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Cover-up durch Feelgood Management
Die CHOs kommen
Ein neues Berufsbild beginnt, sich in Unternehmen zu etablieren. Die Akteure heißen Feelgood Manager oder Chief Happiness Officer, ihre Aufgabe besteht darin, sich im Kontext der Unternehmenskultur um die Zufriedenheit der Belegschaft zu kümmern. Auf den ersten Blick überzeugt die Logik des Ansatzes: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen durch eine stärkere Berücksichtigung persönlicher […]![]()
USA: Originalhersteller soll für Nebenwirkungen…
In den USA gibt es einen interessanten Fall (Conte v. Wyeth) von Produkthaftung bei Medikamenten. Ein Gericht in Kalifornien hat entschieden, dass das Pharmaunternehmen Wyeth für die bleibenden neurologischen Folgen haftbar ist, die bei einer Patienten nach der Therapie mit Metoclopramid gegen Refluxösophagitis aufgetreten sind. Jedoch hatte die Klägerin ein Produkt eines anderen Hersteller geschluckt, der den Wirkstoff von Wyeth als Generikum vertreibt. Das Patent war in den USA schon 1982 ausgelaufen.
Ein Hersteller ist danach noch Jahrzehnte nach dem Auslaufen des Patents für den Wirkstoff verantwortlich. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Produktinformationen des Generikums auf den Angaben von Wyeths Originalmedikament beruhen.
Dieses Urteil heizt die Diskussion über die Gesetzgebung bei Produkthaftung bei Medikamenten weiter an. Wenn diese Entscheidung bestand hat und ein Meilenstein darstellt, wie Experten prognostizieren, dann ist zu befürchten, dass patentgeschützte Medikamente noch teurer werden. Die Pharmakonzerne werden diese finanziellen Risiken auf den Versicherten abwälzen.
Hilfe könnte für die Pharmaunternehmen von anderer Seite kommen. Die Hersteller argumentieren, dass mit der Zulassung des Medikaments durch die FDA die Haftung auf die dort festgestellten Nebenwirkungen beschränkt ist. Nach dem Rechtsprinzip des Preemption in den USA darf das Bundesrecht nicht durch Entscheidungen von Gerichten der einzelnen Bundesstaaten ausgehebelt werden.
Auch hier ist Wyeth involviert. Das Pharmaunternehmen fechtet derzeit einen Fall (Wyeth v. Levine) vor dem Supreme Court aus. Preemption würde den in Europa immer wieder mit Erstaunen registrierten horrenden Haftungsklagen bei Medikamenten ein Ende setzen. Das ist nicht im Sinne der Wähler von Obama und der neuen demokratischen Mehrheit. Daher wird spekuliert, ob Barack Obama das “Preemption” beenden kann.
Leichen fleddern für den Profit
Die FAZ titel: China gibt Organhandel zu. In einem Bericht der chinesischen Staatspresse wurde zugegeben, dass etwa zwei Drittel aller Spenderorgane von hingerichteten Straftätern stammen. Der Zeitungsbericht deutet danach an, dass in China illegaler Organhandel verbreitet ist.
Organhandel – ein Problem von weit entfernten Schwellen- und Entwicklungsländern, in China, Indien oder Afrika? Das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” hat diese Woche das Geschäft eines deutschen Unternehmens mit Leichenteilen aus der Ukraine aufgedeckt. Die Recherchen der Journalisten Markus Grill und Martina Keller in der Ukraine zeigen Einblick in eine verschwiegene und zweifelhafte Branche.
Gewebehandel ist ein lukratives Geschäft. Nach dem Bericht würde eine Leiche in ihre Einzelteile zerlegt, verarbeitet und verkauft in den USA bis zu 250 000 Dollar bringen. Die deutsche Firma liefert offenbar in grossem Umfang an den amerikanischen Gewebemarkt.
Dem Spiegel liegen tausende Seiten firmeninterner Protokolle,
Faxe, Lieferlisten und Dokumente aus den Jahren 2000 bis
2004 vor, die nahelegen würden, dass die Firma
die ukrainischen Leichenteile nicht nur selbst verarbeitete, sondern damit den US-Gewebemarkt belieferte. Dies wäre nach dem deutschen Transplantationsgesetz verbotener Organhandel.