Pflegende und ihre Blogs – da werden Bilder von Kühlschränken gesammelt, von Güterzügen und Selbständigkeit berichtet, ungefiltert von der Ausbildung erzählt, Tipps zum Examen gegeben, manchmal geschmollt, die Pflegewissenschaft verbreitet, Politik, Pflege und Studium in den Mittelpunkt gestellt und der Boden der Tatsachen aufgezeigt. Es gibt bestimmt noch mehr. (Zi)
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Techniker Krankenkasse fordert Maßnahmenbündel für bessere Klinikhygiene – Patientensicherheit oberstes Ziel
Größere Transparenz, eine bundesweit einheitliche Dokumentation und verbindliche Standards – das sind aus Sicht der Techniker Krankenkasse (TK) entscheidende Schlüssel zu besserer Hygiene in Krankenhäusern und damit auch zu mehr Patientensicherheit. In ihrem aktuellen Positionspapier fordert die TK, die Ergebnisse der Hygienedokumentationen auch den Patienten in verständlicher Form zugänglich zu machen, damit sie Kliniken einfacher miteinander vergleichen können. Auch für die Krankenhäuser selbst sei dies hilfreich, um ihre eigenen Ergebnisse einordnen zu können. Infektionen mit multiresistenten Erregern (MRE) und ihre Behandlung sollten auch im Vergütungssystem für die Kliniken abgebildet werden. Darüber hinaus müssten MRE-Infektionen verpflichtend gemeldet werden, so die TK; heute bestehe hier für die Einrichtungen ein zu großer Interpretationsspielraum. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Medikationsplan: bvitg weist Vorwürfe der KBV zurück
Im Hinblick auf die scharfe Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an der Implementierung des Medikationsplan-Software-Moduls in die zugehörigen Praxisverwaltungssysteme (PVS) seitens der Industrie, stellt Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheit-IT – bvitg e.V., folgendes fest: 1. Die fristgerechte digitale Umsetzung des Medikationsplans konnte überhaupt nur deshalb gelingen, weil die bvitg-Mitgliedsunternehmen bereits seit Jahren hohe Summen in dessen Entwicklung investiert haben und sich die Akteure – auch die KBV – auf Basis eines von und mit der Industrie entwickelten Standards gemeinsam mit bvitg, ADAS und HL7 auf eine technische Spezifikation geeinigt haben. 2. Der Aufwand für die initiale Erstellung, die Pflege und die erforderliche Weiterentwicklung durch die Softwarehersteller für das zusätzliche Modul ist erheblich. Letztlich handelt es sich um Investitionen, die die niedergelassenen Ärzte aufgrund einer vom Gesetzgeber gewollten – und für die Patienten äußerst sinnvollen – Regelung zu leisten haben. Dabei obliegt es nicht der KBV darüber zu urteilen, wie die Unternehmen für die Umsetzung der neuen Vorgaben die Ausgaben für angefallene, notwendige Investitionen wiedereinnehmen. 3. Die Forderung nach einer angemessenen Refinanzierung für diese Investition ist verständlich. Es ist aber unverständlich, dass die Ärzteschaft zu Recht eine angemessene, zu den Pauschalen zusätzliche Vergütung für die Arbeit der Erstellung und Pflege des Bundesmedikationsplans fordert, zugleich aber den Softwareherstellern ebendiese Vergütung mit dem Verweis auf bestehende Pauschalverträge verwehrt. 4. Statt kostenlose Software-Module zu fordern oder gar der KBV zu gestatten, selbst Marktteilnehmer im Bereich der Gesundheits-IT zu werden, sollte sich die KBV darauf besinnen bei der Refinanzierung der gesetzlich geforderten Investitionen angemessene Vergütungen zu verhandeln. Im Übrigen könnte auch die KBV solche Software-Module nicht kostenlos programmieren lassen und müsste sie auf anderem Wege durch die Ärzte refinanzieren. Dieses Verhalten bedeutet einen Rückschritt in der Zusammenarbeit aller Akteure. Zum Hintergrund: Fristgerecht legten Mitte 2016 die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zum bundeseinheitlichen Medikationsplan vor, zur der auch eine technische Spezifikation angehört, die in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e.V. erstellt wurde. Im Hinblick auf die entstehenden Kosten bei der Implementierung des Software-Moduls in die zugehörigen Praxisverwaltungssysteme (PVS) kritisiert die KBV nun die Praxissoftwarehersteller scharf. Deshalb bezieht der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V., der die führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen vertritt, Stellung. Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT e. V. (bvitg e. V.)
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IKK classic: Mit einem ungewöhnlichen Filmclip wirbt die IKK classic in sozialen Medien für Darmkrebs-Vorsorge
Blick ins Wohnzimmer: düstere Optik, wacklige Handkamera, mysteriöse Vorbereitungen im Familienkreis, flackernde Taschenlampen, Suspense-Sound, ein verdammt seltsamer Schlauch – und am Schluss die überraschende Auflösung. Das sind die Elemente des knapp 1-minütigen Filmclips, mit dem die IKK classic das sensible Thema Darmkrebs-Vorsorge für ein web-affines Publikum aufbereitet hat. Der Film, der in sozialen Medien wie Yotube läuft, nimmt in Stil und knalliger Pointe bewusst ein junges Publikum ins Visier, das nicht zu den klassischen Zielgruppen der einschlägigen Vorsorge-Aufklärung zählt. „Die Idee ist, über die Ansprache junger Menschen einen Impuls für den Dialog in der Familie zu geben, also auf dem Weg über die Kinder die über 50-jährigen Eltern zu erreichen“, sagt IKK-Sprecher Michael Förstermann. Begleitet wird der Clip durch eine eigene Microsite mit umfassenden Vorsorge-Informationen. Der Ansatz ist nach Förstermanns Worten ein Versuch: „Ein Erfolg wäre, wenn Kinder den Film witzig finden und ihre Eltern auf die Darmkrebs-Vorsorge ansprechen. Dann wäre ein wichtiges, manchmal aber verdrängtes Thema Alltagsgespräch in der Familie. Und die Vorsorgehürde würde vielleicht für die Eltern ein Stück niedriger.“ Zu sehen ist der Clip hier: www.geht-hin.de Pressemitteilung der IKK classic
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