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Datenschutz bei Gesundheits-Apps und Wearables mangelhaft
Gesundheits- und Fitness-Apps und die dazugehörigen Wearables boomen. Doch viele Anbieter missachten gesetzliche Anforderungen. Nutzerinnen und Nutzer werden nicht oder nur mangelhaft darüber informiert, welche ihrer sensiblen Gesundheitsdaten von wem und zu welchem Zweck gespeichert werden. Gesammelte Daten können oftmals nicht gelöscht werden. Der Markt für Apps im Gesundheitsbereich boomt. Das Angebot umfasst weltweit geschätzt rund eine Million Angebote mit Gesundheitsbezug. Egal ob Fitness-, Gesundheits-, Lifestyle-Apps, Sport- oder medizinische Apps gemeinsam ist allen, dass sie die Körperdaten ihrer Nutzer elektronisch erfassen. Um besser zu verstehen, was mit diesen sensiblen Daten geschieht, haben Datenschutzbehörden aus Bund und Ländern stichprobenartig Geräte und Apps von verschiedenen Anbietern überprüft. Dabei zeigt sich, dass Hersteller, Betreiber und Verkäufer der getesteten Geräte und Apps die Nutzer oft nicht ausreichend darüber informieren, was mit ihren Daten geschieht. Stichpunktartige Anfragen der Datenschützer nach Auskunft zu gespeicherten Daten wurden mit pauschalen Verweisen auf Datenschutzerklärungen beantwortet oder wegen Nicht-Zuständigkeit abgewiesen. Viele Hersteller sind in Deutschland nur mit Serviceniederlassungen präsent, während ihr Hauptsitz in anderen EU- oder Dritt-Staaten liegt. Erst unter der ab Mai 2018 EU-weit gültigen Datenschutzgrundverordnung können deutsche Aufsichtsbehörden Beschwerden deutscher Verbraucher wirksamer bearbeiten. Sie appellieren daher an Bürgerinnen und Bürger vor dem Kauf und dem Einsatz von Wearables und Gesundheits-Apps genau auf den Schutz ihrer Daten zu achten. So erfüllen die meisten der untersuchten Datenschutzerklärungen nicht die gesetzlichen Anforderungen. Sie sind in der Regel zu lang, schwer verständlich und enthalten zu essentiellen Datenschutzfragen nur pauschale Hinweise. Viele Erklärungen liegen nicht einmal in deutscher Sprache vor. Oftmals wurde auch nur auf die generelle Datenschutzerklärung des Unternehmens verwiesen, die kaum konkreten Bezug zu dem Wearable und den besonders schützenswerten Gesundheitsdaten hat. Unbefugte Weitergabe der Gesundheitsdaten an Dritte Oft werden die durch die Geräte erhobenen Gesundheitsdaten durch externe Dritte verarbeitet. Durch die unklaren Regelungen zur Datenverarbeitung entgleiten diese Daten dabei der Kontrolle durch die Nutzer. Zwar scheinen Einzelinformationen wie Körpergewicht, zurückgelegte Schritte, Dauer des Schlafes oder Herzfrequenz für sich betrachtet oftmals wenig aussagekräftig. In der Regel werden diese Daten jedoch mit eindeutigen Personenkennungen oder auch Standortdaten verknüpft. Bei einer dauerhaften Nutzung von Wearables fallen damit so viele Informationen an, dass sich ein präzises Bild des Tagesablaufs und Gesundheitszustands der jeweiligen Nutzer ergibt. Viele der Geräte und Apps bieten die Möglichkeit, aufgezeichnete Fitness-Daten mit Freunden zu teilen. Häufig fehlt dabei ein Warnhinweis, dass die Weitergabe der sensiblen Nutzerdaten nur dann geschehen darf, wenn der Nutzer dieses ausdrücklich wünscht und bewusst hierin einwilligt. Einige Hersteller geben an, dass sie die Fitness-Daten der Nutzer für Forschungszwecke und Marketing verwenden und an verbundene Unternehmen weitergeben. Die Nutzer erfahren jedoch auch hier häufig nicht, um wen es sich dabei handelt, noch können sie der Weitergabe ihrer Daten widersprechen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff warnt daher: Fitness- und Bewegungsdaten, wie sie von vielen Wearables erhoben werden, verraten sehr viel über das Leben und die Gesundheit ihrer Nutzer. Vor dem Kauf von Wearables und der Installation der dazugehörigen Apps auf dem Smartphone sollten sich die Nutzer fragen, ob sie wissen, was mit ihren Gesundheitsdaten geschieht und an wen sie weitergegeben werden. Auch die Hersteller und Betreiber der Geräte und Apps sind in der Pflicht. Viele Probleme ließen sich vermeiden, wenn Fitnessdaten lediglich lokal auf einem Smartphone gespeichert und verarbeitet würden. Löschen der Daten kaum möglich Oft bieten Geräte und die damit verbundenen Nutzerkonten keine Möglichkeit, Daten selbst vollständig zu löschen. Will man etwa ein gebrauchtes Gerät weiterverkaufen, so genügt es nicht, die App zu löschen, um bereits gesammelte Daten zu vernichten. Bedenken bereiten den Datenschützern auch die technischen Analysetools mit denen Hersteller nachverfolgen, wie die Geräte oder Apps genutzt werden. Hier fehlt der Nachweis, dass gesammelte Daten tatsächlich anonym sind. Daher besteht die Gefahr, dass diese Daten für Werbezwecke und zur Profilbildung verwendet werden. Bereits im April 2016 hatte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder von den Herstellern von Gesundheits-Apps und Wearables mehr Transparenz gefordert sowie korrekte Einwilligungserklärungen und ein Bekenntnis zur Datensparsamkeit. Die jetzt vorliegenden Untersuchungsergebnisse unterstreichen die Dringlichkeit der Forderungen der Datenschutzkonferenz. Hier finden Sie die Entschließung der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern vom 6./7. April 2016: Entschließung der 91. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder Wearables und Gesundheits-Apps – Sensible Gesundheitsdaten effektiv schützen! Hier finden Sie die Datenschutzrechtliche Bewertung und Fragenkatalog: Datenschutzrechtliche Bewertung und Fragenkatalog Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Hightech-Themen des Jahres 2016: Digital Health / eHealth gewinnt an Bedeutung
IT-Sicherheit, Cloud Computing und Industrie 4.0 sind die drei wichtigsten Digitalthemen des Jahres. In der Spitzengruppe folgen Big Data und das Internet of Things. Das hat die jährliche Trendumfrage des Digitalverbands Bitkom ergeben. Demnach liegt das Thema IT-Sicherheit, wie bereits vor zwei Jahren, mit 59 Prozent der Nennungen an der Spitze. Der Dauerbrenner Cloud Computing folgt mit 58 Prozent dicht dahinter. Damit konnte Industrie 4.0 im Vergleich zum Vorjahr einen Platz gut machen und landet erstmals unter den drei wichtigsten Themen: Die Digitalisierung von Produktionsprozessen unter dem Schlagwort Industrie 4.0 nennen 54 Prozent der befragten Unternehmen. Auf 51 Prozent kommt die Auswertung großer Datenmengen (Big Data). Das „Internet der Dinge“ folgt auf Platz fünf. 47 Prozent der IT-Manager betrachten das Internet of Things als wichtiges Digitalthema. „Alles was vernetzt werden kann, wird vernetzt – vom Auto bis zur Zahnbürste. Möglich machen das leistungsfähige Mikrochips, leichte Sensoren und die mobilen Datennetze“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Das Internet der Dinge eröffnet unzählige Anwendungsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen.“ Nach Schätzungen von Marktforschern werden im laufenden Jahr weltweit mehr als 6 Milliarden Gegenstände mit dem Internet verbunden sein. Die steigende Bedeutung der Vernetzung zeigt sich auch bei den weiteren Digitalthemen des Jahres. So konnte sich das Thema Smart Home mit 27 Prozent in diesem Jahr vom elften auf den siebten Rang vorschieben. „Die Schlagzahl bei der Heimvernetzung steigt“, sagte Rohleder. Neben neuen Marktteilnehmern bieten immer mehr Hersteller klassischer Haustechnik Produkte an, die per Internet verbunden sind und zum Beispiel über eine Smartphone-App gesteuert werden können. Neuen Schwung bekommt auch das Thema E-Health, das es in den vergangenen Jahren nie unter die Top-10 geschafft hat und jetzt auf dem achten Platz liegt (Vorjahr: Platz 14). 21 Prozent der befragten Unternehmen nennen E-Health als wichtiges Thema. „Die rasante Verbreitung von Fitness-Trackern und Gesundheits-Apps zeigt, welches Potential digitale Technologien in der Prävention und in der medizinischen Versorgung haben“, sagte Rohleder. Gleichzeit wurde mit der Verabschiedung des E-Health-Gesetzes im vergangenen Jahr eine wichtige Grundlage für die Digitalisierung des Gesundheitswesens gelegt. Methodik: Die wichtigsten Hightech-Themen und Trends des Jahres wurden im Rahmen der halbjährlich durchgeführten Konjunkturumfrage „Bitkom-Branchenbarometer“ erhoben. Dabei befragt Bitkom Research regelmäßig ITK-Unternehmen zur Marktentwicklung und ausgewählten Branchenthemen. Die Frage lautete: „Was sind aus Sicht Ihres Unternehmens die maßgeblichen Technologie- und Markttrends, die den deutschen ITK-Markt im Jahr 2016 prägen werden?“ Pressemitteilung der BITKOM
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ORGANPATEN-Preis 2016 – Organspende. Entscheiden – und darüber reden!
Unter dem Motto “Organspende. Entscheiden – und darüber reden!” startet heute der Wettbewerb zum ORGANPATEN-Preis 2016. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Verloren gegangenes Vertrauen lässt sich nur langsam wieder zurückgewinnen. Deshalb dürfen die Anstrengungen nicht nachlassen, die Qualität in der Transplantationsmedizin ständig zu verbessern. Gleichzeitig muss weiter daran gearbeitet werden, Verunsicherungen von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Ärzten und Pflegekräften im Krankenhaus aufzugreifen und über die Organtransplantation zu informieren. Der Organpatenpreis kann durch neue Ideen und Wege der Information dazu beitragen Öffentlichkeit für das wichtige Thema Organspende zu schaffen.” Hierzu betont Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: “Nur wenn wir alle erreichen – Bürgerinnen und Bürger wie auch das medizinische Personal in den Krankenhäusern – werden wir zu einer noch intensiveren Auseinandersetzung mit den Fragen der Organspende kommen. Nur so können wir in der Bevölkerung ein größeres Verständnis und eine höhere Aufgeschlossenheit dafür schaffen, eine entschiedene Haltung zum Thema Organspende einzunehmen. Mit der Auslobung des ORGANPATEN-Preises 2016 hoffen wir auf zahlreiche innovative und kreative Ideen, die dazu beitragen, Organspende zu einem Thema des täglichen Lebens werden zu lassen. Gerade junge Menschen befassen sich unbefangen mit diesem Thema und können deshalb neue ungewöhnliche Wege einer Annäherung zeigen. Mit ihren eigenen kreativen Beiträgen können sie andere motivieren, eine selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen.” Viele Menschen sind grundsätzlich zu einer Organspende bereit, halten aber weder ihren Willen schriftlich fest, noch teilen sie ihre Entscheidung ihren Angehörigen mit. Hier gilt es neue Wege zu beschreiten, um über die Organspende zu informieren, Verunsicherungen aufzugreifen und Öffentlichkeit für die Organspende zu schaffen, damit noch mehr Menschen, ihre Entscheidung treffen und in einem Organspendeausweis dokumentieren. Gemeinsam suchen das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kreativ herausragende Ideen und Vorschläge zur Gestaltung von Plakaten bis hin zu Motiven im Postkartenformat. Ziel ist, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte, die mit der Versorgung von Patienten befasst sind, mit dem Thema Organspende auseinandersetzen. Zur Teilnahme aufgerufen sind Patienten- und Selbsthilfeverbände, Schülerinnen und Schüler ab dem 14. Lebensjahr, Schülerinnen und Schüler von Kranken- und Gesundheitspflegeschulen bzw. von Kinderkrankenpflege- und Gesundheitspflegschulen, Studentinnen und Studenten aller Fakultäten, Künstlerinnen und Künstler sowie alle Menschen mit kreativen Ideen. Über die Vergabe der Preise in den Kategorien Plakatmotiv und Postkartenmotiv entscheidet eine interdisziplinäre Jury. Zusätzlich können alle eingereichten Motive durch die Community aufhttp://www.organpatenpreis.de bewertet werden. Das Motiv mit den meisten Stimmen erhält den Communitypreis. Insgesamt steht ein Preisgeld in Höhe von 27.000 Euro bereit. Die Wettbewerbsbeiträge für den ORGANPATEN-Preis 2016 können ab sofort bis zum 30. November 2015 online unter http://www.organpatenpreis.deeingereicht werden. Weitere Informationen zum Wettbewerb, zu vergangenen Preisträgern, der Jury und zu den Teilnahmebedingungen finden Sie unter http://www.organpatenpreis.de Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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