10 Millionen Patienten inzwischen die Krankenhäuser. Dass die überwiegende Zahl der Patienten im Notfall die Krankenhäuser aufsucht, liegt an deren Einschätzung, dass die Krankenhäuser rund um die Uhr kompetente und umfassende Hilfe leisten. Alle Leistungen, die die Krankenhäuser als ambulante Notfall-Leistung erbringen, werden heute aufgrund der Zuordnung der Sicherstellung der ambulanten Notfall-Leistungen zu den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus den Mitteln vergütet, die diese von den Krankenkassen erhalten. Die Sicherstellungszuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen ist eine Fiktion, die nicht länger aufrecht haltbar ist. Die Realität ist eine primäre Zuständigkeit der Krankenhausambulanzen. Deshalb ist es folgerichtig, den ambulanten Notfallbereich so zu reformieren, dass die Leistungen, die die Krankenhäuser erbringen, direkt mit den Krankenkassen abgewickelt werden. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Mittel, die die KVen heute für die ambulanten Notfall-Leistungen an die Krankenhäuser zahlen, in Zukunft nicht mehr zunächst von den Krankenkassen an die KVen geleitet werden. Damit ist in keinster Weise eine Beschneidung der finanziellen Ressourcen bei den KVen verbunden. Es geht einzig und allein um die Realisierung des Grundsatzes, dass das Geld der Leistung folgen muss. Wenn die KVen die Leistungen nicht sicherstellen und die Krankenhäuser die Leistungen erbringen, gibt es keinen Grund, die Mittel über die KVen an die Krankenhäuser zu leiten. Wie bei allen Krankenhausleistungen ist die Direktvergütung durch die Krankenkassen der einzig logische Weg.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Die am 28. März veröffentlichten gesundheitspolitischen Positionen des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) in Nordrhein-Westfalen stoßen bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein auf positive Resonanz. „Wir begrüßen, dass der vdek ein klares Bekenntnis zum Erhalt einer guten medizinischen Versorgung in NRW abgibt und dabei ausdrücklich alle Akteure des Gesundheitssystems mit einbezieht“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Einige der Positionen, etwa zur Notwendigkeit einer sektorübergreifenden Weiterentwicklung des Notfallmanagements, teilen wir. An anderen Punkten, etwa beim vom vdek geforderten Ausschluss der Möglichkeit, Praxissitze in überversorgten Regionen nachzubesetzen, bewerten wir die Lage anders.“ Viel Übereinstimmung mit den Positionen des vdek sieht Bergmann bei den Ideen zu einer Reform der Notfallversorgung und einer dabei noch engeren Verzahnung von ambulantem und stationärem Notdienst. „Dabei können die genannten Portalpraxen eine wichtige Rolle spielen, wobei sich schon heute 90 Prozent unserer rund 80 Notdienstpraxen im Rheinland an oder in Kliniken befinden. Wir werden aber sicher nicht wie gefordert an allen rund 170 Krankenhäusern in Nordrhein eine Portalpraxis einrichten können – das ist nicht nur unbezahlbar, sondern mit Blick auf die Inanspruchnahme von Notdienstpraxen seitens der Patienten auch nicht notwendig“, betont Bergmann. „Ich bin mir aber sicher, dass wir die hiesigen Notdienststrukturen konstruktiv und im Sinne einer hochwertigen Patientenversorgung so weiterentwickeln können, dass die gemeinsamen Ziele erreicht werden.“ Nachbesetzung nicht ausschließen Mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen für die Regelversorgung in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kommt Bergmann zu einer anderen Einschätzung als der vdek. „Der Forderung, die Nachbesetzung von Arztsitzen in rechnerisch überversorgten Regionen grundsätzlich auszuschließen, schließen wir uns nicht an. Es ist unstrittig, dass die geltende Bedarfsplanung, nach der in Ballungsräumen häufig eine formale Überversorgung besteht, einen reformbedürftigen Anachronismus darstellt.“ In der Diskussion müssten jedoch die erheblichen Mitversorgungseffekte in Großstädten, die der Versorgungsreport der KV Nordrhein detailliert dokumentiert, berücksichtigt werden. „Eine pauschale ‚Überversorgung‘ der Großstädte zu konstatieren, hält einem Faktencheck nicht stand. Und es ist nicht anzunehmen, dass die Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht mehr in Großstädten niederlassen dürfen, automatisch und bereitwillig in ländliche Regionen ausweichen. Zu befürchten ist vielmehr, dass sie überhaupt keine Praxis übernehmen“, sagt Bergmann. Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, kommentiert die Forderung des vdek an die Landesregierung, die Krankenhäuser in NRW ausreichend zu finanzieren und den Investitionsstau abzubauen: „Die Kliniken vernünftig zu finanzieren, ist sicher richtig – aber dann muss auch die Frage nach den zweifellos vorhandenen Überkapazitäten erlaubt sein. Die Dichte an stationären Einrichtungen in Nordrhein ist einzigartig und fördert Fehlentwicklungen wie bei der zunehmenden Inanspruchnahme der Klinikambulanzen im Notdienst.“ Obwohl immer mehr medizinische Leistungen ambulant erbracht werden, gebe es auch in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte einen erheblichen Investitionsstau, „weil die Niedergelassenen in NRW seit Jahren mit einer geringeren Vergütung leben müssen als ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern“, sagt König. „Umso wichtiger ist es, diese Benachteiligung bei den anstehenden Honorarverhandlungen mit unseren nordrheinischen Vertragspartnern zu beenden. An diesem Standortnachteil können auch die Krankenkassen im Sinne der Versorgung ihrer Versicherten kein Interesse haben.“
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Änderungen der Zuzahlungen für rezeptpflichtige Arzneimittel erfolgen zum 1. und 15. eines Monats. Neben pharmazeutischen Informationen fließen auch neue gesetzliche, vertragliche oder wirtschaftliche Fakten zu diesen Terminen in die Software der Apotheken ein. Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, wie hoch die Zuzahlung für ein ärztlich verordnetes Präparat ist. Ob ein Medikament zuzahlungsfrei ist, kann jeder Patient auch aktuell in der Zuzahlungsbefreiungsliste des Verbraucherportals APONET unter www.aponet.de nachschlagen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle gesetzlich versicherten Patienten aufmerksam. Für sinkende oder steigende Zuzahlungen kann es verschiedene Gründe geben. So können die Festbeträge – das sind Erstattungshöchstbeträge aller gesetzlichen Krankenkassen – angepasst werden; somit verändern sich auch die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen, die jeweils 30 Prozent darunter liegen. Zudem können die pharmazeutischen Unternehmer ihre so genannten Herstellerabgabepreise erhöhen oder senken. Nicht zuletzt treten immer wieder neue Rabattverträge einzelner Krankenkassen in Kraft, wobei jede Kasse selbst entscheiden kann, ob sie ihre Versicherten dann komplett oder zumindest zur Hälfte von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Preises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist jedoch immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Im Durchschnitt fallen rechnerisch 2,60 Euro pro Packung an, wobei eben auch zuzahlungsfreie Medikamente in die Kalkulation einfließen (Stand: 2013). Alle Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die Krankenkassen von den Versicherten einzufordern und weiterzuleiten. Mit 2,0 Mrd. Euro erreichten die Patientenzuzahlungen im Jahr 2013 einen neuen Höchststand zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Weitere Informationen unter www.abda.de und www.aponet.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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