(NORDWEST) Die Schweizer Hilfsorganisation F.I.M.A. schickte ein 5-köpfiges Team und 1,5 Tonnen medizinischer Hilfsgüter in die durch ein Erdbeben zerstörte Region West-Sumatra in Indonesien. In den Dörfern rund um die Hafenstadt Padang wurden 150 verletzte Menschen behandelt. Die Helfer haben durch Reinigung infizierter Wunden, die Gabe von Antibiotika und die Versorgung von Frakturen die Verletzten vor Schlimmeren bewahrt.
Gegründet wurde die F.I.M.A. in der Schweiz durch den deutschen Krankenpfleger Thomas Laackmann. Laackmann ist den Besuchern des Junge Pflege Kongresses 2009 ein Begriff – dort hat der Krankenpfleger die von ihm gegründete Hilfsorganisation vorgestellt. Bei vielen Einsätzen als Mitglied einer Such- und Rettungseinheit erkannte er, dass die medizinische Versorgung der Opfer besonders in den ersten Tagen nach der Katastrophe nicht ausreichend erfolgt. So können aus kleinen Schürfwunden schwere Infektionen werden, die häufig zum Tod führen. Die F.I.M.A. will die Lücke bis zum Eintreffen der großen Feldlazarette schießen. Diese benötigen bis zur Einsatzfähigkeit eine Vorlaufzeit von 7 bis 10 Tagen. Für viele Verletzte ist dieser Zeitraum aber zu lang. Den Einsatz unterstützt hat Junge-Pflege- und DBfK-Mitglied Sascha Laackmann, der nicht ganz zufällig den Namen des Gründers der F.I.M.A. trägt – die Hilfsbereitschaft liegt in der Familie.
Die F.I.M.A. finanziert sich rein aus Spendengeldern, Informationen zur Organisation gibt es auf deren Homepage – Informationen zum Einsatz in Indonesien gibt es bei betterplace.org.(La).
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vdek: Finanzierung der Krankenhausreform stärker in den Fokus rücken
In Anbetracht des steigenden Finanzdrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss bei der geplanten Klinikreform die Finanzierung stärker in den Fokus gerückt werden. „Bei den Reformplänen fehlt eine umfassende Finanzierungsstrategie“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), auf einem Presseworkshop in Berlin. „In Anbetracht der zu erwartenden Kosten in Höhe von mehr als 8 Milliarden Euro bis 2020, muss dies dringend nachgeholt werden. Die Ausgaben der Reform müssen sonst über Zusatzbeitragssätze finanziert werden, die einseitig zulasten der Versicherten gehen.“ Darüber hinaus gebe es angesichts der Milliardenkosten der Reform keinen Spielraum für weitere Zugeständnisse an die Leistungserbringer, so Elsner. „Die Forderungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gehen da erheblich zu weit.“ In einem 10-Punkte-Papier analysiert der vdek zudem die zentralen Probleme in der Krankenversorgung, bewertet die Lösungsvorschläge im Rahmen der geplanten Reform und stellt zusätzliche Forderungen auf, wie die Krankenhausversorgung zukunftssicher gestaltet werden kann: Thesen zur Krankenhausversorgung heute und morgen Seit der Einführung des DRG-Entgeltsystems im Jahr 2003 hat es in Deutschland keine Krankenhausreform mehr gegeben. Dadurch haben sich Probleme in der Krankenhausversorgung angestaut. Dies zeigt sich auch in der Ausgabenentwicklung der GKV. Die GKV-Krankenhausausgaben sind in den letzten zehn Jahren um 42 Prozent gestiegen, und zwar von 47,51 Milliarden Euro auf 67,39 Milliarden Euro von 2004 bis 2014. Trotz gemeinsamer Verantwortung der Krankenkassen und Länder für die Krankenhausversorgung („duale Krankenhausfinanzierung“) haben sich die Länder aus ihrer Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung zurückgezogen: Die Investitionsförderquote der Länder (prozentualer Anteil der Investitionsfördermittel an den Gesamtkosten) sank von rund 10 Prozent in 1993 auf rund 3,5 Prozent in 2013. Die Folge: Krankenhäuser finanzieren sich mehr und mehr über die GKV-Mittel zur Finanzierung der Betriebskosten – Geld, das eigentlich für die Versorgung der Patienten gedacht ist. Jährlich werden bereits jetzt mehr als drei Milliarden Euro der Investitionsausgaben aus GKV-Mitteln verdeckt finanziert („schleichende Monistik“). Diese verdeckte Finanzierung erfolgt durch Mengensteigerungen, d. h. immer mehr Patienten werden in den Krankenhäusern behandelt. Möglich wurde dies durch eine deutliche Reduzierung der durchschnittlichen Verweildauer, welche von 14 Tagen (1991) auf 7,5 Tage (2013) sank. Gleichzeitig stiegen die Fallzahlen von 14,5 Millionen auf 18,7 Millionen Fälle. Diese Zunahme hat zu einer Leistungsverdichtung geführt, was sich auf die Qualität der Versorgung und der „Pflege am Bett“ ausgewirkt hat. Denn mit dem Anstieg der Fallzahlen wuchs zwar die Zahl der Ärzte deutlich – seit 1991 von 109.000 auf 165.000 in 2013 -, die Zahl der Pflegekräfte nahm aber im gleichen Zeitraum nur von 389.000 auf 419.000 zu. Die etwa gleiche Zahl an Pflegekräften muss also nun deutlich mehr Patienten versorgen. Obwohl Deutschland im internationalen Vergleich viel Geld für die Gesundheitsleistungen (HCP-Studie 2015) ausgibt, haben wir international betrachtet „nur“ ein gutes, aber kein herausragendes Qualitätsniveau (OECD-Studie 2012). In den städtischen Regionen gibt es Überkapazitäten, die zur Überversorgung führen. Hier ist vor allem die fehlende Indikationsqualität („Ist die Behandlung notwendig bzw. medizinisch indiziert?“) das Problem. In dünn besiedelten, ländlichen Regionen hingegen können Versorgungsprobleme (Belegungsrückgänge, Personalmangel, Schließung von Krankenhausabteilungen) entstehen. Der Fallzahlrückgang führt in diesen Regionen zu Problemen bei der Ergebnisqualität („Wird das erwünschte Ergebnis erzielt?“). Auch zwischen den Krankenhäusern bestehen erhebliche Qualitätsunterschiede. Außerdem werden Mindestmengenregelungen zum Teil nicht konsequent angewendet. Beispiel: komplexe Eingriffe an der Speiseröhre: 68 Prozent der Krankenhäuser, die eine Zulassung für diesen Eingriff haben, erreichen die Mindestmengen nicht. Große Unterschiede gibt es zwischen den Krankenhäusern auch bei der Strukturqualität („Sind die Rahmenbedingungen richtig?“), der Prozessqualität („Wird die Leistung richtig erbracht?“) und der Ergebnisqualität. Die Krankenhausplanung auf Länderebene gibt keine Richtung vor, stattdessen werden gewachsene Strukturen bzw. unnötige Kapazitäten seit 1972 fortgeschrieben. Die bisherigen Planungskriterien sind zu abstrakt und werden zudem nicht bundeseinheitlich angewendet. Qualität wird als Planungskriterium nur vereinzelt und ansatzweise berücksichtigt. Zwar sind zahlreiche Zentren (wie z. B. Brust- oder Krebszentren) entstanden, doch die erwünschte echte Schwerpunktbildung hat nicht stattgefunden, da entsprechende Standardisierungen in der Krankenhausplanung fehlen. Zwölf Prozent der Krankenhäuser (231) rechneten 2014 mit den Ersatzkassen Zentrumszuschläge ab. Ähnliche Fehlentwicklungen gibt es im Bereich der Notfallversorgung. Die Krankenhausplanung gleicht deshalb einem Flickenteppich. Weitere Herausforderungen sind durch den demografischen Wandel und regionale Veränderungen zu erwarten. Die Bevölkerung wird zunehmend älter, zudem werden sich die Binnenwanderungen vom Land in die Stadt verstärken. Junge Menschen bzw. Arbeitskräfte ziehen in die Städte, ältere Menschen bleiben in den ländlichen Gebieten und müssen dort medizinisch betreut werden. Dadurch verändern sich die Versorgungsbedarfe. Dieser Strukturwandel vollzieht sich auch auf dem Arbeitsmarkt. Durch geringe Geburtenraten können Stellen nicht immer nachbesetzt werden. Das geplante Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) enthält einige gute Ansätze, insbesondere was die stärkere Qualitätsorientierung in der Krankenhausplanung sowie den Strukturfonds anbelangt. Auch das Ziel, mithilfe eines Pflegestellenförderprogramms die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals in Krankenhäusern zu senken, ist aus Sicht der Ersatzkassen grundsätzlich richtig. Bei allen drei Punkten kommt es nun entscheidend auf die Umsetzung an. Nicht ausreichend angegangen werden das Problem der Investitionskostenfinanzierung und das der Mengenbegrenzung. Dadurch werden zentrale Probleme der Krankenhausversorgung verschleppt. Erstmalig soll mit dem KHSG auch Qualität als Kriterium für die Krankenhausplanung gesetzlich festgeschrieben werden. So soll u. a. schlechte Qualität zu Konsequenzen bei der Planung führen. Allerdings fehlt in dem aktuellen Gesetzentwurf eine Regelung, die den Ländern verbindlich vorschreibt, diese Vorgabe auch anzuwenden. Zur Schließung von Abteilungen oder gar ganzen Krankenhäusern durch die Länder wird es daher eher selten kommen. Den Krankenkassen fehlt zudem die Rechtsgrundlage, im Rahmen der Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern bei mangelnder Qualität den Ausschluss von Leistungen durchzusetzen. Als sehr problematisch bewerten die Ersatzkassen die vorgesehenen Abschläge für schlechte Qualität. Qualitativ unzureichende Leistungen sollten nicht geringer vergütet, sondern vielmehr aus der Versorgung ausgeschlossen werden. Durch die Einrichtung eines Strukturfonds beim Bundesversicherungsamt (BVA) sollen Überkapazitäten abgebaut, stationäre Versorgungsangebote konzentriert und Umwidmungen von Krankenhäusern (z. B. in Medizinische Versorgungszentren) ermöglicht werden. Der Strukturfonds soll mit 500 Mill
ionen Euro aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, Länder und ggf. Krankenhausträger sollen sich in gleicher Höhe beteiligen. Wenn das Geld richtig eingesetzt wird und auch die Länder die vorgesehenen Mittel bereitstellen, kann der Strukturfonds aus Sicht der Ersatzkassen den notwendigen Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft einleiten, zu einer Konzentration von Leistungen an ausgewählten Standorten und einer besseren Qualität führen. Ein Recht zur Antragstellung beim BVA […]
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Pfeiffer fordert von der Politik klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung
„Der Gemeinsame Bundesausschuss kann künftige Herausforderungen meistern, wenn man ihn fachlich unabhängig arbeiten lässt. Hierfür braucht es geeignete Rahmenbedingungen und ein klares Bekenntnis der Politik zur Selbstverwaltung“, antwortete Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, auf die Frage des Deutschen Ärzteblatts, ob das Gremium gut aufgestellt ist. Oft werde beklagt, so Pfeiffer weiter, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) arbeite langsam. Das Gegenteil sei der Fall. Nur bei einem Prozent der Verfahren habe er im letzten Jahr die vorgegebene Frist nicht eingehalten. „Und das, obwohl die Politik mit Vorgaben zu Anhörungsregelungen maßgeblich dazu beigetragen hat, dass Verfahren im G-BA lange dauern.“ Ob, welche und wie viele Aufträge der Gesetzgeber an den G-BA überträgt, ist eine politische Entscheidung, so Pfeiffer weiter. Herausforderungen stelle sich der G-BA gerne und meistert sie auch sehr erfolgreich. Pfeiffer: „Damit das so bleibt, muss die Politik die Aufgaben für den G-BA eindeutig beschreiben, die Selbstverwaltung dann aber eigenverantwortlich arbeiten lassen. Inakzeptabel ist der Versuch des Ministeriums, sich künftig inhaltliche Eingriffsrechte in die G-BA-Arbeit zu sichern.“ Auf die Rolle der Krankenkassen im G-BA angesprochen sagte Pfeiffer: „Krankenkassen wird oft unterstellt, Leistungen aus Kostengründen zu verhindern. Das ist keinesfalls so. Unser Ziel ist es, die Versorgung besser an die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten anzupassen. Wir wollen, dass Innovationen, deren Nutzen belegt ist, auch allen Versicherten zu Gute kommen. Dementsprechend setzen wir konsequent auf Belege für Qualität, Nutzen und Sicherheit. Dass wir in diesem Zusammenhang dann auch über Kosten sprechen, ist unser gesetzlicher Auftrag.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverband
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Entscheidung zu RoHS-Ausnahmeregelungen nicht vor Anfang 2017
Die Entscheidung zu den vom Industrieverband SPECTARIS erarbeiteten Anträgen zur Verlängerung der Ausnahmenregelungen für Blei in optischen Gläsern und Cadmium in Filtergläsern im Rahmen der EU-Richtlinie RoHS (Restriction of Hazardeous Substances) wird sich infolge der großen Antragsflut verzögern. Verantwortliche innerhalb der Europäischen Kommission erwarten die offizielle Publikation der neuen RoHS-Ausnahmeregelungen nicht vor Anfang 2017. „Wir erwarten eine positive Entscheidung der Verlängerungsanträge und damit Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen für fünf weitere Jahre“, so Wenko Süptitz, Leiter des Fachverbands Photonik bei SPECTARIS. Dank der erfolgten Verlängerungsanträge für erneute Ausnahmegenehmigungen durch den Industrieverband SPECTARIS ist die Rechtslage für die Nutzung von Blei in optischen Gläser und Filtern aber vorerst über das nahe Auslaufdatum 21. Juli 2016 hinaus klar. Solange die Europäische Kommission nicht entschieden hat, bleibt der Status quo erhalten. Dies gilt im Falle einer Ablehnung auch noch mindestens ein Jahr über das Datum der Entscheidung hinaus. Für SPECTARIS-Mitglieder hält der Verband ein englischsprachiges Informationsblatt zur aktuellen Rechtslage bereit. Die Ausnahmeanträge wurden von SPECTARIS in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedsunternehmen des Verbands bereits in den Jahren 2013 und 2014 erarbeitet. Im November 2014 gehörte SPECTARIS zu den ersten Einreichern von Anträgen für die Verlängerung von RoHS-Ausnahmen. Die SPECTARIS-Anträge werden zudem von 14 internationalen Industrieverbänden unterstützt. Die Einreichungsfrist lief am 21. Januar 2015 ab. Mittlerweile liegen der Europäischen Kommission insgesamt mehr als 100 Anträge aus verschiedensten Anwendungsfeldern vor. Die RoHS-Ausnahmen sind in der optischen Industrie und ihren Anwendungsmärkten von größter Bedeutung. Die damit möglichen leistungsfähigeren, leichteren und robusteren Systeme bringen signifikante Vorteile in Märkten wie der Medizintechnik, Kameratechnik und der Messtechnik. Wesentliche Alternativen sind nach heutigem und absehbarem Stand der Technik nicht in Sicht. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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