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USA: Originalhersteller soll für Nebenwirkungen…
In den USA gibt es einen interessanten Fall (Conte v. Wyeth) von Produkthaftung bei Medikamenten. Ein Gericht in Kalifornien hat entschieden, dass das Pharmaunternehmen Wyeth für die bleibenden neurologischen Folgen haftbar ist, die bei einer Patienten nach der Therapie mit Metoclopramid gegen Refluxösophagitis aufgetreten sind. Jedoch hatte die Klägerin ein Produkt eines anderen Hersteller geschluckt, der den Wirkstoff von Wyeth als Generikum vertreibt. Das Patent war in den USA schon 1982 ausgelaufen.
Ein Hersteller ist danach noch Jahrzehnte nach dem Auslaufen des Patents für den Wirkstoff verantwortlich. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Produktinformationen des Generikums auf den Angaben von Wyeths Originalmedikament beruhen.
Dieses Urteil heizt die Diskussion über die Gesetzgebung bei Produkthaftung bei Medikamenten weiter an. Wenn diese Entscheidung bestand hat und ein Meilenstein darstellt, wie Experten prognostizieren, dann ist zu befürchten, dass patentgeschützte Medikamente noch teurer werden. Die Pharmakonzerne werden diese finanziellen Risiken auf den Versicherten abwälzen.
Hilfe könnte für die Pharmaunternehmen von anderer Seite kommen. Die Hersteller argumentieren, dass mit der Zulassung des Medikaments durch die FDA die Haftung auf die dort festgestellten Nebenwirkungen beschränkt ist. Nach dem Rechtsprinzip des Preemption in den USA darf das Bundesrecht nicht durch Entscheidungen von Gerichten der einzelnen Bundesstaaten ausgehebelt werden.
Auch hier ist Wyeth involviert. Das Pharmaunternehmen fechtet derzeit einen Fall (Wyeth v. Levine) vor dem Supreme Court aus. Preemption würde den in Europa immer wieder mit Erstaunen registrierten horrenden Haftungsklagen bei Medikamenten ein Ende setzen. Das ist nicht im Sinne der Wähler von Obama und der neuen demokratischen Mehrheit. Daher wird spekuliert, ob Barack Obama das “Preemption” beenden kann.
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