Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist nicht berechtigt, von den Betreibern von Facebook-Fanpages zu verlangen, diese Seiten wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Zu diesem Ergebnis ist das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht nach mündlicher Verhandlung vom heutigen Tage gekommen. Drei schleswig-holsteinische … Weiterlesen
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Protest gegen die Desinformationspolitik der Krankenkassen zur e-GK
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat
mit Schreiben vom 10.01.2014 das Bundesversicherungsamt, zu dessen Aufgaben die
Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und
Pflegekassen gehört, darum gebeten, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und
den GKV-Spitzenverband sowie die einzelnen Krankenkassen dazu anzuhalten,
– ihren gesetzlichen Auskunfts- und
Beratungsverpflichtungen gem. §§ 13 – 15 SGB I nachzukommen;
– die Versicherten, die über eine über den 01.01.2014
hinaus gültigen Krankenversichertenkarten verfügen in einer der Sach- und
Rechtslage entsprechenden Art und Weise zu informieren und
– den Versicherten, die weder über eine gültige
Krankenversichertenkarte noch über eine eGk verfügen, den Zugang zu ärztlichen
Leistungen gem. § 19 Abs. 3 BMV-Ä ohne Schikanen zu gewähren.
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Zwei Geschlechter sind nicht genug
Vor seiner Geschlechtsangleichung hat Kay Garnellen lesbisch gelebt. Heute steht der Trans*mann auch auf Männer. Nicht alle in der Schwulenszene kommen damit klar. Ein Porträt von Jayrôme C. Robinet Schubladendenken erleichtert den Menschen, andere ein- oder auch wegzusortieren. Wer nicht problemlos ins vorgegebene Schema passt, sorgt für Irritation und Verunsicherung. Im schlimmeren Falle aber muss […]
Pressekonferenz zum eCard-Prozeß in Düsseldorf: Die Patienten sollen keine Kartenfotos einschicken!
Im Anschluß an die Urteilsverkündung im eGK-Prozeß vor dem Sozialgericht fand in Düsseldorf die Pressekonferenz zum Prozeß zur eGK statt.
Veranstalter waren die Versichertenorganisation Neuanfang und die IPPNW.
Teilnehmer: Wolfgang Linder, Kommittee für Grundrechte und Demokratie; Silke Lüder, Bündnis “Stopp die eCard”, Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt des Versichertenklägers; Kathrin Vogler, MdB der Linken und Md Gesundheitsauschusses des Bundestags. Moderatorin: Elke Steven, Grundrechtekommittee.
Rechtsanwalt Jan Kuhlmann trug vor, dass es nach der Klageabweisung durch das SG Düsseldorf neben der Berufung, die zum LSG in Essen führe, auch die Möglichkeit der Sprungrevision direkt zum Bundesverfassungsgericht gebe, wenn die Gegenseite (hier die Krankenkasse des klagenden Versicherten) zustimme. Eine solche Zustimmung sei durchaus denkbar, da die Kasse, wie einige andere Kassen offenbar auch, selbst kein sonderliches Interesse an der eGK habe, sondern sich durch anhängige IT-und weitere Verpflichtungen in ihrer Autonomie möglicherweise eher behindert sieht. Schließlich seien die Kassen auch wider Willen durch die Gesetzgebung 2010 und 2011 verpflichtet worden, 10% bzw. dann 70% der Mitglieder mit der eGK auszustatten (wie Vogler später ergänzte).
Grundsätzlich kann nach Kuhlmann nur das BVerfG die Gesetzesgrundlagen der eGK ändern, so dass am Ende eine Verfassungsklage stehen muß.