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Mehr Sicherheit bei Polymedikation nur durch echten Medikationsplan
Die Deutschen werden älter und brauchen mehr Arzneimittel. Etwa jeder vierte Bundesbürger (23 %) nimmt dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel ein. Das ergab eine forsa-Umfrage bei mehr als 13.000 Erwachsenen im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. 29 % der Befragten mit Polymedikation nehmen neben verschreibungspflichtigen auch rezeptfreie Medikamente ein. „Sage und schreibe 88 Prozent der Befragten mit Polymedikation haben eine Stammapotheke. Nur in der Stammapotheke sind alle Medikamente eines Patienten bekannt, egal welcher Arzt sie verordnet hat, ob sie rezeptpflichtig sind oder aus der Selbstmedikation stammen. Dieses Potenzial muss viel stärker genutzt werden. Im E-Health-Gesetz droht das gerade versäumt zu werden“, sagt dazu ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Polymedikation ist für viele Patienten unvermeidbar, birgt aber erhebliche Risiken. Laut Schmidt kommt es in Deutschland jedes Jahr zu mehreren hunderttausend Krankenhauseinweisungen wegen vermeidbarer Medikationsfehler und zu erheblichen Zusatzkosten für das Gesundheitssystem. Durch Auswirkungen der Polymedikation würden deutlich mehr Menschen als im Straßenverkehr sterben. Schmidt weiter: „Diese Risiken kann man reduzieren, wenn man die Gesamtmedikation des Patienten konsequent erfasst, pharmazeutisch analysiert und in einem mit dem Arzt konsentierten Medikationsplan überführt. Aber nur wenn man es richtig macht. Dazu muss man die Apotheken und ihr Wissen einbeziehen. Neun von zehn Medikationslisten, die alleine vom Arzt ausgestellt werden, stimmen nicht mit dem überein, was die Patienten tatsächlich einnehmen. Das wissen wir aus einer aktuellen Studie.“ Schmidt begrüßt zwar die Absicht der Bundesregierung, Patienten mit Polymedikation über das E-Health-Gesetz einen Rechtsanspruch auf einen Medikationsliste einzuräumen. Gleichzeitig kritisiert er scharf die Defizite des Gesetzentwurfs: „Es ist ein Unding, dass die Erstellung des Medikationsliste ohne konsequente Einbindung der Apotheker stattfinden soll, obwohl jedes einzelne Medikament in Deutschland über ihren Tisch geht. Die Arzneimittelversorgung ist die gesetzliche Aufgabe der Apothekerschaft. Jeder Patient mit Polymedikation sollte außerdem selbst entscheiden dürfen, ob sein Arzt oder sein Apotheker einen individuellen Medikationsplan für ihn initiieren soll.“ Inkonsequent sei auch, dass der Gesetzentwurf nur die Erstellung der Medikationsliste, nicht aber die pharmazeutische Prüfung der Gesamtmedikation auf Risiken beinhalte. „Erst dadurch wird aber die Liste zu einem echten Medikationsplan, der dem Patienten helfen, Gefahren reduzieren und Therapieerfolge verbessern kann.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Drei wertvolle Omega-3-Speiseöle: Leindotteröl, Hanföl und Leinöl
Von den sog. “Omega-3-Fettsäuren” haben Sie vielleicht schon einmal gehört… Diese Fettsäuren sollen bestimmte Vorteile für unsere Gesundheit haben. Vor allem einigen Herzkrankheiten soll damit vorgebeugt werden. Neben verschiedenen Fischen bieten sich bei uns vor allem verschiedene Speiseöle als gute Quelle an. Ich möchte Ihnen drei wertvolle Speiseöle vorstellen: Leindotteröl, Hanföl und Leinöl. Und gleich […]
Datenschutz-Grundverordnung: bvitg regt Diskurs über Gestaltungs- und Interpretationsspielräume an
Mit dem Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung sieht der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. in einigen Punkten noch wichtigen Klärungsbedarf und bietet hierbei seine Unterstützung an. Am 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Deutschland wirksam, die einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Nutzung und Verwertung von personenbezogenen Daten im EU-Binnenmarkt schaffen soll. Aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der Öffnungsklauseln auf Landesebene sieht der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. jedoch weiterhin die Gefahr eines Datenschutz-Flickenteppichs. „Aktuell stehen Daten- und Auftragsverarbeiter im Gesundheitswesen zum Teil stark divergierenden Anforderungen der Landesdatenschutz- und Landeskrankenhausgesetzen gegenüber. So ist zum Beispiel die Erhebung und Verarbeitung in Krankenhäusern von besonders personenbezogenen Daten nach Art. 9 EU-DSGVO in einigen Bundesländern auf den physischen Standort begrenzt. Aufgrund der föderalistischen Struktur des Datenschutzes und der unterschiedlichen Auslegung der Öffnungsklauseln entstehen den Herstellern von Gesundheits-IT somit ein erheblicher, finanzieller Mehraufwand“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg e.V. „An dieser Stelle gilt es deshalb für eine deutschlandweite, einheitliche und dem Geist der europäischen Verordnung entsprechende Interpretation der Datenschutz-Grundverordnung durch die Aufsichtsbehörden Sorge zu tragen.“ Derzeit befinden sich die Anpassungen der jeweiligen Landesgesetze noch im parlamentarischen Verfahren und werden erst kurz vorm Stichtag im Mai verabschiedet und in Kraft treten. Um das Sozialgesetzbuch zudem in Einklang mit der Verordnung zu bringen, ist das 2. Datenschutz Anpassungs- und Umsetzungsgesetz derzeit in Erarbeitung. Eine einheitliche Regelung zur Pseudonymisierung von Daten hält der Verband hier für zwingend notwendig, um Rechtssicherheit sowohl für die Auftragsdatenverarbeitung im ambulanten als auch stationären Bereich zu schaffen. „Die Erhebung-, Verarbeitung und der sektorenübergreifende Austausch personenbezogener Daten im Gesundheitswesen braucht einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen der sowohl einen hohen Standard an Datenschutz als auch die Nutzbarkeit von Versorgungs- und Forschungsdaten gewährleistet“, so Sebastian Zilch. „Eine enge Zweckbindung und die Datensparsamkeit in Verbindung mit den hohen Verwaltungsauflagen verhindern die Datensouveränität, in der Bürger über die Verwendung ihrer Daten entscheiden. Die im Koalitionsvertrag berufene Datenethikkommission bietet hier eine Möglichkeit über die DSGVO hinaus neue und innovative Einwilligungsmodelle für Patienten im deutschen Datenschutz zu prüfen. Damit diese im Einklang mit dem administrativen Aufwand gebracht werden können und im Gesundheitssektor sinnvoll umgesetzt werden, bietet der bvitg durch seine Expertise stets den verantwortlichen Institutionen seine Unterstützung an.“ Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. und anderen Branchenverbänden, hat der bvitg praxisrelevante Lösungen in Form von Handlungsempfehlungen und Leitfäden für den Krankenhausbereich veröffentlicht, um bei der Umsetzung der DS-GVO zu unterstützen. Pressemitteilung des bvitg e.V.
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