(NORDWEST) Jetzt gehört die Bild nicht gerade zu den Zeitungen, bei denen sich der Begriff “seriös” als erste Assoziation im neuronalen Netz verfängt – mangelnde Kreativität kann den Mitarbeitern der Bild-Redaktionen aber sicher nicht vorgeworfen werden. Ob wir nun Papst sind oder unsere Hand Gottes uns den Einzug in’s WM-Halbfinale sichert – die Bild bringt die Stimmung auf den Punkt. Was die Redaktion zur Urlaubs- und Sommerloch-Affäre 2009 nun abschließend beizutragen hat, das wäre uns so nicht annähernd in den Sinn gekommen, und wenn doch, dann hätte wir es sicher anders gesagt. Aber wir sind ja auch nicht Bild. (Zi)
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PKV-Tarifwechsel-Leitlinien ab 1. Januar in Kraft
Zum Inkrafttreten der neuen Tarifwechsel-Leitlinien am 1. Januar 2016 erklärt der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue: „Privatversicherte können ihren Schutzumfang jederzeit an ihre Bedürfnisse anpassen: Das Versicherungsvertragsgesetz garantiert ihnen das Recht auf Tarifwechsel innerhalb des eigenen Unternehmens. Seit jeher machen die Versicherer bei Beitragsanpassungen auf diesen Anspruch aufmerksam und bieten – wenn die Versicherten älter sind als 60 Jahre – Tarifalternativen mit gleichartigem Schutz zu geringeren Beiträgen an. Um dieses Recht weiter zu stärken, hat der PKV-Verband ‚Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel‘ erarbeitet, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Sie konkretisieren nicht nur das geltende Recht, sondern gehen deutlich darüber hinaus. Künftig erhalten die Versicherten bei Beitragsanpassungen bereits ab dem 55. Lebensjahr konkrete Tarifalternativen – also fünf Jahre früher als gesetzlich vorgesehen. Außerdem verpflichten sich die Versicherer, Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, wechselwilligen Versicherten entweder alle Zieltarife aufzuzeigen oder geeignete Tarife auf der Basis eines objektiven Auswahlsystems zu benennen. Die Auswahlkriterien werden durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Bereits jetzt bekennen sich Unternehmen mit einem Marktanteil von 80 Prozent der Versicherten zu den Leitlinien. Wer einen Tarifwechsel anstrebt, sollte direkt mit seinem Versicherer sprechen. Das kostenlose Wechselrecht ist ein gesetzlicher Anspruch – auch ohne Mitwirkung kommerzieller ‚Wechselberater‘, die sich gegen Honorar einschalten. Wenn deren ‚Erfolgshonorar‘ einseitig von der Ersparnis abhängt, besteht zudem oft die Gefahr, unbedacht auf wichtige Leistungen zu verzichten.“ Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen
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Stiftung Gesundheitswissen beruft Expertenbeirat
Die Stiftung Gesundheitswissen hat ihren Expertenbeirat berufen. Das Beratungsgremium ist thematisch breit besetzt und reflektiert den umfassenden Arbeitsansatz der Stiftung bei der Erstellung von laienverständlichen Gesundheitsinformationen: So umfasst der neue Beirat neben ausgewiesener Fachexpertise zur evidenzbasierten Medizin (EbM) und Methodologie auch angesehene Vertreter der Medizinethik, der Gesundheitswissenschaften und Gesundheitsbildung, der Kommunikationswissenschaften sowie unterschiedlicher medizinischer Disziplinen. „Für unseren Expertenbeirat konnten wir in den vergangenen Monaten renommierte Persönlichkeiten aus der Wissenschaft gewinnen“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, und ergänzt: „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und darüber, dass die Stiftung solche hochkarätige Unterstützung erhält.“ Der Beirat berät den Vorstand bei inhaltlichen und methodischen Fragen und trägt mit seinem Fachwissen und externen Impulsen dazu bei, die Qualität der Stiftungsarbeit kontinuierlich auf hohem Niveau zu halten. „So kann es gelingen, dass der interne Blick auf Problemstellungen und Lösungsansätze bei wichtigen Zukunftsthemen durch externe Perspektiven reflektiert wird,“ erklärt Suhr. Zum hochkarätig besetzten Expertengremium der Stiftung Gesundheitswissen gehören: Prof. Gerd Antes, Direktor des Deutschen Cochrane Zentrums, Prof. Eva Baumann, Professorin für Kommunikationswissenschaft am Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Leiterin des Hanover Center for Health Communication, Prof. Marie-Luise Dierks, Leiterin des Forschungsschwerpunktes „Patientenorientierung und Gesundheitsbildung“ an der Medizinischen Hochschule Hannover, Prof. David Klemperer, Professor für Sozialmedizin und Public Health, Fakultät angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, Dr. med. Dagmar Lühmann, Forschungskoordinatorin des Instituts und der Poliklinik für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Prof. Doris Schaeffer, Professorin für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld, Prof. Martin Scherer, Direktor des Instituts und der Poliklinik für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf; Vizepräsident der DEGAM (Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin), Prof. Andrea Siebenhofer-Kroitzsch, Institutsvorständin Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung, Medizinische Universität Graz (Österreich), Prof. Christiane Woopen, Professorin für Ethik und Theorie der Medizin, Leiterin der Forschungsstelle Ethik der Medizinischen Fakultät und Direktorin des Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres) der Universität zu Köln. Zudem ist vorgesehen, im Expertenbeirat die Patienten- und Verbraucherperspektive durch weitere Berufungen zu stärken. Interessenkonfliktbeauftragte berufen Eine weitere Neuerung: Neben der Verabschiedung eines umfangreichen Compliance-Regelwerks hat die Stiftung Gesundheitswissen die Ärztin Dr. Christiane Fischer als Interessenkonfliktbeauftragte berufen. Sie wird die Stiftung künftig bei Fragen der Unabhängigkeit, Compliance und Vermeidung von Interessenkonflikten beraten. „Bei der Erarbeitung von Gesundheitsinformationen sehe ich den Umgang mit Interessenkonflikten allgemein als ein wichtiges Thema an“, erläutert Suhr. Deshalb setzte die Stiftung Gesundheitswissen mit der Berufung von Dr. Fischer auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihrer Arbeit. Experten, die sich an der Erstellung von Gesundheitsinformationen beteiligen, sind angehalten, ihre Beziehungen (beispielsweise zur Industrie) offenzulegen. Die Ärztin Fischer ist Geschäftsführerin von MEZIS e.V. und ausgewiesene Expertin auf dem Gebiet sozialethischer Herausforderungen im Gesundheitswesen. Seit dem Jahr 2012 ist sie Mitglied im Deutschen Ethikrat. Pressemitteilung der Stiftung Gesundheitswissen
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DKG zum geplanten Versorgungsstärkungsgesetz: Positive Ansätze
“Das Versorgungsstärkungsgesetz beinhaltet eine Vielzahl grundsätzlich positiver Ansätze für die Weiterentwicklung der sektorübergreifenden ambulanten Versorgung. Allerdings nutzt es die bestehenden Potentiale nicht konsequent”, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), mit Blick auf den bisher bekannt gewordenen Gesetzentwurf. Zwar würden die Krankenhäuser als die primären Anlaufstellen bei ambulanten Notfällen anerkannt, gleichwohl bliebe der Sicherstellungsauftrag unverständlicherweise bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, zeigte Baum auf. Dies habe zur Folge, dass die Krankenhäuser bei den Festlegungen zu Einzelheiten der Leistungen und deren Vergütung weiterhin nicht beteiligt würden. Baum: “Angesichts von fünf Millionen ambulanten Notfallleistungsfällen in den Krankenhäusern wäre eine sektorübergreifende Festlegung der Regelungen zum ambulanten Notdienst mehr als geboten.” Ausdrücklich begrüßte der DKG-Hauptgeschäftsführer die neu vorgesehenen ambulanten Verordnungsmöglichkeiten der Krankenhausärzte bei Krankenhausentlassungen: “Damit haben die Kliniken bessere Instrumente beim Entlassmanagement.” Auch seien die Krankenhäuser grundsätzlich bereit, an der zeitnahen Sicherstellung der ambulanten fachärztlichen Versorgung mitzuwirken. Patienten, die nicht rechtzeitig fachärztliche Termine bei niedergelassenen Ärzten erhalten, sollten allerdings das Recht zur Selbstbeschaffung der Leistungen in Krankenhäusern erhalten. Baum kritisierte: “Dass eine Überweisung durch die neu vorgesehenen Terminservicestellen zu Krankenhausärzten nach vier Wochen zugemuteter Wartezeit immer noch von einer Eilbedürftigkeitsprüfung durch die Mitarbeiter der Servicestellen abhängig sein soll, baut Hürden auf und wird dem Anspruch der Versicherten auf rechtzeitigen und freien Zugang zu medizinischer Versorgung nicht gerecht. Nicht akzeptabel ist, dass die Festlegung von wichtigen Regelungen – einschließlich des Umfangs der ambulanten Krankenhausleistungen unter Ausschluss der Krankenhäuser – dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zugeordnet wird. Der richtige Ort für diese Festlegungen wären dreiseitige Verträge oder der Gemeinsame Bundesausschuss.” Einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von fachärztlichen ambulanten Versorgungsproblemen sieht der DKG-Hauptgeschäftsführer in der offensiveren Nutzung der ambulanten-spezialfachärztlichen Versorgung gemäß §116 b SGB V. “Dazu müssten aber die gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich des Umfangs der vom G-BA festzulegenden Leistungen aufgehoben werden. Zu begrüßen ist allerdings, dass bei der Umstellung auf die neuen 116b-Leistungsfestlegungen Krankenhäuser mit “Altverträgen” keine komplette Neuzulassung zur Erbringung der spezialisierten ambulanten Leistungen z. B. bei Krebs durchlaufen müssen. Dies hätte die Terminfindung Schwerkranker noch weiter erschwert”, sagte Baum. Zum Anspruch der Patienten auf eine Zweitmeinung bei geplanten Eingriffen würden sich die Krankenhäuser bekennen. Zu Recht würde darauf hingewiesen, dass dabei Kenntnisse benötigt werden, die insbesondere im Krankenhaus vorhanden seien. Umso unverständlicher sei für Baum die Einordnung der Zweitmeinung in das KV-System. Die gutachterliche Tätigkeit der Krankenhäuser müsse direkt mit den zuständigen Kassen abrechenbar sein, mahnte er. Der DKG-Hauptgeschäftsführer würdigte die Verbesserungen für die ambulanten Institutsleistungen der Universitätsklinken, insbesondere die gesetzliche Absenkung des Investitionskostenabschlages. Baum: “Gerechtfertigt wäre allerdings dessen vollständige Abschaffung bei allen ambulanten Krankenhausleistungen einschließlich der ambulanten Notfallleistungen. Bekanntlich decken die Investitionsleistungen der Länder nur absolut unzureichend den stationären Investitionsbedarf und werden für ambulante Kapazitäten nicht gewährt.” Mit dem Ausschluss von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung bei Regressforderungen infolge geburtlicher Behandlungsunfälle würde eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen, die zur Minderung der Haftpflichtlasten auch bei den Geburten in den Krankenhäusern gelten müsse, machte Baum deutlich. Aus Sicht der Krankenhäuser baue die Einführung eines obligatorischen Nutzeneinschätzungsverfahrens durch den G-BA beim Einsatz von Medizinprodukten (z. B. Implantate) eine neue Hürde für den Zugang von Innovationen in die Versorgung auf, sagte Baum und wies darauf hin, dass die Möglichkeiten der Krankenkassen, Nutzenbewertungsverfahren im G-BA auf der Grundlage des bestehenden Rechts zu beantragen, ausreichten. Er warnte: “Automatische Nutzenbewertungen, die die Krankenhäuser in die Pflicht zu Nachweisen nehmen, die eigentlich nur die Hersteller führen können und die die Anwendungen nur unter aufwendigen und kostenintensiven Studienbedingungen erlauben, würden sich erschwerend auf die Innovationsfähigkeit des Systems auswirken”. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG
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