Auch wenn es vielfach anders gehandhabt wird: Zahnärzte dürfen Gesichts- und Hautfalten ihrer Patienten nicht mit Botox-Spritzen behandeln. Bereits vor 2 Jahren hatten wir dieses Thema aufgegriffen und darauf hingewiesen, dass ein Zahnarzt nicht alle Heilbehandlungen vornehmen darf, sondern nur solche, … Weiterlesen
Related Posts
Werden alle bisherigen Krankenversichertenkarten (KVK) ab 1.1.2014 schlagartig ungültig?
Diverse Krankenkassen setzen im Augenblick ihre kritischen Versicherten massiv unter Druck mit dem Hinweis, dass ihre bisherige Krankenversichertenkarte, selbst wenn mit einem längeren Ablaufdatum versehen, ab 1.1.2014 schlagartig ungültig werden würde. Alle Anfragen an die Krankenkassen, wo das denn so stünde, verliefen bislang erfolglos.
Wie ist die faktische Lage?
Diese Regelungen stehen in keinem Gesetz sondern in einer untergesetzlichen Regelung, dem sogenannten Bundesmantelvertrag Ärzte (BMÄ) der gerade geändert worden ist. Am 27.9.2013 wurde dieser erstmalig veröffentlicht als CD Beilage zum Deutschen Ärzteblatt, der neue BMÄ 2013, mit Protokollnotizen, aber ohne die Anhänge, die aber für die Frage der e-GK Regelungen besonders interessant sind! Aus den nicht veröffentlichten Anlagen zum BMÄ geht tatsächlich hervor, dass die Krankenkassen zum 1.1.2014 alle bisherigen „alten“ Krankenversichertenkarten für ungültig erklären.
ABER:
Im veröffentlichten Haupttext des BMÄ steht auch Folgendes:
„§ 19 (2) 1Solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die Krankenversichertenkarte gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen.“(BMÄ 2013)
Und:
Die Krankenkassen müssen, wenn sie denn das „Ungültig-Werden“ faktisch durchsetzen wollen, aktiv selbst die alten Karten vom Versicherten einziehen (das steht übrigens auch im Sozialgesetzbuch). Dass das praktisch nicht wirklich möglich ist, ist wohl auch beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen jedem klar. Da die Kartenlesegeräte in den Arztpraxen sowohl die alten wie auch die neuen Karten auslesen können wird es also auch nach dem 1.1.2014 möglich sein, dort die alten Karten für die Behandlung zu nutzen, sofern sie noch nicht abgelaufen sind, hier ein Zitat aus der aktuellen Info einer kassenärztlichen Vereinigung an ihre Mitglieder von vorgestern:
►► Elektronische Gesundheitskarte
„Ab Januar 2014 gilt offiziell nur noch die e-GK als gültiger Versicherungsnachweis der Patienten. Im Rahmen einer unbefristeten Übergangsregelung können aber die alten Krankenversichertenkarten weiterhin in das PVS eingelesen werden. Auf Basis der „alten“ KVK können also auch in Zukunft Leistungen abgerechnet oder veranlasst und Verordnungen und Bescheinigungen ausgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Krankenkassen ihre Versicherten eingehend auffordern werden, bis Jahresende ein Lichtbild zwecks Ausstellung der eGK einzureichen, soweit dies noch nicht erfolgt ist.“(KV Telegramm HH 27.9.2013)
Man kann also jedem, der noch eine KVK mit einem späteren Ablaufdatum besitzt, nur empfehlen, sich bei der Kasse nach der Rechtsgrundlage für das „Ungültig-Werden“ zu erkundigen. Und allen, die keine gültige KVK haben, bei ihrer Krankenkassen um einen schriftlichen Behandlungsausweis zu bemühen für jeweils ein Quartal falls sie nicht gewillt sind, ein Foto für die Ausstellung einer neuen e-GK einzureichen. Medizin-Rechtler haben mehrfach nachgewiesen, dass die Frage des Versichertenstatus an sich nicht vom Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte abhängig ist.
Dr.Silke Lüder
Asthma und COPD : Inhalatoren – Ärzte gegen Austausch
Vertreter der Ärzteschaft, von Patientenorganisationen und der Industrie haben sich gegen Austausch von Inhalatoren in der Apotheke ausgesprochen. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/rezepte/article/911223/asthma-copd-inhalatoren-aerzte-austausch.html
Wer sollte eine Schutzimpfung gegen Gürtelrose erhalten?
DGP – Das Risiko für Herpes zoster bei Patienten mit Psoriasis und Psoriasis-Arthritis ist abhängig von der Schwere der Erkrankung und der Therapieform. Die Experten empfehlen die Schutzimpfung für alle Patienten über 50 und Jüngere mit einem erhöhten Risiko. Seit Mai ist die Schutzimpfung gegen Gürtelrose eine Regelleistung der Kassen. Die STIKO empfiehlt die Impfung […]