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Gemeinsamer Beschluss zur Beibehaltung der Personalausstattung in Pflegeheimen
Die bayerische Landespflegesatzkommission hat Ende April einen wichtigen und zukunftsweisenden Beschluss gefasst. Im Kern wurde beschlossen, dass die im Bundesdurchschnitt gute Personalausstattung im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beibehalten bleibt und auch für die Zukunft durch entsprechende Evaluationsmaßnahmen gesichert werden soll. Zu Umstellungsproblemen könnte es vor allem aufgrund der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes kommen. Nachdem ab 1.1.2017 die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt werden und zudem künftig von den Bewohnern eines Heimes in der Regel ein gleichhoher Eigenanteil zu zahlen ist, musste die bisherige Berechnungssystematik grundlegend überarbeitet werden. „In vielen und intensiven Gesprächen sowie konstruktiven Verhandlungsrunden ist es nun gelungen, eine Lösung zu finden. Ich freue mich über den Beschluss vor allem, weil er den vielen bayerischen Pflegeheimbewohnern zu Gute kommt. Nicht zuletzt wurde damit auch ein Zeichen einer funktionierenden Selbstverwaltung in Bayern gesetzt“, so die Vorsitzende der Landespflegesatzkommission Alexandra Krist. Nun gilt es, den Beschluss in den Verhandlungen vor Ort umzusetzen. Dabei gilt der von der Landespflegesatzkommission gesetzte Rahmen, wonach Einrichtungen entsprechende Personal- und Sachkostensteigerungen geltend machen können sowie darüber hinaus mittels gestaffelter Zuschläge die konkreten Auswirkungen des PSG II ausgleichen können. Dazu soll bereits Mitte 2017 eine Evaluation stattfinden, um die Auswirkungen zu überprüfen und gegebenenfalls nachsteuern zu können. Hintergrund: Die bayerische Landespflegesatzkommission ist ein Zusammenschluss der Landesverbände der Pflegekassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V., der bayerischen Bezirke sowie der Vereinigungen der Pflegeheimträger. Die Grundlage zur Bildung der Kommission ergibt sich aus den Vorschriften des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Das Gremium setzt entsprechende Rahmenbedingungen für die Pflegesatzverhandlungen im Land, wie z.B. Fragen zur Personalausstattung sowie Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Antibabypille: Nutzerinnen werden immer jünger
Die unter dem Hashtag #MyPillStory veröffentlichten Beiträge haben im vergangenen Jahr für viel Furore gesorgt: Zahlreiche Frauen aus aller Welt teilten darüber ihre negativen Erfahrungen mit der Pille. Doch nicht nur die Betroffenen diskutieren über das Thema, auch das öffentliche Interesse an den Nebenwirkungen der Pille und somit auch die Kritik an ihr wachsen. Dennoch zeigen die aktuellen Auswertungen der SBK einen deutlichen Trend: Die Versicherten, die ein Rezept für die hormonelle Verhütungsmethode erhalten, werden immer jünger. Sowohl Antibabypille als auch Hormonspirale sind verschreibungspflichtig, bis zum 20. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Die Gründe für eine Verordnung sind vielfältig und können auch über das bereits im ursprünglichen Namen enthaltene Ziel hinausgehen. So wird die Pille nicht nur als Verhütungsmittel eingesetzt, sondern auch gegen Menstruationsbeschwerden oder Akne verschrieben. Immer mehr Pillen für immer jüngere Mädchen Im aktuell laufenden Kalenderjahr wurden hormonelle Verhütungsmittel – wozu neben der Pille auch die Hormonspirale zählt – bereits an ein Prozent der Versicherten unter 15 Jahren verschrieben. Insgesamt 210 Mädchen dieser Altersgruppe erhielten ein Rezept. 2015 lag dieser Anteil bei noch knapp über null Prozent mit insgesamt 45 Verordnungen. Auch bei den 15- und 16-Jährigen setzt sich der Trend fort: Im ersten Halbjahr 2017 gab es bereits nahezu genauso viele Verschreibungen wie im gesamten letzten Jahr, ein Rezept erhielten etwa 19 Prozent der versicherten Mädchen in diesem Alter. Mehr als doppelt so viele Versicherte wie im Jahr zuvor: 2015 lag dieser Anteil noch bei 8 Prozent. Die jüngste Nutzerin ist elf Jahre alt Bei insgesamt unwesentlich veränderten Verschreibungszahlen über die letzten Jahre zeigen die Auswertungen deutlich, dass die Nutzerinnen immer jünger werden. In diesem Jahr wurde unter anderem einem elfjährigen Mädchen hormonelle Verhütung verordnet. Auch die Zahl der Zwölf- und Dreizehnjährigen steigt deutlich an. 2015 waren noch zehn dreizehnjährige Mädchen die jüngsten Nutzerinnen. Besonders diese jungen Altersgruppen scheinen sich von der aktuellen Diskussion rund um die Nebenwirkungen von hormoneller Verhütung somit kaum beeinflussen zu lassen. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse SBK
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Westworld im Pflegeheim
(HANNOVER) Wir haben heute in der örtlichen Presse einen kleinen Beitrag gefunden, der die Leser darüber informiert, dass ein Roboter in der Lage sei, Menschen die Haare zu waschen. Der Prototyp sei entwickelt worden, um das Personal in Altenheimen und Krankenhäusern zu entlasten. Hier sind noch ein paar weitere tolle Ideen philantrophischer Ingenieure:
der Pflegeroboter RI-MAN
der […]