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Körpereigenes Protein löst Entzündungsreaktion aus
Christine Skerka, Leibniz-HKIWissenschaftler aus Jena haben ein menschliches Eiweiß identifiziert, das autoinflammatorische Reaktionen auslöst. Das ist vor allem bei chronischen Erkrankungen problematisch: Ist die Entzündung sonst ein Teil des Heilungsprozesses, verschlimmert sie die Lage bei Patienten mit etwa chronischen Gefäßentzündungen genannt Vaskulitiden. Ihre Erkenntnisse veröffentlichten die Jenaer Forscher kürzlich in Nature Communications. Langanhaltende Entzündungen sind […]
Assessing worldwide research activity on probiotics in pediatrics using Scopus database: 1994–2014
A wide variety of probiotic products has been introduced into the market in the past decade. Research trends and activity on probiotics help understand how these products were evolved and their potential futur… … lesen Sie weiter! Quelle: : http://waojournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s40413-016-0116-1
Einzelfallbestätigung statt elektronischer Gesundheitskarte rechtens
10. Dezember 2014 | “Der Druck wächst. Nachdem die
Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) nicht verstummt,
schrecken die Krankenkassen auch vor unlauteren Mitteln nicht zurück.
„Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte“,
steht auf einem Plakat der Bundesärztlichen Kassenvereinigung, das
demnächst in vielen Arztpraxen aushängen dürfte. Weiter heißt es dort:
Bei Patienten, die ab Januar keine elektronische Gesundheitskarte
vorlegen könnten, seien Ärzte und Psychotherapeuten künftig
verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen.” Und weiter heißt es bei Verdi: “Doch das ist falsch. „Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage“, betont Jan
Kuhlmann von der Initiative Patientendaten. Schließlich gebe es ein
entsprechendes Ersatzverfahren, wenn jemand keine gültige
Versicherungskarte habe. Auch das Bundesgesundheitsministerium bestätigt
dies auf seiner Website: „Alternativ“, heißt es dort, „kann auch eine
Einzelfallbestätigung der Krankenkasse, dass zum Zeitpunkt der
Behandlung ein Leistungsanspruch bestand, vorgelegt werden.“ Nur wenn
der Patient einen solchen Nachweis nicht innerhalb des Quartals vorlege,
müsse er die Behandlungskosten privat bezahlen.”
Bericht der Gewerkschaft VERDI 10.12.2014, weiter lesen hier:
https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++674bf734-8083-11e4-ba25-5254008a33df