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Freitag 9. Oktober, 22.15 Uhr, SWR
Nachtcafé: "Ein erfülltes Leben"
Samstag 10. Oktober, 17.30 Uhr, 3Sat
"Ist Glück lernbar?" – Reportage
Samstag 10. Oktober, 19.00 Uhr, ZDF Doku
"Hahnemanns Medizin" – Reportage
Sonntag 11. Oktober, 00.20 Uhr, Phoenix
"Friedensnobelpreis für Mutter Teresa"
Montag 12. Oktober, 13.00 Uhr, Eins Plus
"Heilkraft […]
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Deutsche Rentenversicherung KBS jetzt mit Bundesfachstelle Barrierefreiheit
In Berlin wurde heute die Bundesfachstelle Barrierefreiheitdurch Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles eröffnet. Sie soll das Wissen zur Barrierefreiheitbündeln, aufbereiten und der Öffentlichkeit zugänglich machen, um so die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Träger der Bundesfachstelle ist die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). Ein Expertenkreis, dem mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wird die Bundesfachstelle künftig beraten. Die Fachaufsicht über die Aufgaben der Bundesfachstelle Barrierefreiheithat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ministerin Andrea Nahles betonte bei der Eröffnung: „Menschen mit Behinderungen sollen in unserer Gesellschaft selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können. Deshalb freue ich mich, dass die Bundesfachstelle Barrierefreiheit zukünftig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung mit Rat und Tat zur Seite stehen wird, um auch dort mögliche Benachteiligungen weiter abzubauen.“ Die Vorstandsvorsitzende der KBS, Edeltraut Glänzer, ergänzte: „Die Bundesfachstelle bietet in Zukunft den Rahmen für ein organisiertes und abgestimmtes Vorgehen für mehr Barrierefreiheit in Deutschland.“ Die KBS werde der neuen Aufgabe gewissenhaft nachkommen. Direktor Peter Grothues: „Ein Teil der neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist bereits eingestellt worden, weitere werden folgen. Für die KBS ist die Bundesfachstelle ein weiterer Mosaikstein ihrer sozialpolitischen Tätigkeit. Wir freuen uns auf die neuen Aufgaben.“ Die zukünftige Arbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheitwird sich im Wesentlichen durch eine Zusammenarbeit mit vielen anderen Institutionen auszeichnen. Akteure der Barrierefreiheitaus dem Bund, aus Ländern, Verbänden, Wirtschaft und Gesellschaft können sich hier über ihren Wissensstand austauschen. Gemeinsam mit ihren Partnern will die Bundesfachstelle Barrierefreiheitdazu beitragen, das Know-how um barrierefreie Gestaltungen dauerhaft weiterzuentwickeln. In ihrer Beratungspraxis wird sie einen Überblick über Richtlinien, Empfehlungen und Hinweise geben und helfen Lösungen zu finden, die allen Menschen gleichermaßen gerecht werden. Zur weiteren Information steht Ihnen folgender Link zur Verfügung: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See
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Kassenbeiträge für ALG II-Empfänger nicht kostendeckend
“Bei der in der Frankfurter Rundschau angesprochenen Thematik handelt es sich im Kern nicht um ein Flüchtlingsproblem, zumal die Kosten für deren Gesundheitsversorgung in den ersten 15 Monaten von den Ländern und Kommunen, nicht von den Kassen getragen werden. Das eigentliche, schon seit Längerem bestehende Problem liegt vielmehr in den nicht kostendeckenden Kassenbeiträgen für ALG II-Empfänger. Ob und inwieweit sich dieses Problem durch die Flüchtlingswelle verschärft, kann zurzeit noch in keiner Weise eingeschätzt werden. Denn es liegen bisher weder valide Zahlen über die Kosten der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen vor, noch kann seriös eingeschätzt werden, wie viele von den Flüchtlingen nach 15 Monaten ALG II- Empfänger werden”, so Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Hintergrund: Bis Ende 2015 bekamen die Krankenkassen für einen ALG-II-Empfänger und alle Personen, die über ihn familienversichert waren, insgesamt 140 Euro als Zuweisung vom Bund. Diese Zuweisung war in der Vergangenheit schon nicht kostendeckend. Durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetz wurde dies zum 1. Januar 2016 geändert. Nun werden grundsätzlich alle ALG-II-Bezieher in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, soweit sie nicht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuzuordnen sind, weil sie zuletzt privat krankenversichert waren. Alle Personen einer Bedarfsgemeinschaft, die bisher vorrangig familienversichert waren und das 15. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind ab 2016 also eigenständig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Zuweisung des Bundes pro Mitglied sinkt in diesem Zuge auf 90 Euro. Dahinter steckt die Annahme, dass sich zukünftig die Anzahl der Mitglieder vergrößert und somit eine Reduzierung der Zuweisung unterm Strich kostenneutral wäre. Ob dem so ist, wird eine spätere Evaluation zeigen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Schätzerkreis: Langfristige Stabilität im Blick behalten
Aufgrund der heutigen Schätzung des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung ist zu erwarten, dass der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag vom Bundesgesundheitsministerium für das kommenden Jahr auf 1,0 Prozent festgelegt wird. Eine entsprechende Schätzung wurde heute mit den Stimmen der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesversicherungsamtes vom Schätzerkreis beschlossen. Die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes im Schätzerkreis bewerteten die Situation hingegen anders und gehen davon aus, dass der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag stabil bei 1,1 Prozent gehalten werden sollte. Zu dem Schätzerkreisergebnis erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Die gesetzliche Krankenversicherung befindet sich in einem guten Prozess der finanziellen Stabilisierung. Trotzdem liegen die Rücklagen der Krankenkassen insgesamt unter einer Monatsausgabe. Darüber hinaus sind sie bei den Krankenkassen ungleich verteilt. Deshalb wäre es richtig, den Stabilisierungsprozess der vergangenen Jahre fortzusetzen, statt den rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz abzusenken. Wir wollen, dass die gesetzliche Krankenversicherung auch finanziell auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet ist. Die brummende Konjunktur, relativ hohe Tariflohnsteigerungen und die große Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter haben einen entscheidenden Anteil an dieser insgesamt guten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings dürfen die guten Zahlen nicht darüber hinwegtäuschen, dass den Rekordeinnahmen auch so hohe Ausgaben wie noch nie gegenüberstehen. Strukturelle Reformen, beispielsweise im Krankenhausbereich und bei den Arzneimitteln, sind daher unverzichtbar und eine Aufgabe für die neue Legislaturperiode.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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