Habe vor einiger Zeit das Thema “Alkohol-Entziehungsbehandlung” zur Diskussion gestellt, dabei von einem 59-jährigen Lehrer berichtet. Dieser war jetzt zu einer Entzugsbehandlung in einer renomierten Klinik. Ich war über die durchaus glaubwürdigen Berichte über die Behandlung sehr erschüttert. Die Behandlung wurde von vorwiegend osteuropäischen teilzeitbeschäftigten Kollegen vorgenommen, die der deutschen Sprache nur teilweise mächtig waren. Der therapeutische Effekt war in meinen Augen die Tatsache, dass man sich mit Menschen mit gleichgelagerten Problemen austauschen konnte. Ansonsten roch alles sehr nach “Abzocke”. Nun zu meiner Frage: Patient wurde entlassen, trinkt keinen Alkohol mehr, schließt sich jedoch keiner Selbsthilfegruppe an. Lebt auch sonst sehr isoliert. Kann das auf die Dauer gut gehen?
Related Posts
VV-Vorsitzende: Berufsverbände setzen Zeichen gegen das Versorgungsstärkungsgeset
Viele ärztliche und psychotherapeutische Berufsverbände haben heute in Berlin ein klares Zeichen gegen das geplante Versorgungsstärkungsgesetz gesetzt. In einer Resolution bestärken sie den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in seiner Kritik an dem Gesetzentwurf. Das teilen die Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung, Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas, Dr. Stefan Windau und Dr. Dieter Haack, im Anschluss an ein Treffen der Konzertierten Aktion von KBV und Berufsverbänden mit. Durch einen Abbau fachärztlicher Versorgung werde es regional zu erheblichen Verwerfungen in der Patientenversorgung kommen, heißt es in der Resolution. Als Vorsitzender einer Körperschaft habe Vorstandsvorsitzender Dr. Gassen die Pflicht, den Gesetzgeber auf zu erwartende Missstände durch Gesetzesinitiativen hinzuweisen. Resolution der Konzertierten Aktion der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Berufsverbände Die Berufsverbände unterstützen den Vorstandsvorsitzenden der KBV, Dr. Gassen, ausdrücklich in seiner Kritik am GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, insbesondere bei der Verschärfung der Bedarfsplanung und bei den Servicestellen für 4-Wochen-Termine bei Fachärzten. Unabhängig davon ist das Gesundheitsministerium immer noch die Erklärung schuldig, wie diese beiden Vorgaben miteinander vereinbar sind. Durch einen Abbau fachärztlicher Versorgung wird es regional zu erheblichen Verwerfungen in der Patientenversorgung kommen, ohne dass damit die Unterversorgung in ländlichen Regionen behoben wird. Als Vorstandsvorsitzender einer Körperschaft KBV hat Dr. Gassen die Pflicht, den Gesetzgeber auf zu erwartende Missstände durch Gesetzesinitiativen hinzuweisen. Die zuständigen Politikerinnen/ Politiker sollten sich dafür bedanken, anstatt teils zu persönlich abgeleitete Kritik zu üben. Pressemitteilung der Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
The post VV-Vorsitzende: Berufsverbände setzen Zeichen gegen das Versorgungsstärkungsgeset appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Präventionsgesetz lässt Vorsorgepotenzial von Apotheken ungenutzt
Das heute im Bundestag beschlossene Präventionsgesetz vergibt nach Auffassung der Apothekerschaft wichtige Chancen zur Vorsorge von Erkrankungen in der Bevölkerung. Die Möglichkeiten der gut 20.000 Apotheken in Deutschland würden z.B. beim Kampf gegen die Impfmüdigkeit oder bei der Früherkennung von Diabetes nicht genutzt. „Jeden Tag nehmen 3,6 Millionen Menschen das niedrigschwellige Gesundheitsangebot der Apotheken in Anspruch, für das man weder einen Termin braucht, noch krank sein muss oder einen Versicherungsnachweis vorlegen muss. Wenn man Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung in die Lebenswelt der Menschen hineintragen will, muss man dieses Potenzial nutzen. Leider wird das im Präventionsgesetz versäumt“, sagte dazu Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, am heutigen Tag der Apotheke. Die Apotheken, so Schmidt weiter, könnten zukünftig konkrete, systematische und flächendeckende Vorsorgeangebote machen. Diese beträfen Maßnahmen zur Erhöhung der Durchimpfungsraten ebenso wie die strukturierte Ausgabe und Überprüfung von Impfausweisen in Apotheken. „Wir haben uns mit dem Perspektivpapier ‚Apotheke 2030′ zum Ziel gesetzt, unseren präventionsorientierten Setting-Ansatz auszubauen. Wir sind zwar schon jetzt mit Partnerorganisationen wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Robert-Koch-Institut oder dem Diabetes-Programm-Deutschland gemeinsam in Sachen Impfschutz und Diabetesprävention unterwegs. Aber für ein systematisches Angebot brauchen wir die Unterstützung der Politik. Der erste Schritt muss die Aufnahme der Apotheken als Leistungserbringer in den Präventionsleitfaden der gesetzlichen Krankenversicherung sein“, sagte Schmidt. Apotheken könnten u.a. das individuelle Diabetesrisiko von Patienten bestimmen. Im Rahmen des Diabetes-Präventionsprogramms GLICEMIA, das auch vom bayerischen Gesundheitsministerium gefördert wurde, sei bereits nachgewiesen worden, dass persönliche Beratungsgespräche und Gruppenschulungen in Apotheken die Erkrankungsrate für Typ-2-Diabetes bei Risikopatienten senken können. Mehr Informationen unter www.abda.de und www.wir-sind-ihre-apotheken.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
The post Präventionsgesetz lässt Vorsorgepotenzial von Apotheken ungenutzt appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
VIACTIV Krankenkasse – Verwaltungsrat verlängert Dienstverträge der Vorstände
Der Verwaltungsrat der VIACTIV Krankenkasse unter Vorsitz von Klaus-Peter Hennig, Krefeld, hat in seiner Sitzung am 23.02.2016 den Vorständen sein Vertrauen ausgesprochen. Der Dienstvertrag des Vorstandsvorsitzenden Reinhard Brücker, der im März 2017 ausläuft, wurde um weitere 6 Jahre bis zum 31.03.2023 verlängert. Brücker ist seit 2009 Vorstandsvorsitzender der VIACTIV Krankenkasse (vormals BKK vor Ort) und verantwortet die Unternehmensbereiche Markt, Personal, IT, Controlling/Finanzen, Revision und Vorstandsstab. Gleichzeitig hat das Gremium den zum selben Zeitpunkt auslaufenden Vertrag von Vorstandsmitglied Roland Wien um weitere 6 Jahre verlängert. Roland Wien ist ebenfalls seit 2009 Vorstandsmitglied und verantwortet die Geschäftsbereiche Leistungsmanagement, Abrechnungs- und Vertragsmanagement und Versicherungen/Beiträge. „Mit den einstimmigen Vertragsverlängerungen setzt der Verwaltungsrat ein klares Zeichen in der Kontinuität der geschäftspolitischen Ausrichtung der VIACTIV Krankenkasse als moderne und leistungsstarke Krankenkasse in einem schwierigen Wettbewerbsumfeld“, so Klaus-Peter Hennig. Pressemitteilung der VIACTIV Krankenkasse
The post VIACTIV Krankenkasse – Verwaltungsrat verlängert Dienstverträge der Vorstände appeared first on Healthcare Netzwerk.