Immer wieder wird in Online-Foren der Tipp gegeben, dass man durch das Zähneputzen mit Salz oder Backpulver weissere Zähne bekommt. Von diesem Tipp kann ich nur abraten, da man sich durch das Putzen mit Salz oder Backpulver den Zahnschmelz abschleift, was den Zahn anfälliger für Karies macht.
Um sicher zu stellen, dass die Zähne möglichst lange weiss bleiben, sollte man diese regelmäßig und vor allen Dingen nach Mahlzeiten reinigen, um zurückgeblieben Farbstoffe aus der Nahrung zu entfernen. Sind die Zähne schon verfärbt ist es sicherlich am besten sich diese bei seinem Hauszahnarzt bleichen zu lassen.
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Medikationsplan: bvitg weist Vorwürfe der KBV zurück
Im Hinblick auf die scharfe Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an der Implementierung des Medikationsplan-Software-Moduls in die zugehörigen Praxisverwaltungssysteme (PVS) seitens der Industrie, stellt Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheit-IT – bvitg e.V., folgendes fest: 1. Die fristgerechte digitale Umsetzung des Medikationsplans konnte überhaupt nur deshalb gelingen, weil die bvitg-Mitgliedsunternehmen bereits seit Jahren hohe Summen in dessen Entwicklung investiert haben und sich die Akteure – auch die KBV – auf Basis eines von und mit der Industrie entwickelten Standards gemeinsam mit bvitg, ADAS und HL7 auf eine technische Spezifikation geeinigt haben. 2. Der Aufwand für die initiale Erstellung, die Pflege und die erforderliche Weiterentwicklung durch die Softwarehersteller für das zusätzliche Modul ist erheblich. Letztlich handelt es sich um Investitionen, die die niedergelassenen Ärzte aufgrund einer vom Gesetzgeber gewollten – und für die Patienten äußerst sinnvollen – Regelung zu leisten haben. Dabei obliegt es nicht der KBV darüber zu urteilen, wie die Unternehmen für die Umsetzung der neuen Vorgaben die Ausgaben für angefallene, notwendige Investitionen wiedereinnehmen. 3. Die Forderung nach einer angemessenen Refinanzierung für diese Investition ist verständlich. Es ist aber unverständlich, dass die Ärzteschaft zu Recht eine angemessene, zu den Pauschalen zusätzliche Vergütung für die Arbeit der Erstellung und Pflege des Bundesmedikationsplans fordert, zugleich aber den Softwareherstellern ebendiese Vergütung mit dem Verweis auf bestehende Pauschalverträge verwehrt. 4. Statt kostenlose Software-Module zu fordern oder gar der KBV zu gestatten, selbst Marktteilnehmer im Bereich der Gesundheits-IT zu werden, sollte sich die KBV darauf besinnen bei der Refinanzierung der gesetzlich geforderten Investitionen angemessene Vergütungen zu verhandeln. Im Übrigen könnte auch die KBV solche Software-Module nicht kostenlos programmieren lassen und müsste sie auf anderem Wege durch die Ärzte refinanzieren. Dieses Verhalten bedeutet einen Rückschritt in der Zusammenarbeit aller Akteure. Zum Hintergrund: Fristgerecht legten Mitte 2016 die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zum bundeseinheitlichen Medikationsplan vor, zur der auch eine technische Spezifikation angehört, die in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e.V. erstellt wurde. Im Hinblick auf die entstehenden Kosten bei der Implementierung des Software-Moduls in die zugehörigen Praxisverwaltungssysteme (PVS) kritisiert die KBV nun die Praxissoftwarehersteller scharf. Deshalb bezieht der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V., der die führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen vertritt, Stellung. Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT e. V. (bvitg e. V.)
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Vertreterversammlung der KV Nordrhein beschließt Änderungen an der Notdienstordnung
Auf dem Weg zu einer Neustrukturierung des ambulanten Notdienstes in Nordrhein hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein weitere wichtige Weichen gestellt: Die Delegierten stimmten heute, 26. September, einstimmig einem Antrag des Notdienstausschusses der Vertreterversammlung zu, der Änderungen an der gemeinsamen Notfalldienstordnung von KV und Ärztekammer Nordrhein vorsieht. Über die Änderungen hat im November auch noch die Kammerversammlung zu entscheiden. Eine wesentliche Änderung betrifft die Ergänzung der Präambel, in der es jetzt analog zu den im Juni getroffenen Beschlüssen der Vertreterversammlung heißt, dass der ärztliche Notdienst „zur Verbesserung der Versorgung auch durch Kooperation und eine organisatorische Verknüpfung mit Ärzten und zugelassenen Krankenhäusern sichergestellt werden kann“. Die von der Vertreterversammlung Ende Juni gefassten Beschlüsse sehen vor, dass im allgemeinen ärztlichen Sitzdienst für Erwachsene eine Kooperation mit Krankenhäusern möglich wird, bei der die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihren Notdienst in Klinikräumen leisten. An einem entsprechenden Rahmenvertrag mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) wird derzeit gearbeitet; im Frühjahr nächsten Jahres soll in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen im Süden Nordrheins ein Pilotprojekt starten, welches über mehrere Quartale getestet wird. Möglichst gleichmäßige Dienstbelastung Eine weitere wichtige Modifikation der Notdienstordnung besteht in der durch die Beschlüsse zur Neustrukturierung notwendig gewordenen Ergänzung, dass die Größe der Notdienstbezirke so gewählt werden soll, „dass eine möglichst gleichmäßige Belastung der zum Dienst Verpflichteten erreicht wird.“ Dabei wird unterschieden zwischen dem „Sitzdienst im allgemeinen ärztlichen Notdienst, dem fachärztlichen Notdienst für Kinderärzte und dem Augen- und HNO-Notdienst sowie dem Fahrdienst.“ Weiteres Thema der Sitzung war die Versorgung der Flüchtlinge in Nordrhein. In seinem Bericht ging Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, auf einen neuen Vertrag ein, den die KVen in Nordrhein und Westfalen-Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen abschließen werden. „Letzte Details werden derzeit auf Arbeitsebene geklärt, die Vereinbarung soll ab dem 1. Oktober gelten“, sagte Potthoff. Die Vereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen Flüchtlinge und Asylbewerber in den zentralen Einrichtungen des Landes von Ärztinnen und Ärzten behandelt werden können. Der neue Vertrag regelt unter anderem die Abrechnung und Vergütung von ärztlichen Leistungen sowie die kurative Behandlung der Flüchtlinge. Abrechnung über die KV Nordrhein Am Vertrag können niedergelassene Ärzte, aber auch Ärzte teilnehmen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligt sind – also beispielsweise auch Ärzte, die bereits im Ruhestand sind. Statt der Abrechnung über die Bezirksregierung Arnsberg ist es durch den Vertrag möglich, dass die Abrechnungen über die KV Nordrhein erfolgen. Ein Antrag des Hausärzteverbandes, die Honorierung der Erstuntersuchungen über eine Pauschale analog zum mittleren GOÄ-Satz zu verhandeln und die Behandlung der Flüchtlinge grundsätzlich von der GKV-Versorgung zu trennen, wurde mehrheitlich angenommen. Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Nordrhein, appellierte an die Delegierten, die enorme Hilfsbereitschaft vieler Mediziner nicht durch berechtigte Fragen zu den Bedingungen der ärztlichen Versorgung der Menschen in den Hintergrund geraten zu lassen. Potthoff nahm auch Stellung zum Regierungsentwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. „Hier fehlt uns eine Beteiligung der KVen. Zudem haben Ärzte wie bei der geplanten Gesundheitskarte für Flüchtlinge das Problem, beim Einsatz der Karte in der Praxis nicht erkennen zu können, ob ein eingeschränkter Leistungsanspruch besteht. Insofern können wir nur alle Patienten, Flüchtlinge und GKV-Versicherte mit der Gesundheitskarte, gleich behandeln. Hier muss für die Ärzteschaft Rechtssicherheit geschaffen und mögliche Regressansprüche ausgeschlossen werden.“ Die Behandlung erkrankter Asylbewerber, die bereits auf die Kommunen und Städte des Landes NRW verteilt sind, erfolgt weiterhin auf der Basis einer Rahmenvereinbarung, welche die KVen vor Jahren bereits mit dem Städte- und Gemeindebund NRW abgeschlossen haben. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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Knappschaft begrüßt Entlastung von pflegenden Angehörigen
Das Pflegestärkungsgesetz, das eine Anhebung der Leistungsbeträge vorsieht, geht in die nächste Runde. Heute ist die 2. Lesung im Deutschen Bundestag. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Knappschaft es, dass mit den geplanten gesetzlichen Änderungen auch pflegende Angehörige entlastet werden. So können beispielsweise zukünftig Entlastungsangebote eingesetzt werden, um den Pflegealltag besser bewältigen zu können. Solche Entlastungsangebote können etwa die Reinigung der Wohnung oder Botengänge zur Post oder Apotheke sein. Positiv bewertet die Knappschaft auch den beabsichtigten Ausbau sowie die Flexibilisierung der Tages- und Nachtpflege, die ebenfalls zur Entlastung Pflegender sowie für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sorgen sollen. Zukünftig sollen neben diesen teilstationären Leistungen die ambulanten Sachleistungen, das Pflegegeld oder die Kombinationsleistung ungekürzt in Anspruch genommen werden können. Bisher war es so, dass Leistungen der Tages- und Nachtpflege auf die für ambulante Pflegeleistungen in der jeweiligen Pflegestufe zur Verfügung stehenden Leistungsbeträge angerechnet wurden. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn – See
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