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Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung – TK fordert: Ländliche Regionen müssen mehr profitieren
Der gesellschaftliche Umgang mit dem Sterben hat sich verändert. Die Menschen setzen sich mehr als früher mit der Frage auseinander, wie ihre letzte Lebensphase gestaltet sein soll. Leistungen der Hospiz-und Palliativversorgung werden immer wichtiger. Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der Techniker Krankenkasse (TK), begrüßt die Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministers: “Schwerstkranke und Sterbende sollten überall qualitativ hochwertige Strukturen finden, um zu Hause, im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz entsprechend ihren Wünschen und Bedürfnissen versorgt zu werden.” Folgerichtig sieht der Gesetzesentwurf ein umfangreiches Maßnahmenpaket sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung vor. Vor allem im ländlichen Raum ist das Netz an Palliativ- und Hospizversorgung noch löchrig. Es ist richtig, dass der Gesetzgeber hier eine Basis für flexiblere Vertragsmodelle und neue Fördermöglichkeiten im vertragsärztlichen Bereich schafft. “Wir setzen besonders stark auf regionale Kooperationen”, so Baas. Anbieter aus der Region könnten sich so vernetzen sowie neue und bereits bestehende Angebote miteinander verzahnen. “Insbesondere in strukturschwachen Regionen müssen Versorgungslücken systematisch geschlossen werden.” Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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AOK Nordost für Engagement in der Darmkrebsvorsorge ausgezeichnet
Die AOK Nordost hat für ihre Aufklärungsarbeit zur Darmkrebsvorsorge den diesjährigen Felix Burda Award in der Kategorie „Engagement des Jahres“ erhalten. Die Preise der renommierten Auszeichnung wurden am gestrigen Abend in Berlin überreicht. „Der Felix Burda Award ist eine besondere Auszeichnung, die wir als Bestätigung unserer Initiativen rund um die Themen Vorsorge und Darmkrebsprävention verstehen“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost, nach der Preisverleihung. „Gerade weil die Erkrankung auch immer jüngere Menschen trifft, geben wir unseren Versicherten die Möglichkeit, früher als üblich zur Vorsorge zu gehen. Jeder Einzelne sollte diese Untersuchung in Anspruch nehmen, denn rechtzeitig erkannt ist Darmkrebs gut heilbar.“ Daniela Teichert, Mitglied der Geschäftsleitung und Beauftragte des Vorstandes der AOK Nordost, freute sich am gestrigen Abend über die Auszeichnung. „Als AOK Nordost werden wir unsere Versicherten und die Menschen in der Nordost-Region auch weiterhin auf besondere Art zu Gesundheitsthemen ansprechen. Die Aufklärungskampagne #hosenrunter ist ein gutes Beispiel dafür, dass Krankenkassen dies auch auf humorvolle Weise und auf ungewöhnliche Wegen schaffen können.“ Gesundheitskasse hat Vorsorgealter für die Darmkrebsprävention gesenkt Die AOK Nordost unterstützt seit vielen Jahren Initiativen zur Krebsvorsorge, unter anderem auch zur Darmkrebsprävention. Mit der Aktion #hosenrunter nimmt sie speziell Männer ins Visier, um über wichtige gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen zu informieren. Dies ist vor allem auch beim Thema Darmkrebs wichtig: Denn das vermeintlich starke Geschlecht erkrankt einerseits häufiger und früher als Frauen an Darmkrebs, nimmt andererseits aber Vorsorgeangebote nur zögerlich an. Zugleich hat die AOK Nordost als erste gesetzliche Krankenkasse im vergangenen Herbst das Alter für die präventive Darmkrebsvorsorge deutlich gesenkt – auf 40 Jahre für Männer und auf 45 Jahre für Frauen. Bisher liegt das gesetzliche Vorsorgealter bei 55 Jahren. Ab 19. Mai wird die AOK Nordost ihre Aufklärungsarbeit in Sachen Darmkrebs fortsetzen und in Strausberg (Märkisch-Oderland) eine Info-Tour zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung durch Brandenburg starten. Gemeinsam mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist die AOK ab August zudem auch wieder im nördlichen Bundesland unterwegs. Pressemitteilung der AOK Nordost
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Weiterbildung – Ein vom Marburger Bund geplanter Musterarbeitsvertrag für die ambulante Weiterbildung ist nach Meinung der KBV nicht zielführend. Auch die Kritik an einer Stiftung Weiterbildung weist die KBV zurück.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die vom Marburger Bund veröffentlichte Positionierung zur Weiterbildung im ambulanten Bereich in Teilen begrüßt. Darin zeige sich, dass die Initiative der KBV, der ambulanten Weiterbildung im gesetzlichen Rahmen ein solides finanzielles Fundament zu geben, auch von der größten Klinikarztgewerkschaft mitgetragen wird. Skeptisch bleibt die KBV jedoch bei dem vom Marburger Bund vorgeschlagen Mustervertrag für Weiterbildungsassistenten und Niedergelassene im ambulanten Bereich. „Hier gilt immer noch das freie Vertragsverhältnis zwischen beiden Akteuren“, betont KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann, „dies könne man nicht mit einem Einheitsvertrag übergehen.“ Auch könne das vom Marburger Bund befürchtete Gehaltsdumping ausgeschlossen werden, da die vorgesehenen Entgelterhöhungen direkt für die Weiterbildungsassistenten vorgesehen seien. Zudem würden bereits heute die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen, ob ausgezahlte Fördergelder die Weiterbildungsassistenten auch wirklich erreichten. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass der Marburger Bund das KBV-Modell einer Stiftung Weiterbildung nach niederländischem Vorbild ablehne. Im KBV-Modell werden die Weiterbildungskosten über eine von Steuermitteln getragenen Stiftung finanziert und seien so von den Krankheitskosten entkoppelt. „Im Klinikbereich hierzulande ist es dagegen heute noch so, dass die Weiterbildungskosten für Klinikassistenten in den DRGs eingepreist sind, egal, ob die jeweilige Klinik ausbildet oder nicht“, erklärt Feldmann. Mit anderen Worten: die Wirtschaftlichkeit einzelner DRG-Positionen entscheidet darüber, ob Weiterbildungsstellen überhaupt angeboten werden oder nicht – mit den bekannten Problemen des Nachwuchsmangels in vielen Fachgebieten. Der Vergleich, den der Marburger Bund zur Weiterbildung in Deutschland und in den Niederlanden anstellt, sei zudem unzulässig. „Das ist, als würde man Äpfel mit Birnen vergleichen“, betont Feldmann. Schließlich ist der Zugang zur Facharztausbildung in den Niederlanden stark reglementiert und nicht mit dem deutschen System zu vergleichen: „Wir haben den freien Zugang zur Weiterbildung. Ein hohes Gut, dass wir anerkennen und schützen sollten. Anzuerkennen ist aber ebenso, dass in den Niederlanden keine Nachwuchsprobleme in der hausärztlichen Versorgung bekannt sind.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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