(BERLIN) Zum Abschluss ihrer Jahrestagung Mitte Juli in Berlin haben die Delegierten der European Nursing Students Association (ENSA) eine Resolution zu den Auswirkungen der Finanzkrise auf die Qualität und Ergebnisse der Pflegeausbildung veröffentlicht. Die Vertreter aus Großbritannien, Schweden, Norwegen, Dänemark, Niederlande, Frankreich und Deutschland berichteten übereinstimmend und in großer Sorge über gravierende Auswirkungen der Krise auf das Gesundheitswesen ihrer Heimatländer. Nach ihrer Einschätzung könnten Haushaltskürzungen, Arbeitsplatzabbau, drastisch steigende Arbeitsbelastung und sinkende Einkommen in den Gesundheitssystemen die pflegerische Ausbildung und damit die Gesundheit und Sicherheit von Patienten deutlich gefährden. Darauf verweist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe in einer Meldung vom 20.Juli 2009. Der gesamte Text der Meldung ist auf der Homepage des DBfK zu finden. (Zi)
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AOK Baden-Württemberg: Pflegestrukturen im Land gemeinsam gestalten
Mit den Pflegestärkungsgesetzen (PSG) I und II hat der Gesetzgeber veränderte Rahmenbedingungen für alle Beteiligten geschaffen. Jetzt gilt es, die Pflegeprozesse anzupassen, neu zu ordnen und gezielt integriert vorzugehen. „Die Pflege wird sozusagen ein ganzes Stück weit neu erfunden, braucht die öffentliche Hand, Krankenkassen und die rund 1100 Kommunen im Land, die gemeinsam handeln und zukunftsfähige Strukturen schaffen“, so der Vorstandsvorsitzende der größten Kranken- und Pflegekasse im Südwesten, Dr. Christopher Hermann, am Dienstag (26.04.2016) anlässlich der Messe „Pflege Plus“ in Stuttgart. Vor dem Hintergrund aktueller Prognosen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, wonach die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 um 35 Prozent steigen würde, käme es besonders auf das konzertierte Vorgehen an. Konsequent am Pflegebedürftigen orientierte Angebote gäbe es schon heute. Als Beispiel führt Hermann ein innovatives Konzept zur Weiterentwicklung der medizinischen ambulanten Versorgung im ländlichen Raum innerhalb der Hausarztzentrierten Versorgung an, die auch positiv auf die Pflegeinfrastruktur wirkt: Mit den VERAH (Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis) unterstützen über 1800 Fachkräfte mit 440 VERAHmobilen ältere Menschen in ihrem Zuhause. Als weiteres Beispiel für integriertes Vorgehen nennt der AOK-Chef die derzeit 51 Pflegestützpunkte, mit denen das Land gut versorgt sei, und die unter verbindlichen Qualitätsaspekten bis 2018 auf 72 ausgebaut werden sollen. „Zusammen mit den Außenstellen in den Landkreisen sind es jetzt bereits 112 Stellen, an denen Experten über die Pflegeangebote in Baden-Württemberg beraten,“ betont Hermann. Dieses Angebot an Ratsuchende im Land könne beispielgebend für andere Bundesländer sein, so Hermann, der die Pflegezukunft vor Augen hat: Das sei zukunftsweisend und zeige, wie gemeinsam erfolgreich Strukturen für die vor uns liegenden Herausforderungen geschaffen würden. Zusatzinformation: Die Leistungsausgaben für die Pflegeversicherung stiegen bei der AOK-Baden-Württemberg von 2009 bis 2015 um 31 Prozent von 1,19 auf 1,56 Milliarden Euro. Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen werden mit der zweiten Stufe der Pflegereform ab Januar 2017 die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Dadurch stehen der Pflegeversicherung bundesweit ab 2017 jährlich 2,5 Milliarden Euro mehr für dauerhafte Leistungsverbesserungen in der Pflege zur Verfügung. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Teuren Stillstand bei eGK-Projekt beenden – Schmerzgrenze für Beitragszahler überschritten
Teuren Stillstand bei eGK-Projekt beenden – Schmerzgrenze für Beitragszahler überschritten – GKV-Spitzenverband Auf seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes erneut die Thematik elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur beraten und eine Erklärung verabschiedet. Der kurzfristig bekannt gewordene Referentenentwurf für ein Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen zeigt, dass die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes, den Stillstand beim eGK-Projekt zu beenden, ernst genommen wurden. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat die Finanzsperre des Haushaltes für die gematik aufgehoben. Gleichzeitig weist er nachdrücklich noch einmal auf die Problematik der Bestandsnetze als Konkurrenz zur Telematikinfrastruktur hin und fordert klare gesetzliche Regelungen, die die zumindest indirekte Finanzierung dieser Parallelnetze über die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung unterbinden. Weitere Projektinvestitionen aus Beitragsgeldern sind nur zu verantworten, wenn die Potentiale für das deutsche Gesundheitswesen sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung endlich nutzbar gemacht werden. Nachfolgend die Erklärung im Wortlaut: Der GKV-Spitzenverband und die gesetzlichen Krankenkassen stehen geschlossen hinter der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einer Telematikinfrastruktur. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes ist allerdings nicht bereit, Stillstand teuer mit Beitragsgeldern zu subventionieren. Die Schmerzgrenze ist mit Ausgaben von nahezu 1 Milliarde € Beitragsgeldern für die Entwicklungskosten – ohne dass bislang ein spürbarer Mehrwert für Patienten und Versicherte erreicht wurde – überschritten. Weitere Projektinvestitionen aus Beitragsgeldern sind nur zu verantworten, wenn die Potentiale für das deutsche Gesundheitswesen sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung endlich nutzbar gemacht werden. Der Gesetzgeber hat die Partner der Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen beauftragt, die elektronische Gesundheitskarte einzuführen und die Telematikinfrastruktur als Transportweg für diese und vor allem auch für zukünftige Anwendungen zu errichten. Die Gesellschafter der gematik sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Ressourcen der gematik so eingesetzt werden, dass unter Einhaltung der Zeitpläne aus den Vergaben eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung des Projektes in Stufen erfolgt. Dabei ist eine klare Priorisierung der Projekte vorzunehmen, um schnellstmöglich die technologische Basis flächendeckend einzuführen. Diese Basis ist für die dringend benötigten, medizinischen Anwendungen unerlässlich. Die finanzielle Belastung der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur zu rechtfertigen, wenn es endlich gelingt, die Telematikinfrastruktur zu errichten und der elektronischen Gesundheitskarte mit den seit Jahren gesetzlich vorgesehenen Anwendungen zu einem spürbaren Mehrwert zu verhelfen. Die Forderung des GKV-Spitzenverbandes den Stillstand zu beenden, wird offenbar ernst genommen. Der kurzfristig bekanntgewordene Referentenentwurf für ein Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen stellt sich der vom Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes aufgebrachten Problematik und greift eine Reihe von zentralen Forderungen des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes auf, wie z. B. Terminsetzung und Sanktionierung bei den geplanten Projekten. Parallelnetze als Verhinderungsinstrument Es ist für den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes nicht nachvollziehbar, wenn weiterhin Bestandsnetze, deren Datensicherheit – anders als bei der Telematikinfrastruktur – bisher nicht nachgewiesen wurde, als Konkurrenz zur Telematikinfrastruktur aufgebaut und finanziell gefördert werden könnten. Dadurch würden letzten Endes zumindest indirekt Finanzmittel der Beitragszahler, die für die gesundheitliche Versorgung von Patienten vorgesehen sind, verwendet. Dieser Missstand muss durch eindeutige gesetzliche Regelungen unterbunden werden. In der Konsequenz würde der Beitragszahler nämlich dreimal finanziell belastet: Bezahlt werden müssen die Telematikinfrastruktur der gematik, Parallelnetze und womöglich später die Zusammenführung der verschiedenen Plattformen. Das ist unverantwortlich. Finanzsperre des Haushaltes für die gematik aufgehoben Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes sah sich daher gezwungen, die für den Haushalt der gematik 2015 vorgesehenen Mittel zu sperren. Dem Verwaltungsrat ist es wichtig, von den politisch Verantwortlichen in der Regierungskoalition nachhaltige Unterstützung zu erhalten, um in diesem für Deutschland wichtigen Infrastrukturprojekt endlich voranzukommen. Es fehlt heute an notwendigen Rahmenbedingungen, insbesondere klaren Entscheidungsstrukturen. Durch den Erlass der „Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2015“ hat der Bundesgesundheitsminister die Kassen zur Zahlung der benötigten Mittel in die Verantwortung genommen. Der Verwaltungsrat hat die Sperrung der Mittel im Haushalt des GKV-Spitzenverbandes aufgehoben. Er erwartet, dass der Gesetzgeber konsequent die nächsten Schritte geht und insbesondere die notwendigen Entscheidungsstrukturen schafft. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert den Gesetzgeber auf, den GKV-Spitzenverband in der gematik als alleinigen Kostenträger mit hinreichenden Entscheidungsbefugnissen auszustatten. eHealth Gesetz muss Lösungen bringen Derzeit wird im Bundesministerium für Gesundheit ein eHealth-Gesetzentwurf erarbeitet. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes bedarf es dringend einer gesetzlichen Regelung, die klarstellt, dass für die heute bereits im Gesetz verankerten Anwendungen, wie z. B. zu medizinischen Daten für die Notfallversorgung, elektronischen Arztbrief, Daten zur Prüfung von Arzneimittelsicherheit oder auch der elektronischen Patientenakte, als Transportweg, nur die in der gematik entwickelte Telematikinfrastruktur zulässig ist. Diese Klarstellung ist erstens aus wirtschaftlicher Sicht dringend erforderlich und zweitens wird das notwendige hohe Sicherheitsniveau nur über diese Telematikinfrastruktur zu gewährleisten sein. Dies haben sowohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in diversen Schreiben und Gesprächen bestätigt. Auch für Übergangszeiten darf die Nutzung von Parallelstrukturen nur mit den gleichen Hochsicherheitsanforderungen möglich sein und darf insbesondere nicht aus Mitteln der Beitragszahler finanziert werden. Sämtliche geplante und zukünftig zu entwickelnde Telematikanwendungen sind bei Nichtnutzung mit Malusregelungen zu belegen. Finanzielle Anreize für die Nutzung von Telematikanwendungen sind aus Sicht des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes eine Zweckentfremdung von Beitragsmitteln. Zusätzlich muss im Rahmen der Gesetzgebung berücksichtigt werden, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen bereits heute ihre Systeme zur Nutzung der Telematikinfrastruktur angeschlossen und betriebsbereit haben. In diesem Zusammenhang fallen schon heute nicht unerhebliche Kosten bei den Krankenkassen für den Betrieb der Systeme an, ohne dass diese genutzt werden. Von daher muss durch sanktionsbewehrte, verbindlich einzuhaltende Termine dafür gesorgt werden, dass mit dem Abschluss der anstehenden Erprobungsphase der Rollout und die Nutzung der Telematikinfrastruktur sichergestellt ist. Die politisch Verantwortlichen müs
sen jetzt die nötigen Maßnahmen einleiten, um ein schnelleres Projektvorgehen zu ermöglichen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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