Hat jemand Erfahrung mit der psychotherapeutischen Begleitbehandlung eines Patienten mit M. Boeck? Es handelt sich um einen 38 j. Mann mit chronischer Verlaufsform.
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Terminservicestellen gut für Patienten
Anfang 2016 starteten bundesweit regionale Terminservicestellen, um Versicherten zeitnah Termine bei Fachärzten zu vermitteln. In einer ersten Bilanz sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, dazu im Gespräch mit der dpa: „Wenn Woche für Woche mehr als zweitausend Menschen über eine Terminservicestelle einen Facharzttermin bekommen, weil es anders nicht geklappt hat, dann hat sich deren Notwendigkeit bestätigt. Allerdings könnte noch deutlich mehr Menschen geholfen werden, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen offensiv für die Terminservicestellen werben würden, statt dieses Angebot praktisch zu verstecken!“ Besonders bei der Vermittlung von Psychotherapeuten sieht sie hierbei im Gespräch mit der dpa ein großes Potential: „Obwohl Deutschland im internationalen Vergleich sehr gut mit Psychotherapeuten versorgt ist, haben Versicherte viel zu oft das Problem, dass sie lange auf einen Termin warten müssen. Deshalb bin ich froh darüber, dass die Terminservicestellen ab dem 1. April 2017 auch hier zuständig sind.“ Die Kassenärztlichen Vereinigungen seien daher dazu angehalten „ihrer Verpflichtung für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung auch im Bereich der psycho-therapeutischen Versorgung besser nachzukommen“. So bleiben die Vermittlungsstellen für Frau Dr. Pfeiffer auch in Zukunft eine sinnvolle Einrichtung: „Die Terminservicestellen haben sich insgesamt bewährt und ich erwarte von der Ärzteschaft, dass sie sich nicht weiter über diese sinnvolle gesetzliche Vorgabe beklagt, sondern weiter daran arbeitet, Wartezeiten für kranke Menschen zu verringern.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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VIACTIV Krankenkasse – Verwaltungsrat verlängert Dienstverträge der Vorstände
Der Verwaltungsrat der VIACTIV Krankenkasse unter Vorsitz von Klaus-Peter Hennig, Krefeld, hat in seiner Sitzung am 23.02.2016 den Vorständen sein Vertrauen ausgesprochen. Der Dienstvertrag des Vorstandsvorsitzenden Reinhard Brücker, der im März 2017 ausläuft, wurde um weitere 6 Jahre bis zum 31.03.2023 verlängert. Brücker ist seit 2009 Vorstandsvorsitzender der VIACTIV Krankenkasse (vormals BKK vor Ort) und verantwortet die Unternehmensbereiche Markt, Personal, IT, Controlling/Finanzen, Revision und Vorstandsstab. Gleichzeitig hat das Gremium den zum selben Zeitpunkt auslaufenden Vertrag von Vorstandsmitglied Roland Wien um weitere 6 Jahre verlängert. Roland Wien ist ebenfalls seit 2009 Vorstandsmitglied und verantwortet die Geschäftsbereiche Leistungsmanagement, Abrechnungs- und Vertragsmanagement und Versicherungen/Beiträge. „Mit den einstimmigen Vertragsverlängerungen setzt der Verwaltungsrat ein klares Zeichen in der Kontinuität der geschäftspolitischen Ausrichtung der VIACTIV Krankenkasse als moderne und leistungsstarke Krankenkasse in einem schwierigen Wettbewerbsumfeld“, so Klaus-Peter Hennig. Pressemitteilung der VIACTIV Krankenkasse
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BfArM-Tagung zu Chancen und Risiken von Medizin-Apps: „Mehr Klarheit bei Herstellern und Anwendern schaffen.“
Chancen und Risiken von Fitness- und Gesundheits-Apps stehen heute im Mittelpunkt einer Expertentagung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Rund 200 Fachleute aus Wirtschaft, Forschung, Politik und Verwaltung diskutieren Anwendungsbeispiele, Sicherheits- und Erstattungsfragen. Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, eröffnete die Tagung mit einem Grußwort. Staatssekretär Lutz Stroppe: „Bei mehr als 100.000 Gesundheits-Apps auf dem Markt wird es immer schwieriger, zwischen guten und schlechten Angeboten zu unterscheiden. Deshalb brauchen wir Qualitäts- und Datenschutzstandards, auf die sich Bürgerinnen und Bürger verlassen können. Damit wollen wir dafür sorgen, dass Gesundheits-Apps im privaten Bereich wie auch in der Gesundheitsversorgung sicher und nutzbringend eingesetzt werden können. Aber auch App-Entwickler benötigen Orientierung. Wir werden das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu einer zentralen Anlaufstelle für App-Entwickler in Deutschland weiterentwickeln. Es soll Herstellern bei der Zulassung von „Medical Apps“ beratend zur Seite stehen.“ Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM: „Medical Apps können eine wertvolle Hilfe sein, wenn es um Gesundheit und Fitness geht. Vielen Entwicklern ist aber nicht bewusst, dass es sich bei diesen Apps um Medizinprodukte handeln kann, für die mit Blick auf den Patientenschutz besondere gesetzliche Regelungen gelten. Deswegen wollen wir mit der heutigen Dialog-Veranstaltung mehr Klarheit bei Herstellern und Anwendern schaffen.“ Gesundheits-Apps sind ein rasant wachsender Markt. Die Anwendungen für Smartphones und Tablets geben Gesundheitsempfehlungen, helfen bei der Dosierung von Arzneimitteln und werten Fitness-Daten aus. Oft ist Entwicklern und Anwendern aber nicht klar, ob es sich dabei einfach um Lifestyle-Anwendungen etwa für Fitnessdaten handelt, oder ob bereits eine Medical App vorliegt, für die die weitergehenden Regularien für Medizinprodukte hinsichtlich Sicherheit, Verkehrsfähigkeit und Überwachung gelten. Den enormen Informationsbedarf beim Thema Medical Apps hatte das BfArM bereits 2015 mit einer ersten Dialog-Veranstaltung aufgegriffen. Mit der heutigen Folgeveranstaltung werden neben neuen Anwendungsbeispielen auch aktuelle Fragen rund um Datenschutz und -sicherheit sowie Erstattungsfragen vertieft. Das BfArM gibt Herstellern und Entwicklern wichtige Entscheidungshilfen an die Hand. So unterstützt die „Orientierungshilfe Medical Apps“ Entwickler bei der Frage, ob ihr Produkt dem Geltungsbereich des Medizinproduktegesetzes (MPG) und den entsprechenden Verordnungen unterliegt. Gleichzeitig gibt die Orientierungshilfe auch erste Hinweise, was in diesem Fall zu beachten ist. Damit ist die BfArM-Orientierungshilfe ein wichtiger Beitrag für eine fundierte erste Abschätzung durch den Hersteller. Darüber hinaus kann das BfArM Hersteller bei Abgrenzungs- bzw. Risikoklassifizierungs-Entscheidungen unterstützen. Pressemitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
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