In den letzten Wochen nach Weihnachten ist der Traffic von Diagnosia wieder stark angestiegen. Derzeit verzeichnen wir zwischen 13.000 und 18.000 Besucher pro Tag und die Wachstumsraten liegen derzeit bei stolzen 30% pro Monat. Durch die Veröffentlichung von spanischen Medikamenten konnte das Wachstum noch beschleunigt werden.
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Geburtshilfe braucht ausreichende Finanzierung
Die Arbeit von Hebammen ist unersetzlich und unverzichtbar. Fakt ist aber auch, dass für eine flächendeckende Versorgung mehr Personal nötig ist, jedoch immer weniger Hebammen in der Geburtshilfe arbeiten. Die Zahl der Krankenhäuser mit Entbindungsabteilungen hat sich seit 2004 von 952 auf 709 reduziert. „Trotz dieser hohen Zahl an Schließungen sind weiter viele Abteilungen aufgrund der unzureichenden Finanzierung gefährdet“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Verantwortlich dafür ist die Kalkulationsmethodik für die Fallpauschale. Kostendeckungen können nur bei Fallzahlen erreicht werden, die viele Krankenhäuser, die für die Sicherstellung gebraucht werden, nicht haben. Das sollte durch den Sicherstellungszuschlag geheilt werden, ist aber von der Mehrheit im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in die Wirkungslosigkeit geschickt worden“, stellt Baum fest und fordert: „Die Politik muss die Geburtsabteilungen der Krankenhäuser per Gesetz in den Anwendungsbereich der Sicherstellungszuschläge nehmen und die Vorgabe, dass der Sicherstellungszuschlag nur greift, wenn eine Klinik gesamt rote Zahlen schreibt, streichen. Was wir brauchen ist eine Änderung, die auch defizitäre Einzelabteilungen berücksichtigt.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Gesundheitspolitische Positionen des BDPK im Wahljahr 2017
Die Mitgliedsunternehmen des BDPK und seine Landesverbände sprechen sich für einen ordnungspolitischen Rahmen aus, der Wettbewerb, Flexibilität und Dynamik in der medizinischen Leistungserbringung weiterhin möglich macht und stärkt. Somit lässt sich auch in Zukunft eine verlässliche, leistungsfähige und bezahlbare Gesundheitsversorgung der bundesdeutschen Bevölkerung in Städten, Landkreisen und Kommunen gewährleisten. Wettbewerb fordert alle an der medizinischen Versorgung Beteiligten heraus, sich um die Erbringung qualitativ hochwertiger medizinischer Leistungen zu bemühen und diese innovativ weiterzuentwickeln. Dringenden Handlungsbedarf für die kommende Legislaturperiode sieht der BDPK in einem umfänglichen Investitionsprogramm für Krankenhäuser und Reha-Kliniken, denn Patienten wie auch Mitarbeiter haben einen Anspruch auf eine moderne Infrastruktur, zukunftsfähige Medizintechnik und die Möglichkeiten von E-Health. Angesichts knapper Ressourcen und einer zunehmend älter und kränker werdenden Bevölkerung arbeiten private Akutkrankenhäuser und Rehabilitationskliniken effizient und stellen eine wohnortnahe medizinische Versorgung der Menschen besonders in strukturschwachen Regionen sicher. Mit der Übernahme unternehmerischer Verantwortung sichern Kliniken in privater Trägerschaft anspruchsvolle Arbeitsplätze in einem wichtigen deutschen Wirtschaftszweig. Das Gesundheitspolitische Positionspapier des BDPK für das Wahljahr 2017 ist unter www.bdpk.de nachzulesen. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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Flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern sichergestellt
In den Ballungsgebieten gibt es häufig mehr Krankenhausbetten, als für die gute Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. In dünn besiedelten Gebieten gibt es jedoch immer wieder Kliniken, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs die Leistungen, die für die medizinische Basisversorgung in der Bevölkerung notwendig sind, nicht kostendeckend erbringen können. Damit diese Kliniken nicht schließen müssen, sondern weiterhin für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen, gibt es sogenannte Sicherstellungszuschläge. Bisher erhalten vier Kliniken in Deutschland solche Zuschläge. Heute haben die Vertreter der Krankenkassen, der Kliniken und der niedergelassenen Ärzte unter Einbeziehung der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Vereinbarung solcher Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser beschlossen. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Bis zu 70 Kliniken haben künftig einen Anspruch auf den Sicherstellungszuschlag, wenn sie sich ansonsten nicht kostendeckend finanzieren können. Von Oberbayern über Mecklenburg-Vorpommern bis hin zu den nordfriesischen Inseln finden sich diese Krankenhäuser. Ich bin froh, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen echten Meilenstein bei der dauerhaften Sicherstellung der wohnortnahen stationären Versorgung geschafft haben.“ In drei Bereichen müssen Bedingungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllt sein: Versorgungsbedarf: Damit ein Krankenhaus zum „Sicherstellungskandidaten“ wird, muss ein geringer Versorgungsbedarf vorliegen. Dieser wird angenommen, wenn in einer Region die Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohnern je Quadratkilometer liegt. Das heißt, im Versorgungsgebiet des Krankenhauses ist das Patientenaufkommen so gering, dass das Krankenhaus die notwendigen Vorhaltungen, wie z. B. des notwendigen ärztlichen Personals, nicht aus den regulären Einnahmen finanzieren kann. Wohnortnahe Versorgung: Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung wurden dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung zugrunde gelegt. Zu einer medizinischen Basisversorgung gehören Leistungen der Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie sowie eine Basisnotfallversorgung. Der Wert ist abgeleitet aus den Erreichbarkeitsstandards in den Raumordnungsgesetzen der Bundesländer. Diese regeln die räumliche Organisation der allgemeinen Daseinsvorsorge, also der staatlichen Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Gütern und Dienstleistungen, Arbeitsplätzen und Infrastruktur. Ein Krankenhaus ist für die Basisversorgung relevant, wenn 5000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Schließung des Krankenhauses mehr als dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden. Finanzielle Situation: Wenn eine Klinik 1. in einer Region mit einem geringen Versorgungsbedarf liegt, 2. bei ihrer Schließung die wohnortnahe Versorgung nicht mehr sichergestellt wäre und 3. die Klinik aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs ein Defizit erwirtschaftet, dann hat sie künftig Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag. Ist das Krankenhaus in Ihrer Nähe betroffen? Einen schnellen Überblick, wie sich die Entfernungen ändern, wenn ein Versicherter im Fall einer Standortschließung das nächstgelegene Krankenhaus der Grundversorgung aufsuchen müsste, bietet der Kliniksimulator. Unter www.gkv-kliniksimulator.de kann im Internet für jedes Krankenhaus der Grundversorgung dessen Schließung simuliert werden. Damit kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wie sich die Fahrzeit zum nächstgelegenen Krankenhaus im Falle einer Klinikschließung ändern würde. “99 Prozent der Bevölkerung”, so v. Stackelberg, “erreichen innerhalb von dreißig Minuten ein Krankenhaus der Grundversorgung. Die Hälfte haben sogar zehn und mehr Kliniken zu Auswahl. Ein klarer Hinweis darauf, dass wir einerseits in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte bestimmte Krankenhäuser besonders unterstützen müssen, dass aber andererseits nicht jede Klinik für die gute Versorgung der Menschen notwendig ist.” Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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