Die Fundstücke der Woche vom 20.3. – 26.3.2010…
Wissenschaftler aus den USA haben einen Zusammenhang zwischen zu wenig Schlaf und der Menge an viszeralem Fett im Körper entdeckt. Menschen, die nachts durchschnittlich nur auf fünf oder weniger Stunden Schlaf kommen, haben mehr von dem Fett, welches die inneren Organe umhüllt. Viszerales Fett ist nicht direkt sichtbar, […]
Related Posts
E-Health-Gesetz: Medikationsplan ohne Apotheker kann durch 18.000 Rabattverträge untauglich werden
Vom Blutdrucksenker bis zum Magensäureblocker, vom Rheumamittel bis zum Antidiabetikum: Die mehr als 18.000 Rabattverträge der Krankenkassen können jeden Medikationsplan von Millionen chronisch kranken Patienten untauglich machen, wenn der Apotheker nicht von Anfang an in dessen Erstellung einbezogen wird. Der Grund: Das vom Arzt verordnete Arzneimittel muss in der Apotheke oft gegen ein preiswertes Rabattarzneimittel ausgetauscht werden, das anders heißt, auch wenn der Wirkstoff derselbe ist. Allein im Jahr 2014 wurden fast 350 Millionen Generika als Rabattarzneimittel abgegeben. Dazu kommt: Die Selbstmedikation – fast 40 Prozent aller Arzneimittel mit mehr als 500 Millionen Packungen pro Jahr – kennt nur der Apotheker, bei dem der Patient sein Rezept einlöst, aber eben auch rezeptfrei „bedient“ wird. Darauf macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses zum E-Health-Gesetz aufmerksam. „Der richtige Weg ist, jedem Patienten selbst die Entscheidung zu überlassen, ob sein Medikationsplan beim Arzt oder Apotheker erstellt wird“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Ein Wahlrecht des Patienten erhöht seine Motivation mitzumachen und damit auch den Erfolg des Projekts.“ Fakt sei, so Schmidt, dass 9 von 10 Patienten, die mindestens drei Medikamente dauerhaft einnehmen (Polymedikation), eine Stammapotheke haben. „In der Stammapotheke weiß man, was der Patient wirklich bekommt – ob Rabattarzneimittel oder rezeptfreies Präparat. Dieser Vorteil ist unschlagbar für jeden Medikationsplan.“ Das bloße Aktualisieren eines unrichtigen Medikationsplans sei kein Ersatz dafür, so Schmidt. Jeder vierte Bundesbürger nehme schließlich drei oder mehr Medikamente dauerhaft ein. Schmidt: „Ein echter Medikationsplan muss gut lesbar, leicht verständlich, vollständig und aktuell sein. Die Apotheker stehen an der Seite ihrer Patienten, die ein Wahlrecht zwischen Arzt und Apotheker brauchen und zurecht einen echten Nutzen erwarten. Das muss die Politik leisten.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
The post E-Health-Gesetz: Medikationsplan ohne Apotheker kann durch 18.000 Rabattverträge untauglich werden appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Honorar für 2017 und 2018 – inklusive Konvergenzbetrag
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben sich über die Mittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten für die Jahre 2017 und 2018 geeinigt. Dabei wurde auch eine Lösung für die einmalig zu verhandelnde Konvergenzregelung gefunden. Das Honorar steigt in der Summe um rund 176 Millionen Euro. Davon entfallen gut 64 Millionen Euro auf den Konvergenzbetrag, also die basiswirksame Anhebung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Diese lange von den Niedergelassenen und der KV Nordrhein geforderte Anpassung wurde durch den im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (2015) neu gefassten Paragrafen 87a Absatz 4a SGB V möglich und war Bestandteil der Verhandlungen für das Jahr 2017. „Die Verhandlungen waren schwierig und lang – das Ergebnis aber kann sich sehen lassen und ist eine gute Nachricht für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sowie die ambulante Versorgung in Nordrhein“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Obwohl wir bei den Verhandlungen zur Konvergenz durch die vom Gesetzgeber vorgesehene Beweispflicht einen strukturellen Nachteil zu kompensieren hatten, haben wir ein sehr gutes Ergebnis erzielt.“ „Die zusätzlichen Mittel werden aufgrund der gesetzlichen Anforderungen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen verwendet, also beispielsweise in die Finanzierung förderungswürdiger Leistungen fließen“, betont Dr. med. Carsten König, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Die Erhöhung wird nicht über mehrere Jahre verteilt, sondern direkt ab 2017 in voller Höhe wirksam. Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg, ist aus Sicht der Gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis: „Wir investieren einen hohen Betrag in die Zukunftsfähigkeit, in den Ausbau und die Verbesserung der ambulanten Versorgung. Es ist uns gelungen, ein Gesamtpaket zu schnüren, das die Interessen beider Seiten ausgewogen berücksichtigt. Die Einigung zeigt, dass die nordrheinische Selbstverwaltung auch bei schwierigen Themen handlungsfähig ist.“ „Die Ersatzkassen bewerten das Ergebnis als einen guten Kompromiss“, sagt Dirk Ruiss, Leiter des Verbands der Ersatzkassen in NRW. „Wir erwarten, dass das zusätzliche Geld die medizinische Versorgung noch verbessert und damit den Versicherten zugutekommt.“ Inklusive des Konvergenz-Betrags beläuft sich die Steigerung der nordrheinischen Gesamtvergütung für das vergangene Jahr auf rund 120 Millionen Euro. Die Umsetzung der Bundesvorgabeninklusive der Anhebung des regionalen Punktwerts um 0,9 Prozent sowie die Berücksichtigung der Veränderungsraten bei Morbidität und demographischer Entwicklung führen zu einem anteiligen Zuwachs von rund 48 Millionen Euro. Ebenfalls um 0,9 Prozent angehoben (etwa acht Millionen Euro) werden für 2017 die Mittel der extrabudgetären nach Punkten bewerteten EBM-Leistungen. Zudem wurde die Fortsetzung der Einzelleistungsvergütung (EGV),der Zuschläge beim Ambulanten Operieren und des Zentrumsvertrages sowie zahlreicher Sonderverträge in Nordrhein konsentiert. Die Verhandlungen für das Jahr 2018 summieren sich auf ein Plus von mehr als 56 Millionen Euro für die ambulante Versorgung. Die Steigerungen beim regionalen Punktwert, der Veränderungsrate sowie bei der EGV belaufen sich für dieses Jahr auf zusammen rund 55 Millionen Euro. Hinzu kommen rund 1,5 Millionen zur rückwirkenden Vergütung des im Jahr 2015 nicht vorhersehbaren Anstiegs des ambulanten Behandlungsbedarfes. Die geltenden Vereinbarungen zu Einzelleistungsvergütung, den Zuschlägen beim Ambulanten Operieren und zum Zentrumsvertrag sowie die Sonderverträge werden uneingeschränkt weitergeführt. Pressemitteilung der KV Nordrhein
The post KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Honorar für 2017 und 2018 – inklusive Konvergenzbetrag appeared first on Healthcare Netzwerk.
Geburtshilfe braucht ausreichende Finanzierung
Die Arbeit von Hebammen ist unersetzlich und unverzichtbar. Fakt ist aber auch, dass für eine flächendeckende Versorgung mehr Personal nötig ist, jedoch immer weniger Hebammen in der Geburtshilfe arbeiten. Die Zahl der Krankenhäuser mit Entbindungsabteilungen hat sich seit 2004 von 952 auf 709 reduziert. „Trotz dieser hohen Zahl an Schließungen sind weiter viele Abteilungen aufgrund der unzureichenden Finanzierung gefährdet“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Verantwortlich dafür ist die Kalkulationsmethodik für die Fallpauschale. Kostendeckungen können nur bei Fallzahlen erreicht werden, die viele Krankenhäuser, die für die Sicherstellung gebraucht werden, nicht haben. Das sollte durch den Sicherstellungszuschlag geheilt werden, ist aber von der Mehrheit im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in die Wirkungslosigkeit geschickt worden“, stellt Baum fest und fordert: „Die Politik muss die Geburtsabteilungen der Krankenhäuser per Gesetz in den Anwendungsbereich der Sicherstellungszuschläge nehmen und die Vorgabe, dass der Sicherstellungszuschlag nur greift, wenn eine Klinik gesamt rote Zahlen schreibt, streichen. Was wir brauchen ist eine Änderung, die auch defizitäre Einzelabteilungen berücksichtigt.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
The post Geburtshilfe braucht ausreichende Finanzierung appeared first on Healthcare Netzwerk.