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vdek fordert Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge und zur Reform des Morbi-RSA
Die Frage der gerechten Verteilung der Gesundheitskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird nach Auffassung von Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), im Bundestagswahlkampf 2017 eine zentrale Rolle spielen. „Es ist auf Dauer nicht hinnehmbar, dass allein die Arbeitnehmer die steigenden Kosten im Gesundheitswesen über Zusatzbeitragssätze tragen müssten“, sagte Klemens. Und auch die Zahl der Arbeitgeber wachse, die erkennen, dass sie ihren Beschäftigten diese Belastungen nicht weiter zumuten können. Die Diskussion über die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung müsse wieder aufgegriffen werden, so Klemens. Trotz stabiler Zusatzbeitragssätze bei den Ersatzkassen in diesem Jahr erwartet Klemens erhebliche Kostensteigerung durch die teure Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen. „Durch die Reformgesetze muss die GKV in den nächsten Jahren jährlich rund 4,6 Milliarden Euro schultern, zuzüglich der allgemeinen Preis-, Struktur- und Mengenentwicklung in der Versorgung.“ Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz werde bis 2020 auf 1,8 Prozent steigen. Klemens forderte weitere kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge, wie die erneute Abschmelzung der Finanzreserve im Gesundheitsfonds um einmalig 1,5 Milliarden Euro in 2018 und die Kompensation der Ausgaben für Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ALG-II-Empfänger). Denn die Beiträge, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Krankenkassen für Langzeitarbeitslose entrichteten, reichten seit Jahren nicht annährend aus, um die Ausgaben zu decken. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, forderte erneut rasche Reformen beim Morbi-RSA. Die Wettbewerbsverzerrungen durch Fehlstellungen im Morbi-RSA seien für die betroffenen Krankenkassen und deren Versicherte nicht länger hinnehmbar, so Elsner. Im Jahr 2015 betrug die Unterdeckung bei den Ersatzkassen minus 644 Millionen Euro, während andere Kassenarten eine Überdeckung von über einer Milliarde Euro aufweisen konnten. „Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Sondergutachten bis zum 30.9.2017 in Auftrag gegeben hat. Das zeigt, dass das Problem in der Politik angekommen ist.“ Die nächste Bundesregierung müsse nun aber Farbe bekennen und in der nächsten Legislaturperiode Reformen in die Wege leiten, um die unfairen Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Verbot von Versandhandel und Zytostatika-Ausschreibungen nicht akzeptabel Dringenden Änderungsbedarf in der laufenden Gesetzgebung sieht Elsner noch bei den Themen Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und dem Ausschreibungsverbot von ambulanten Chemotherapien (individuell hergestellte Zytostatika-Lösungen). Den Versandhandel komplett zu verbieten, gehe an der Versorgungsrealität vorbei. Zwar sei das Volumen des Versandhandels sehr gering; es beträgt weniger als ein Prozent des Gesamtumsatzes der Apotheken mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln (etwa 167 Millionen Euro im Jahr). „Aber für die Versicherten kann die Online-Apotheke eine gute Versorgungsalternative sein“, so Elsner. Der vdek schlägt deshalb ein Modell vor, das mit dem Europarecht konform geht, aber auch wirtschaftliche Anreize für Patienten und Krankenkassen berücksichtigt. Demnach sollten künftig die Krankenkassen in Verträgen mit den Versandapotheken Verträge über Preisnachlässe vereinbaren können. Die Einsparungen durch Boni oder Rabatte können dann den Beitragszahlern insgesamt und den Patienten zugutekommen. Auch das geplante Verbot von Ausschreibungsverträgen der Krankenkassen mit einzelnen Apotheken über individuell hergestellte Zytostatika-Lösungen im Rahmen der ambulanten Chemotherapie kritisierte Elsner deutlich. Zahlreiche Krankenkassen hätten sehr gute Erfahrungen mit den Ausschreibungsverträgen gemacht und auch das Bundessozialgericht habe die Verträge grundsätzlich bestätigt. „Hier wird eine Chance vertan, eine qualitativ bessere Versorgung für die Versicherten zu erreichen, mehr Transparenz in einen undurchsichtigen Markt zu bringen und Wirtschaftlichkeitsreserven in Höhe von 600 bis 700 Millionen Euro jährlich zu heben.“ Pressemitteilung des vdek
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#zukon15: Politik, Gesundheitswesen und Digitalszene diskutieren über Gesundheit in der digitalen Welt
Telemedizin, Netzsprechstunde, Gesundheitsapps, Fitnesstracker – das Gesundheitswesen verändert sich rasant. Die Digitalisierung beeinflusst zwar alle Lebensbereiche, beim besonders sensiblen Thema Gesundheit geht es jedoch nicht nur um das technisch Machbare, sondern auch um Ethik, Wirtschaftlichkeit und Verbraucherschutz. Auf Einladung der Techniker Krankenkasse (TK) diskutieren kurz vor der internationalen Funkausstellung (IFA) in der Hauptstadt über 300 Experten aus Politik, Gesundheitswesen und digitaler Szene darüber, wie die digitale Gesellschaft gesund gestaltet werden kann. Den Anfang machte der Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums Lutz Stroppe. Er wies in seiner Rede darauf hin, dass die Teilhabe am technologischen Fortschritt in der Medizin eine Gemeinschaftsaufgabe aller Partner im Gesundheitswesen sei. „Neue Technologien können uns helfen, unser gutes Gesundheitssystem noch besser zu machen. Sie tragen dazu bei, die demographischen Herausforderungen erfolgreicher anzugehen und eine flächendeckende medizinische Versorgung auf hohem Niveau dauerhaft sicherzustellen. Das setzt aber die Bereitschaft voraus, sich konsequent mit den Möglichkeiten neuer Technologien auseinanderzusetzen. Unser Ziel ist es, dass Patientinnen und Patienten, aber auch Ärztinnen und Ärzte vom medizinischen Fortschritt profitieren, und zwar unabhängig von ihrem Wohnort. Mit dem E-Health-Gesetz haben wir daher die notwendigen Rahmenbedingungen gesetzt, um den Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur endlich zu ermöglichen und Telemedizin in die Regelversorgung aufzunehmen.“ Gastgeber und TK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas über die Veranstaltung: „Mit dem Kongress möchten wir ein Forum bieten, um das Gesundheits-wesen und die digitale Szene zusammenzubringen, um gemeinsam zu diskutieren, wie wir die digitale Gesellschaft gesund gestalten können. Es ist zwar schwer in die Zukunft zu blicken – schließlich ging man auch mal davon aus, dass sich Telefon und Internet nicht durchsetzen werden – wir wollen es heute aber trotzdem versuchen.“ In fünf jeweils 90-minütigen Panels geht es um die Zukunft von Gesundheitsför-derung und medizinischer Versorgung in der digitalen Welt. Die 30 Referenten widmen sich, moderiert von Jeannine Michaelsen und Jens de Buhr unter anderem folgenden Fragen: Sorgen Politik und Krankenkassen für gläserne Patien-ten oder erledigen die Menschen dies mit digitaler Selbstvermessung und sozia-len Netzwerken selbst? Was ist gesunder Medienkonsum? Wo fängt der Spaß an, wo hört er auf und ab wann wird es krank? Wie nutzen wir Telemedizin sinnvoll? Welche Auswirkungen hat das Netz der Dinge auf unser Ernährungs- und Bewegungsverhalten? „Wir wünschen uns, dass nicht nur wir, sondern auch alle Teilnehmer heute Abend viele Eindrücke und Ideen mitnehmen, wie wir das Gesundheitswesen und die digitale Szene enger zusammenbringen können, um für ein patientenorientiertes, leistungsfähiges und bezahlbares Gesundheitswesen zu sorgen,“ so der TK-Chef. Der Kongress läuft heute noch bis 18 Uhr im Kongresszentrum Axica (Pariser Platz 3, 10117 Berlin). Informationen zum Programm gibt es auf der Internetseitewww.tk.de/zukunftskongress. Pressemitteilung der techniker Krankenkasse
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Bundesgesundheitsminister Gröhe: „Pflegende Angehörige besser unterstützen“ Hilfen für pflegende Angehörige
In Deutschland pflegen etwa 2 Millionen Angehörige ihre hilfebedürftigen Familienmitglieder zu Hause. Meist sind es nach wie vor Frauen, die sich kümmern – aber der Anteil der Männer steigt seit Jahren. Jedes Jahr am 8. September macht ein bundesweiter Aktionstag auf den wichtigen Einsatz der pflegenden Angehörigen aufmerksam. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbar wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie verdienen unseren Dank und unsere Anerkennung, vor allem aber auch Entlastung und Unterstützung. Deshalb haben wir mit der Pflegereform gerade die Leistungen für die Pflege zu Hause deutlich ausgebaut. Das hilft pflegenden Angehörigen, die dadurch beispielsweise mehr Hilfe durch Pflegedienste, aber auch eine deutlich bessere Absicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten.“ Mit drei Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber seit 2015 die Leistungen der Pflegeversicherung mit insgesamt zusätzlich 5 Milliarden Euro pro Jahr spürbar ausgeweitet und dabei einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Pflege zu Hause gelegt. Dadurch wurde die finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege deutlich angehoben, so dass z.B. mehr professionelle Hilfe durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden kann. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde zum 1. Januar dieses Jahres auch der Kreis derer, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, stark erweitert. Auch die Hilfen für pflegende Angehörige wurden ausgebaut. So können Angehörige nunmehr für die Dauer von bis zu 6 Wochen von der Pflege entlastet werden. Das hilft, wenn sie selbst einmal eine Pause brauchen und zum Beispiel in den Urlaub fahren wollen und für die Pflege eine Vertretung benötigen. Zudem steht allen Pflegebedürftigen seit Beginn dieses Jahres für die Betreuung, aber auch für Hilfen im Haushalt zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung ein Betrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Deutlich verbessert wurde auch die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen: Seit dem 1. Januar dieses Jahres zahlt die Pflegeversicherung für mehr Angehörige (und ggf. auch andere ehrenamtliche Pflegepersonen) Beiträge zur Rentenversicherung, und oft fallen die Beitragszahlungen nun zudem auch höher aus. Dadurch wurden die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht. Die Pflegeversicherung übernimmt seither zudem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den gesamten Zeitraum, in dem sich Menschen um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen – zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, – gewährt die Pflegeversicherung schon seit 1. Januar 2015 für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, – muss zum Beispiel eine barrierefreie Dusche eingebaut werden – übernimmt die Pflegeversicherung seit 2015 hierfür die Kosten in Höhe bis zu 4.000 Euro. Nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wurden ausgeweitet. Bei Zustimmung der pflegebedürftigen Person haben Angehörige nun erstmals auch einen eigenständigen Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder den nächstliegenden Pflegestützpunkt. Angehörige sollten sich nicht scheuen, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Denn Ziel der Beratung ist es, ein für die jeweiligen Bedürfnisse passendes Hilfepaket zu schnüren und über weitergehende Hilfemöglichkeiten gerade auch für pflegende Angehörige zu informieren. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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