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Evaluation der allgemeinmedizinischen Weiterbildung ─ Fünfter Bericht vorgelegt
Die Zahl der geförderten Allgemeinmediziner in Weiterbildung ist im vergangenen Jahr weiter angestiegen. Im ambulanten Bereich haben im Jahr 2014 im Vergleich zum Start des Programms im Jahr 2010 etwa 50 Prozent mehr Ärzte eine Förderung erhalten (gestiegen von 3.258 auf 4.902 Ärzte). Im Jahr 2014 waren rund 31 Prozent der Weiterzubildenden in Teilzeit tätig. Im stationären Bereich waren im Jahr 2014 insgesamt 2.583 Ärzte im Förderprogramm registriert. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 34 Prozent im Vergleich zum Start des Förderprogramms im Jahr 2010. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl der registrierten Ärzte im stationären Bereich um rund sieben Prozent an. Dies sind Ergebnisse des fünften Evaluationsberichts zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, der jetzt erschienen ist und in den auch die Entwicklung der sogenannten Koordinierungsstellen auf Landesebene einbezogen wurde. Die Partner des Förderprogramms sind der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und der Bundesärztekammer (BÄK). Grundlage ist die zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung. Ihr Ziel war unter anderem, die Rahmenbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu verbessern. Die Vertragspartner verständigten sich auf eine jährliche Evaluation, beginnend mit dem Jahr 2010, um die Auswirkungen des Förderprogramms darzustellen. Eine solche Weiterbildungsinitiative ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, reicht allein jedoch nicht aus, um eine ausreichende Anzahl von Hausärzten für die Versorgung im ländlichen Raum zu erhalten. Die gesetzlichen Änderungen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes geben der ambulanten Weiterbildung weitere wichtige Impulse. KBV, GKV-Spitzenverband und DKG verhandeln gegenwärtig unter Beteiligung des PKV-Verbandes sowie der Bundesärztekammer eine neue Fördervereinbarung. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Gesundheitsdaten interaktiv – Das neue KBV-Webtool
Wie hoch ist die Lebenserwartung in Deutschland, was kostet die stationäre Versorgung, wie viele Arztpraxen gibt es und welche Arzneimittel werden am häufigsten verordnet? Antworten auf diese und noch mehr Fragen bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ab sofort auf ihrer Website www.kbv.de. Mit dem neuen interaktiven Webtool werden die Grunddaten rund um das Gesundheitswesen fortan online statt als Printversion bereitgestellt. „Eine sachliche Diskussion über Entwicklungen im Gesundheitswesen kann nur auf Basis umfassender Daten stattfinden. Dazu leisten wir unseren Beitrag“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Auf knapp 100 thematischen Auswertungsseiten in neun Kapiteln wurden Daten unter anderem zur medizinischen Versorgung, zu Gesundheitsfachberufen oder zu gesellschaftlichen Entwicklungen zusammengetragen. Die benutzerfreundlichen Visualisierungen in Form von Grafiken und Karten werden durch erklärende Kommentare ergänzt. Mit Hilfe von Filtervariablen können Nutzer die Daten selbst editieren und so eigene Grafiken beziehungsweise Karten zusammenstellen. Unter Angabe der KBV als Quelle können die Daten außerdem heruntergeladen und weiterverwendet werden. Grundlagen für das Tool sind KBV-eigene sowie Daten anderer Quellen mit Bezug zur vertragsärztlichen Versorgung, die von der KBV zusammengetragen wurden. Mit der anwenderfreundlichen Darstellung dieser umfassenden Daten ist es neben Experten nun auch Laien möglich, sich selbst einen Überblick über das Thema Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verschaffen. Das Webtool finden Sie unter gesundheitsdaten.kbv.de Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Aufbau der klinischen Krebsregister zügig vorantreiben
Bis Ende 2017 soll es nach dem Willen des Gesetzgebers in jedem Bundesland arbeitsfähige klinische Krebsregister geben. Der dafür bereits vor drei Jahren begonnene Auf- und Umbau entsprechender regionaler Strukturen kommt jedoch nur schleppend voran, wie ein im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes erstelltes Gutachten des Beratungsunternehmens Prognos zeigt. Neben fehlenden Landesgesetzen und noch nicht arbeitsfähigen Einrichtungen in einigen Bundesländern listet das Gutachten vor allem Probleme bei der Datenerfassung, Datenverarbeitung sowie bei der länderübergreifenden Datenvernetzung der Register auf. Für die Gutachter erscheint daher aus heutiger Sicht das Ziel, bis Ende 2017 arbeitsfähige Register mit entsprechenden Instrumenten und Verfahren zur Datennutzung zu haben, derzeit wahrscheinlich nur in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland realisierbar. Diese drei Länder haben die Weichen so gestellt, dass die Ziellinie rechtzeitig erreicht werden kann, wenn der begonnene Prozess engagiert fortgesetzt wird. Kritisch hingegen sehen die Gutachter die Situation in acht von 16 Bundesländern. In den übrigen Ländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stuft Prognos ein planmäßiges Zielerreichen sogar als gefährdet ein. „Noch ist es für alle Bundesländer und Register nicht zu spät, die Vorgaben des Gesetzes zeitgerecht zu erfüllen, aber die im Gutachten aufgezeigten Baustellen müssen nun schnell und konsequent angegangen werden“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Prüfauftrag für die Krankenkassen Die gesetzlichen Krankenkassen sollen Ende 2017 prüfen, ob die klinischen Krebsregister voll arbeitsfähig sind. Nur dann dürfen die Krankenkassen sie auf Dauer finanzieren. Neben den Ergebnissen überprüfen die Krankenkassen künftig vor allem Strukturen und Prozesse der Datenerhebung der Register entsprechend den 2013 gemeinsam mit Ländern und Registern erarbeiteten Förderkriterien. Um seine Mitglieder bei diesem anspruchsvollen Prüfauftrag zu unterstützen, wird der GKV-Spitzenverband in den kommenden Monaten zusammen mit den Krankenkassen einen bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstab entwickeln. Falls in einem Land noch nicht alle Kriterien erfüllt werden, hat der Gesetzgeber eine Nachbesserungsfrist bis Ende 2018 eingeräumt. Während die gesetzlichen Krankenkassen klinische Krebsregister zukünftig nur finanzieren dürfen, wenn alle Förderkriterien erfüllt sind, gibt es solche strikten Vorgaben in der Aufbauphase nicht. Schon seit 2014 erhalten die Register nach dem Willen des Gesetzgebers daher eine Förderung durch die Krankenversicherung (derzeit 125 Euro pro Fall). Bei einer vollständigen Datenerfassung in den Bundesländern betragen die Registerkosten für die gesetzliche Krankenversicherung künftig insgesamt ca. 50 Mio. Euro pro Jahr. „Register sind kein Selbstzweck, sondern haben ein klares Ziel: Sie sollen die Versorgung von Krebskranken qualitativ verbessern. Dafür wollen wir unseren Beitrag leisten. Der Aktionsraum der Krankenkassen ist aber relativ begrenzt. Der Gesetzgeber hat ihnen nur einen Prüfauftrag eingeräumt. Diesen werden wir jedoch effektiv und im Sinne unserer Versicherten nutzen. Die praktische Umsetzung des Gesetzesauftrags liegt in der Hand der Bundesländer und der Register“, so Dr. Doris Pfeiffer. Hintergrund Die klinischen Krebsregister erfassen die Krankheitsverläufe der Patienten. Registriert werden Daten von der Diagnose über einzelne Behandlungsschritte und die Nachsorge bis hin zu Rückfällen (Rezidiven); ebenso gesammelt werden Informationen zum Überleben der Patienten. Durch die erfassten Daten wird darüber hinaus sichtbar, ob medizinische Leitlinien beachtet werden oder ob Unterschiede in der Qualität der Behandlung bestehen. Mit der regelmäßigen Rückmeldung der Auswertungsergebnisse an die behandelnden Ärzte und Kliniken können Verbesserungsprozesse in der Krebsbehandlung angestoßen werden. Klinische Krebsregister ermöglichen auch statistische Aussagen, die z. B. zur Gesundheitsberichterstattung, für die Versorgungsforschung, für die Verbesserung von organisatorischen Abläufen in Praxis und Klinik und v. a. zur Qualitätssicherung bei der Versorgung krebskranker Menschen herangezogen werden. Um valide Aussagen treffen zu können, müssen die Daten der Register sowohl vollständig als auch vollzählig sein. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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