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Finanzierung Telematik-Infrastruktur: Einigung erzielt – Gesetzliche Fristen eingehalten
Finanzierung Telematik-Infrastruktur – Eine Einigung unter Moderation des Bundesschiedsamtes erzielten am vergangenen Freitag KBV und GKV-Spitzenverband. Festgelegt wurden sowohl Beträge für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb. Am Ende zeigten sich beide Seiten zufrieden. „Unser wichtigstes Ziel war es, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht auf Kosten sitzen bleiben, die ihnen durch die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung an die sektorenübergreifende Telematikinfrastruktur entstehen. Dieses Ziel haben wir erreicht“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Gemeinsam haben wir eine gute Lösung auf dem Weg zu einer modernen IT-Infrastruktur für das Gesundheitswesen gefunden“, sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Die Vereinbarung liegt in Eckpunkten vor, die nun noch bis Mitte Mai ausformuliert werden. Sie gilt ab 1. Juli 2017 und bezieht sich sowohl auf die Finanzierung der Kosten für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb. Im Einzelnen wurde vereinbart: Erstattungsbetrag für die einmalige Anschaffung eines Konnektors (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur QES): 2.620 Euro. Dieser Betrag gilt für das dritte Quartal 2017. In den drei Folgequartalen sinkt dieser Betrag um jeweils zehn Prozent (also viertes Quartal 2017 bis zweites Quartal 2018), wobei jeweils der Zeitpunkt der Installation in der Arztpraxis ausschlaggebend ist. Erstattungsbetrag Stationäres Kartenterminal: 435 Euro Erstattungsbetrag Mobiles Kartenterminal: 350 Euro Hinzu kommt noch eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie von definierten Beträgen für den laufenden Betrieb. Jetzt liege es an der Industrie, rechtzeitig entsprechende Komponenten bereitzustellen. Diese müssten praktikable Lösungen für die Praxen bieten und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein. Beide Seiten verständigten sich zudem darauf, das Marktgeschehen zu beobachten und bei neuen Erkenntnissen insbesondere zur preislichen Entwicklung bei den Komponenten über Anpassungen der Vereinbarung zu verhandeln. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Finanzergebnisse der GKV 2014: Finanz-Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung bei 28 Milliarden Euro
Die Finanz-Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung addieren sich zum Jahreswechsel 2014/2015 auf eine Summe von insgesamt rund 28 Milliarden Euro. Im Jahr 2014 haben die gesetzlichen Krankenkassen durch Prämienzahlungen und freiwillige Leistungen Mittel in Höhe von mehr als einer Milliarde. Euro an ihre Versicherten zurückgeführt. Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen damit weiterhin über Finanz-Reserven in Höhe von rund 15,5 Milliarden Euro. Dazu kommt die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 12,5 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Mit Reserven von rund 28 Milliarden Euro steht die gesetzliche Krankenversicherung auf einer soliden Grundlage. Das ist auch das Ergebnis einer sorgfältig abwägenden Gesundheitspolitik, die Einahmen und Ausgaben gleichermaßen im Blick behält. Dass die Kassen mehr als eine Milliarde Euro an Prämien und freiwilligen Leistungen an ihre Versicherten zurückgeben konnten, zeigt die insgesamt gute Finanzlage der Kassen. Es ist gut, dass die Krankenkassen ihre hohen Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten nutzen – für attraktive Beiträge und gute Leistungen. Ziel muss es bleiben, eine nachhaltig gute Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit hochwertigen Leistungen und Arzneimitteln sicherzustellen.” Einnahmen in Höhe von rund 204,1 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Jahres 2014 Ausgaben von rund 205,3 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz von knapp 1,2 Milliarden Euro geht zu einem Großteil darauf zurück, dass die Krankenkassen ihre Versicherten über Prämien und freiwillige Satzungsleistungen an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. So wurden im Jahr 2014 Ausgaben für Prämienzahlungen an Krankenkassenmitglieder in Höhe von rund 711 Millionen Euro sowie Aufwendungen für freiwillige Satzungsleistungen (z.B. Osteopathie oder professionelle Zahnreinigung) in Höhe von 313 Millionen Euro geleistet. Ohne diese Sonderfaktoren ergibt sich für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2014 bei einem Ausgabevolumen von 205,3 Milliarden Euro ein weitgehend ausgeglichenes Finanzergebnis. Durch die neue Finanzstruktur des GKV-FQWG haben die Krankenkassen auch weiterhin die Möglichkeit, ihre erheblichen Finanz-Reserven bei der Kalkulation ihrer Zusatzbeiträge zu berücksichtigen. Zum 1. Januar 2015 haben 65 – und damit mehr als die Hälfte der 123 Krankenkassen – ihre Beiträge im Vergleich zum Vorjahr gesenkt. Damit profitieren rund 20 Millionen Krankenkassen-Mitglieder von niedrigeren Krankenkassen-Beiträgen. Weitere 50 Kassen mit 32,5 Millionen Mitgliedern haben ihre Beiträge stabil gehalten. 8 Krankenkassen mit insgesamt weniger als 700.000 Mitgliedern haben ihre Beiträge im Vergleich zum Vorjahr leicht angehoben. Auf dieser Basis ergibt sich Anfang 2015 ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz, der bei rund 0,8 Prozent liegt. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten unterschiedlich Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten zeigt sich eine unterschiedliche Entwicklung: Im Jahr 2014 erzielten 52 Krankenkassen ein Plus von 683 Millionen Euro. So erzielten die AOKen einen Überschuss von rd. 421 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen hingegen die Ausgaben die Einnahmen um rund 1,08 Mrd. Euro Euro; bei den Betriebskrankenkassen um 334 Millionen Euro, und bei den Innungskrankenkassen um 219 Millionen Euro. Die Ausgabenüberhänge dieser Kassenarten erklären sich zu einem erheblichen Teil durch Prämienzahlungen, die die Krankenkassen an ihre Mitglieder geleistet haben. Finanzergebnis des Gesundheitsfonds Elf Jahre nach dem Rekord-Schuldenstand in Höhe von damals 8,3 Milliarden Euro (Anfang 2004) steht die GKV Ende 2014 weiterhin auf einem sehr soliden finanziellen Fundament. Ende 2014 verfügten die Krankenkassen über Finanz-Reserven in Höhe von 15,5 Milliarden Euro. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verfügte über einen Betrag in Höhe von 12,5 Milliarden Euro. Damit addieren sich die Finanzreserven in der GKV zum Jahreswechsel 2014/2015 auf eine Summe von insgesamt rund 28 Milliarden Euro. Zwar verzeichnet der Gesundheitsfonds im Jahr 2014 einen Ausgabenüberhang von rund 1,12 Milliarden Euro, dieser ist allerdings auf Grund der Verbeitragung von Einmalzahlungen (Weihnachtsgeldeffekt) wie erwartet gegenüber dem 1.-3.Quartal (-4,1 Milliarden Euro) deutlich zurückgegangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Mehrausgaben, die den Krankenkassen durch die Abschaffung der Praxisgebühr auch in 2014 entstehen (1,8 Milliarden Euro) sowie die gesetzlich induzierten Mehrausgaben für Krankenhäuser (rund 0,6 Milliarden Euro) ebenso wie die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses um 3,5 Milliarden Euro durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve gedeckt wurden. Durch die weiterhin günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen mit einem Plus von 3,9 Prozent wurde allerdings nur ein relativ geringer Teil des potenziellen Entnahmebetrages von 5,8 Milliarden Euro in 2014 auch tatsächlich benötigt. Ausgabenzuwächse bei 4,9 Prozent Je Versicherten gab es 2014 einen Ausgabenzuwachs von 4,9 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 5,2 Prozent je Versicherten; die Verwaltungskosten nur geringfügig um 0,2 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse um 0,6 bis 0,7 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als die Pro-Kopf-Ausgaben. Damit lag der Ausgabenzuwachs unterhalb der Prognose des Schätzerkreises, der für das Gesamtjahr 2014 von einem Ausgabenzuwachs je Versicherten von 5,0 Prozent (Leistungsausgaben plus 5,2 Prozent, Verwaltungskosten plus 1,5 Prozent) ausgegangen war. Zu den Ausgabenzuwächsen haben vor allem stark steigende Arzneimittelausgaben beigetragen. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen nach drei Jahren mit moderaten Zuwächsen um 9,0 Prozent (2,9 Milliarden Euro) gestiegen. Dieser Ausgabenzuwachs ist zu rund 3 Prozentpunkten auf das Auslaufen des bis 31. Dezember 2013 befristeten erhöhten Herstellerrabatts für patentgeschützte Arzneimittel von 16 Prozent zurückzuführen. Auffällig sind auch die hohen Ausgaben für neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C, die 2014 in der GKV zu Mehrausgaben in einer Größenordnung von rund 600 Millionen Euro geführt haben. Mittlerweile hat der GKV-Spitzenverband für die ersten Arzneimittel mit den jeweiligen Herstellern Erstattungsbeträge vereinbart, die zu einer Preissenkung führen. Auch haben einzelne Krankenkassen Rabattvereinbarungen mit dem Hersteller abgeschlossen. Ohne die ausgabenbegrenzenden Regelungen, die die Bundesregierung Anfang 2014 im Arzneimittelbereich umgesetzt hat, lägen die Ausgabenzuwächse des vergangenen Jahres deutlich im zweistelligen Bereich. So wurde das bestehende Preismoratorium Anfang 2014 bis Ende 2017 nahtlos verlängert. Mit Wirkung zum 1. April 2014 wurde der Herstellerabschlag von 6 auf 7 Prozent für alle Arzneimittel – mit Ausnahme der patentfreien, wirkstoffgleichen Arzneimittel – angehoben. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern verzeichneten die Krankenkassen weitere Entlastungen. Im Jahr 2014 konnten die Einsparungen durch vertraglich vereinbarten Rabatte im Vergleich zum Vorjahr um 300 Millionen Euro auf 3,15 Milliarden Euro erhöht werden. Sie weisen damit einen Anstieg aus, der in etwa dem Zuwachs der gesamten Arzneimittelausgaben entspricht. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je V
ersicherten um rund 3,9 […]
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Versorgungsforschungsprojekt „ACD“ erhält Förderung des Innovationsfonds
Das gemeinsame institutionenübergreifende Versorgungsforschungsprojekt „Accountable Care in Deutschland – Verbesserung der Patientenversorgung durch Vernetzung von Leistungserbringern und informierten Dialog“ (ACD) hat den Zuschlag für die Förderung durch den Innovationsfonds in Höhe von knapp vier Millionen Euro erhalten. Ziel des Projektes ist es, die Abstimmung zwischen den an der Behandlung beteiligten Arztpraxen und Krankenhäusern zu verbessern und damit die Anzahl von potenziell vermeidbaren Krankenhausaufenthalten zu reduzieren. Gleichzeitig würde eine Reduzierung der Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht. Die Idee zu dem Projekt geht auf den 1. Hamburger Versorgungsforschungstag der KV Hamburg und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zurück, der im Juni 2015 stattfand. Die wissenschaftliche Leitung des Projekts und die Konsortialführung hat die Versorgungsforscherin Prof. Dr. Leonie Sundmacher inne, Leiterin des Fachbereichs Health Services Management an der betriebswirtschaftlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians Universität in München. Die Studie geht davon aus, dass im deutschen Gesundheitssystem die Patienten durch ihre Inanspruchnahme maßgeblich mitentscheiden, welche Arztpraxen und ggf. Krankenhäuser bei der Behandlung zusammenwirken. Nicht immer sind aber alle betroffenen Ärzte rechtzeitig informiert, teils sind ihnen nicht alle anderen Beteiligten bekannt: Im Schnitt müsste ein Hausarzt jährlich mit rund 700 niedergelassenen Kollegen sprechen, um sich mit allen an der ambulanten Versorgung seiner Patienten beteiligten Ärzte abzustimmen. Auf der Grundlage von Routinedaten sollen deshalb in Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen die informellen Netzwerke von Praxen – und ggf. Krankenhäusern – erfasst werden, die Patienten gemeinsam versorgen und somit für diese „verantwortlich“ (accountable) sind. Rund 100 dieser Versorgernetzwerke werden randomisiert (nach dem Zufallsprinzip) ausgewählt. Ihnen werden in moderierten Gesprächsrunden Informationen zur Verfügung gestellt, mit denen die Beteiligten des Netzwerks Ansätze zur Verbesserung der Versorgungsabläufe erkennen und entsprechende Maßnahmen abstimmen können. Eine hohe Anzahl potenziell vermeidbarer Krankenhausaufenthalte bei den Patienten des jeweiligen Netzwerks gilt als Indikator für Verbesserungspotenzial in der ambulanten Versorgung. Studien aus Kanada und den USA belegen, dass ein regelmäßiger Austausch zwischen den an der Versorgung Beteiligten und abgestimmte Behandlungspfade potenziell vermeidbare Krankenhausaufnahmen effektiv reduzieren und die Prozesse der gesundheitlichen Rehabilitation von Patienten verbessern können. Mit dem Projekt soll herausgefunden werden, ob mit geeignetem Feedback und Beratungsunterstützung auch in Deutschland vergleichbare Effekte erzielt werden können. Im Erfolgsfall würde dieser Ansatz dazu führen, dass lokal spezifische Behandlungspfade für ausgewählte Krankheitsbilder entwickelt werden, welche die kontinuierliche Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern. Mit der Umsetzung des Projekts wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 begonnen. Es ist auf drei Jahre angelegt. Initiatoren des Projekts sind die KV Hamburg, die KV Schleswig-Holstein, die AOK Rheinland/Hamburg, das Zi und die LMU München. Konsortialpartner sind die KVen Hamburg, Nordrhein, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, die Ludwig-Maximilians Universität München, die Heinrich-Heine Universität Düsseldorf, die Medizinische Hochschule Hannover, das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi), das Wissenschaftliche Institut der TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen WINEG sowie die Krankenkassen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordwest. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgenden Links: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/ http://www.wineg.de/ Fachartikel zur Methode: https://www.versorgungsforschungstag-hamburg.de/startseite/versorgungs-forschungstag-2015/sundmacher/ http://www.zi.de/cms/fileadmin/images/content/PDFs_alle/2014_01_29_Bundesgesundheitsblatt.pdf http://www.versorgungsatlas.de/fileadmin/ziva_docs/47/Bericht_Herzinsuffizienz_20140911_1.pdf http://www.hsm.bwl.uni-muenchen.de/pubdb/art_jour_i/continuity_of_care.html Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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