Häufig werden im Rahmen einer Diskussion um genetische Untersuchungen von Embryonen Parallelen zu Aldous Huxley’s “Brave New World” gezogen. Kritiker befürchten, dass durch genetische Voruntersuchungen “Designer-Babys” entstehen könnten, bei denen die Eltern letztlich über Haar- und Augenfarbe, Größe, im Extremfall … Weiterlesen
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Krankenhäuser und Krankenkassen einigen sich auf Vergütung
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) haben sich über die Vergütung der Krankenhausbehandlungen im Jahr 2016 geeinigt. Der landesweite Basisfallwert steigt von bislang 3.255,50 Euro auf 3.312,00 Euro. Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rund 330 Kliniken ab. Damit stehen für die stationäre Behandlung von rund drei Millionen Patienten in den Kliniken Bayerns über zehn Milliarden Euro zur Verfügung. Nach einer außergewöhnlich schwierigen Verhandlungsrunde, die im November 2015 begann und zwei Schiedsstellentermine unter der Leitung eines neutralen Schlichters beinhaltete, gelang am 10. Februar der Durchbruch. Den Kompromiss bezeichnen beide Seiten als „problematisch, aber gerade noch annehmbar“. Dass trotz unterschiedlicher Interessenlage sowie komplexer und oft strittiger Regelungen eine Einigung erzielt werden konnte, werten die BKG und Krankenkassen als Beleg für die funktionierende Selbstverwaltung im Krankenhausbereich in Bayern. Die Kliniken müssen nun mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie im kommenden Jahr voraussichtlich erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden. Der landesweite Basisfallwert ist die Stellschraube für den größten Ausgabeposten der Krankenkassen. Auf Klinikseite entscheidet er über den weitaus größten Teil der Erlöse. Im DRG-Vergütungssystem bestimmt er den Preis für eine Krankenhausbehandlung mit durchschnittlichem Aufwand. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt zum Beispiel der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zu 60 betragen. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Plädoyer für mehr ambulante Krankenhausleistungen
„Je mehr Studien das KV-System über angeblich vermeidbare Krankenhausaufenthalte vorlegt, umso deutlicher werden die Unzulänglichkeiten des Systems bei der Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrags für die ambulante Versorgung“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), anlässlich der Vorstellung einer vom Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) finanzierten Studie. Es ist unbestritten, dass mehr Leistungen ambulant erbracht werden könnten, wenn die ambulanten Leistungserbringungsstrukturen dies ermöglichen würden. „Doch das Gutachten zeigt ja richtig auf, dass die Bedingungen für die zeitgerechte und effektive ambulante Erbringung im KV-System nicht gegeben sind. Dies wird mit mehr als zehn Millionen Fällen in den Krankenhaus Notfallambulanzen deutlich. Auch die Terminprobleme von Patienten bei Fachärzten machen deutlich, dass die Versorgung nicht gewährleistet wird. Bei allen Vorbehalten gegen die Methodik dieser Potenzialanalyse kann aus DKG-Sicht doch nur der Schluss gezogen werden, dass die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser deutlich stärker genutzt werden müssen. Es ist also ein klares Plädoyer für die Öffnung der Krankenhäuser z. B. für die ambulante spezialärztliche Versorgung und die Versorgung geriatrischer Patienten in entsprechenden Institutsambulanzen. Im Widerspruch dazu steht das wirkliche Handeln des KV-Systems, wenn es um die Erweiterung der ambulanten Leistungen von Krankenhäusern geht“, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Heilmittelbericht 2016 des WIdO: Lesen, Schreiben, Sprachtherapie
Für viele Schulanfänger heißt es nicht nur lesen, rechnen und schreiben zu lernen, sondern auch das richtige Sprechen: 23,7 Prozent der sechsjährigen Jungen erhalten rund um den Schulbeginn eine Sprachtherapie. Bei den gleichaltrigen Mädchen sind es immerhin noch 16,2 Prozent. Diese Ergebnisse hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in seinem aktuellen Heilmittelbericht 2016 veröffentlicht. Vor allem Jungen werden therapeutisch bei ihrer altersgerechten Sprech- und Sprachentwicklung unterstützt. Bei den sechsjährigen Jungen ist es damit jeder Vierte. „Das kann als Hinweis verstanden werden, dass viele Kinder heute unter schwierigen sozialen und gesundheitlichen Bedingungen aufwachsen und offensichtlich Expertenhilfe benötigen, um die anstehenden schulischen Herausforderungen meistern zu können“, sagte Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO. Bei Kindern mit Entwicklungsstörungen der Sprache oder des Sprechens werden Sprachtherapien überwiegend ab einem Alter von vier Jahren verordnet. Laut Heilmittelbericht 2016 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erhalten in Deutschland bereits 9,2 Prozent der vierjährigen Jungen eine Sprachtherapie. Das ist fast jeder Zehnte. Bei den Mädchen liegt der Anteil bei gerade einmal 5,6 Prozent. Im Alter von fünf bis sieben Jahren ist die Inanspruchnahme dieser Therapien am höchsten. Der Schwerpunkt liegt jedoch eindeutig bei den sechsjährigen Kindern, sowohl bei den Jungen als auch bei den Mädchen. Der Blick auf die vergangenen Jahre zeigt, dass sich die Verordnungswerte bei den Sechsjährigen schon seit längerem auf einem sehr hohen Niveau eingependelt haben. Nach der Zeit des Schuleintritts wird der Anteil der Kinder, die eine Sprachtherapie erhalten, geringer. Die Verordnungsdaten zeigen jedoch deutliche regionale Unterschiede. Werden sechsjährige Mädchen und Jungen gemeinsam betrachtet, wurde 2015 bundesweit jedes fünfte Kind sprachtherapeutisch versorgt. Während der Bundesdurchschnitt somit bei 20 Prozent liegt, wird in Brandenburg sogar ein Anteil von 23,7 Prozent erreicht, in Bremen sind es dagegen nur 12,6 Prozent. Über die möglichen Ursachen der starken Verbreitung von sprachtherapeutischen Behandlungen rund um den Schuleintritt wird in der Fachwelt seit Jahren diskutiert. Eine Erklärung ist, dass sich die in diesem Alter angemessenen Fähigkeiten bei den Kindern verschlechtert haben. Gleichzeitig wird aber auch ein Wandel der Anforderungen von Schule und Elternhaus an die Kinder beobachtet, so wie auch ärztliches Diagnoseverhalten und Therapiemöglichkeiten kontinuierlichen Veränderungsprozessen unterliegen. „Auch wenn Sprachtherapien helfen können, Defizite der kindlichen Umwelt zu bewältigen, sollten Verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen in Kindergärten und Schulen sowie im Elternhaus in ihrer Wirkung nicht unterschätzt werden. Damit kann Entwicklungsstörungen schon in frühen Jahren vorgebeugt werden“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO. Versicherte erhalten deutlich mehr Heilmittelbehandlungen als vor zehn Jahren Neben der Sprachtherapie gehören zur Heilmittelversorgung drei weitere Leistungsbereiche: Physiotherapie, Ergotherapie und Podologie. Rein rechnerisch hat 2015 jeder der knapp 71 Millionen GKV-Versicherten rund 4,27 Behandlungen aus dem Heilmittelbereich erhalten. In den neuen Bundesländern sowie Berlin und Hamburg lag die tatsächliche Anzahl der Behandlungen durchweg über diesem Durchschnittswert; in Bremen, Hessen sowie Nordrhein-Westfalen deutlich darunter. In den vergangenen Jahren hat die Inanspruchnahme von Heilmittelbehandlungen kontinuierlich zugenommen. Physiotherapeutische Leistungen werden zwar am häufigsten verordnet, aber ihre Steigerungsrate ist seit 2006 eher moderat ausgefallen (6,4 Prozent zwischen 2006 und 2015). Die Verordnung von Sprachtherapien nahm in diesem Zehnjahreszeitraum hingegen um 25 Prozent zu. Die höchste Steigerungsrate gab es bei der Ergotherapie: Um 42 Prozent ist die Inanspruchnahme binnen zehn Jahren gestiegen. Insgesamt haben alle gesetzlichen Krankenkassen 2015 etwas mehr als 6 Milliarden Euro für Heilmittelleistungen ausgegeben. Damit stiegen die Ausgaben in den letzten zehn Jahren um 60,5 Prozent. Die allgemeinen Leistungsausgaben sind im gleichen Zeitraum nur um knapp 47 Prozent gewachsen. Für den Heilmittelbericht 2016 hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) die über 37 Millionen Heilmittelrezepte analysiert, die im Jahr 2015 für die rund 71 Millionen GKV-Versicherten ausgestellt wurden. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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