Der Bundesgerichtshof hatte heute (29.06.2010) mal wieder über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit so genannten «Schrottimmobilien» zu entscheiden. Die Klägerin hatte von Vermittlern im Jahr 1996 zu Steuersparzwecken eine Eigentumswohnung in Hamburg erworben. Die Finanzierung erfolgte über ein tilgungsfreies … Weiterlesen
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Ein gutes Zeugnis für die Unabhängige Patientenberatung
Anlässlich des bevorstehenden Endes der laufenden Förderperiode für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) hat das IGES-Institut nun seinen im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes erstellten abschließenden Evaluationsbericht vorgelegt. Der Abschlussbericht bewertet für den Zeitraum 2011 bis 2015 die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben der UPD. Als zentrales Ergebnis wurde darin eine insgesamt hohe Beratungsqualität festgestellt. Eine wesentliche Grundlage dafür sei die Beratungsdokumentation, die gleichzeitig Basis für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags ist, Problemlagen im Gesundheitswesen zu erkennen und aufzuzeigen. Allerdings habe sich im Laufe der Jahre die Erreichbarkeit der Beratungsangebote verschlechtert. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Die gute fachliche Arbeit der UPD in den vergangenen Jahren ist das Fundament, auf dem die künftige Arbeit aufbauen wird. Entscheidend für die Neuvergabe war jedoch, dass ein anderer Anbieter im Rahmen des Vergabeverfahrens das beste Angebot für die neue Förderfase abgegeben hat. Unabhängig, neutral und kompetent zu beraten war, ist und bleibt das Herz der Unabhängigen Patientenberatung.“ Hintergrund: Die Neuvergabe der UPD-Fördermittel war notwendig, weil die gesetzlichen Vorgaben nur eine zeitlich befristete Vergabe dieser Mittel erlauben und die aktuelle Förderphase Ende dieses Jahres ausläuft. Im Zuge einer gesetzlichen Neuregelung im Rahmen des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes vom Juli 2014 hat der Gesetzgeber die UPD-Fördermittel von 5,2 auf 9 Millionen Euro jährlich erhöht und die Laufzeit von fünf auf sieben Jahre verlängert, um vor allem eine bessere telefonische Erreichbarkeit zu erzielen. Das für die im Januar 2015 beginnende Förderphase ausgewählte Duisburger Unternehmen Sanvartis hat eine eigenständige, gemeinnützige GmbH gegründet, die das Angebot unter dem bisherigen Markennamen „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) weiter führen und bekannter machen wird. Die Entscheidung, dem Angebot von Sanvartis den Zuschlag zu geben, wurde vom GKV-Spitzenverband einvernehmlich mit dem Patientenbeauftragten unter beratender Beteiligung eines Beirats getroffen. Die Entscheidung wurde von der Vergabekammer des Bundes in vollem Umfang bestätigt. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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IT verändert die Pflege
Das Forum „Pflege im Krankenhaus“ widmete sich den drei großen Problemstellungen des Pflegebereichs: Fachpersonalmangel, Pflegeberufegesetz und Digitalisierung. „Es war ein gutes Zeichen, dass die Politik bei der Auftaktveranstaltung des Deutschen Krankenhaustages in Aussicht gestellt hat, dass das Problem des Fachkräftemangels angegangen werden soll. Wir fordern aber einen umfassenden Masterplan Pflege, bei dem es um mehr Personal, bessere Vergütung, aber natürlich auch um die Frage der Ausbildung gehen muss. Das Pflegeberufegesetz muss nunmehr durch eine adäquate Ausbildungs- und Prüfungsverordnung untermauert werden“, erklärte Irene Maier für den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und die Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland (ADS). Als weiteren Schwerpunkt benannte sie eines der Generalthemen des Krankenhaustages, die Digitalisierung. Die Pflegedirektorin der Josefinum Fachklinik Augsburg, Dr. Sabine Berninger, sieht in der IT „einen nutzbaren Baustein, um den Pflegealltag transparenter und leistbarer zu gestalten, aber eben nur einen Baustein unter anderen“. Für Prof. Daniel Flemming, Leiter des Studiengangs Bachelor Pflegemanagement an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, ergibt sich der Zwang zur IT in der Pflege durch den Personalmangel, die hohen Qualitätsanforderungen und den wirtschaftlichen Druck. Allein der Umsetzungsstand sei noch nicht befriedigend. „Wenn man das Bild des Marathons verwendet, sind wir zwar international im Mittelfeld der Länder, aber eben auch erst bei Kilometer drei. Die Spitzenreiter hingegen sind schon bei Kilometer 30“, so Flemming. Als Beispiel nannte er, dass 2015 nur 20 Prozent der Kliniken eine elektronische Pflegedokumentation hatten. Einig waren sich Berninger und Flemming, dass zwar viel entwickelt würde, es aber schlussendlich nicht in den Markt käme, auch aus finanziellen Gründen. Was im Bereich der Robotik möglich ist, zeigte Dr. Birgit Graf, Gruppenleiterin Haushalts- und Assistenzrobotik am Fraunhofer IPA in Stuttgart. „Robotik kann überall da sinnvoll eingesetzt werden, wo Laufarbeit reduziert werden kann oder körperlich schwere Arbeit erleichtert wird. Es kann nur darum gehen, das Pflegepersonal zu entlasten.“ Sie nannte bespielhaft den intelligenten Pflegewagen, der selbständig zum Bestimmungsort fährt oder einen robotischen Lifter, der sich selbständig positioniert. „Ich vergleiche das gerne mit der Einparkhilfe“, so Graf. Sie machte aber auch klar, dass Robotik nie die eigentliche Pflegtätigkeit am Menschen ersetzen könne. Neueste Entwicklungen in der ambulanten Krankenhauswelt rückte die Vortragsveranstaltung des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. (BMVZ) in den Fokus. „Wir fordern von den künftigen Koalitionären ein klares Bekenntnis zur Rolle und Funktion der Krankenhaus-MVZ als Teil der Strukturvielfalt im ambulanten Sektor“, erklärte BMVZ-Vorstand Dr. Bernd Köppl. Die Sektorengrenzen würden zunehmend durchlässig. Über drei Viertel aller Krankenhäuser seien im Feld des ambulanten Operierens aktiv; über ein Drittel betreibe aktuell ein MVZ oder sei zumindest an einem solchen Zentrum beteiligt. Die Mehrheit aller Krankenhäuser plane überdies eine Ausweitung der MVZ-Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund sei es zwingend, dass sich die künftige Regierung weiter mit den besonderen Belangen der kooperativen Versorgungsstrukturen beschäftigte. „Es ist unabdingbar, künftig bisherige Grundpfeiler der Vergütungsordnung neu zu hinterfragen“, so Köppl. So besteht aus Sicht des BMVZ dringender Handlungsbedarf zum Beispiel bei der Schaffung von Gerechtigkeit hinsichtlich der Honorarsituation für MVZ und fachübergreifende Gemeinschaftspraxen. Es gehe dabei nicht darum, mehr Geld zu bekommen, sondern gleiche Vergütung für gleiche Leistung gemäß der niedergelassenen Einzelpraxis zu erhalten. Nach Angaben des BMVZ gab es im Jahr 2016 insgesamt 2.490 Medizinische Versorgungszentren – davon bereits 1.010 in Trägerschaft eines Krankenhauses. Für ein standardisiertes Controlling plädierten die Referenten der DVKC-Session „Krankenhaus Controlling 4.0“. „Wir sind dabei ein einheitliches Controllingsystem und eine verbesserte Qualifizierung der Mitarbeiter im Controlling umzusetzen, um eine wirtschaftliche und qualitative Steigerung in den Krankenhäusern zu erreichen“, erklärte Prof. Dr. Björn Maier, Vorsitzender des Deutschen Vereins der Krankenhaus Controller (DVKC). Derzeit würden 70 Prozent der Zeit mit dem Sammeln und Aufbereiten von Daten verbracht und nur 30 Prozent mit der Kommunikation der Ergebnisse. „Aufbereitete Zahlen sind wichtig für Führungsentscheidungen“, stellte Prof. Dr. Günter Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie in München, fest. Für eine ursachengerechte Zuordnung von Defiziten und um entsprechend handeln zu können, brauche man vergleichbare Zahlen. Er schlug außerdem vor, das DRG-System für Patienten transparenter zu machen und sie darüber zu informieren, welche Preise hinter den einzelnen medizinischen Leistungen stehen. Der 40. Deutsche Krankenhaustag bietet noch bis zum 16. November Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Pflegestärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Es sieht umfangreiche Leistungsverbesserungen vor, die zum 1. Januar 2015 wirksam werden. Die Leistungen in der ambulanten Pflege steigen um rund 1,4 Mrd. Euro, für die stationäre Pflege sind Verbesserungen im Umfang von rund 1 Mrd. Euro vorgesehen. Der Bundesrat muss sich noch abschließend mit dem Gesetz befassen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir haben für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ein gutes Leistungspaket geschnürt. Mit dem Pflegestärkungsgesetz helfen wir Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Pflege zu Hause zugeschnitten auf ihren Bedarf zu organisieren. Dabei können sie – finanziert durch die Pflegeversicherung – die Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte, aber auch durch Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder ehrenamtliche Helfer in Anspruch nehmen. Außerdem wollen wir die Lebensqualität der Bewohner in Pflegeheimen weiter verbessern. Dazu werden wir die Zahl der Betreuungskräfte in Pflegeheimen von heute 25.000 auf 45.000 aufstocken. Durch mehr Betreuungskräfte und den Bürokratieabbau in der Pflegedokumentation, den wir vorantreiben, entlasten wir auch die Pflegekräfte in ihrer wichtigen Arbeit. Außerdem verbessern wir die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, kann künftig eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf nehmen. Dafür stellen wir rund 100 Millionen aus der Pflegeversicherung bereit. Wir werden jetzt zügig das zweite Pflegestärkungsgesetz vorbereiten, damit die weiteren Verbesserungen durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff noch im Jahre 2017 wirksam werden können.” Das heute beschlossene Gesetz ist zugleich Wegbereiter für das zweite Pflegestärkungsgesetz, das im kommenden Jahr beschlossen werden soll. Damit wird ein neues Verfahren zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit eingeführt, mit dem erstmals auch der Unterstützungsbedarf bei kognitiven und psychischen Einschränkungen, insbesondere bei Demenz, in der Pflegeversicherung berücksichtigt wird. Derzeit läuft die wissenschaftlich begleitete Erprobung dieser Einführung. Rund 4.000 Pflegebedürftige werden dabei sowohl nach bisherigem als auch nach geplantem neuen Recht begutachtet. Die Ergebnisse der Erprobung liegen bis Anfang des kommenden Jahres vor und werden in die Gesetzgebungsarbeit einfließen. Das Pflegestärkungsgesetz beinhaltet zudem zwei Regelungen im Krankenhausbereich: Den gesetzlichen Krankenkassen werden Modellvorhaben für ein risikobasiertes Screening auf bestimmte multiresistente Erreger im Vorfeld eines Krankenhausaufenthaltes ermöglicht. Zudem werden der zur Stabilisierung der Finanzlage der Krankenhäuser eingeführte Versorgungszuschlag und der Mehrleistungsabschlag über 2014 hinaus verlängert. Belastungen der Krankenhäuser durch die sogenannte “doppelte Degression” werden damit neutralisiert und die Finanzlage der Häuser stabilisiert Die Verbesserungen des ersten Pflegestärkungsgesetzes im Einzelnen: · Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent erhöht, um die Preisentwicklung der letzten drei Jahre zu berücksichtigen (2,67 Prozent für die erst 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eingeführten Leistungen). · Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ausgebaut und können besser miteinander kombiniert werden. Tages- und Nachtpflege kann künftig ungekürzt neben den ambulanten Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Menschen in der sog. Pflegestufe 0 (Demenzkranke) haben erstmals einen Anspruch auf teilstationäre Tages-/ Nachtpflege, Kurzzeitpflege, den Zuschlag für Mitglieder von ambulant betreuten Wohngruppen sowie auf die Anschubfinanzierungsleistungen für die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen. · Der Anspruch auf Betreuungsleistungen in der ambulanten Pflege für niedrigschwellige Angebote wird ausgeweitet. Auch Pflegebedürftige mit Pflegestufen 1 bis 3 erhalten künftig einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 104 Euro pro Monat. Für Demenzkranke steigt er leicht auf 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Neue zusätzliche Entlastungsleistungen werden eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Bis zu 40 % des Leistungsbetrags der ambulanten Pflegesachleistung kann zukünftig für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden. · Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt deutlich von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat. · Auch die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf wird verbessert. Die Pflegeversicherung zahlt ab 2015 ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Freistellung vom Beruf für die Pflege eines Angehörigen. Das Gesetz stellt dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Einzelheiten regelt das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. . · Durch die Verbesserung des Betreuungsschlüssels auf 1:20 kann die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in den Heimen von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 aufgestockt werden. · Es wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut und mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) finanziert. Dieser wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen. · Mit der im Rahmen des ersten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 erfolgenden Beitragssatzerhöhung um 0,3 Prozentpunkte wird auch der finanzielle Spielraum für das geplante Pflegeunterstützungsgeld geschaffen. Diese bis zu zehntägige Lohnersatzleistung dient pflegenden Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation zur Organisation einer bedarfsgerechten Pflege. · Die Anerkennung der Wirtschaftlichkeit von tariflicher und kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen in Vergütungsvereinbarungen wird gesetzlich festgeschrieben. Für Pflegeeinrichtungen sollen damit Anreize gesetzt werden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu entlohnen. Gleichzeitig erhalten die Kostenträger ein Nachweisrecht, dass die finanziellen Mittel auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Das Gesetz sieht im Vorgriff auf die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch Leistungsverbesserungen vor, die in besonderem Maße Menschen mit Demenz zu Gute kommen: · Demenzkranke mit anerkannter erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz, die nicht in den Pflegestufen 1 bis 3 eingestuft sind (sog. Pflegestufe 0), erhalten erstmals Zugang zu allen ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. · Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- und Nachtpflege ist zukünftig zu 100 Prozent (d.h. anrechnungsfrei) neben den Sach- und Geldleistungen möglich: Demenzkranke profitieren aufgrund des hohen Betreuungsbedarfs von dieser Flexibilisierung in besonderem Maße. · Bis zu 40 % des Leistungsbetrags der ambulanten Pflegesachleistung kann zukünftig für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden. Davon profitieren insbesondere Demenzkranke und ihre Angehörigen. ,Sie k&oum
l;nnen flexibler und in größerem Umfang niedrigschwellige Betreuungs- und zukünftig auch Entlastungsangebote in Anspruch nehmen. · Die Jahrespauschalen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können zukünftig flexibler und über einen längeren Zeitraum eingesetzt werden: Zugunsten der Verhinderungspflege kann bis zu 50% des Jahresbetrags der Kurzzeitpflege verwendet werden; umgekehrt können sogar bis zu 100% des Jahresbetrags der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege eingesetzt […]
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