Das Deutsche Gesundheitsfernsehen (DGF) hat es dahingerafft. Ein guter Arzt hätte schon im Februar den aussichtslosen Zustand des Patienten
sehen können. Überraschend kommt das nicht. Die Anamnese enthielt von Beginn an grosse Risiken für ein
schnelles Ende.
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Iatrophobie als Umsatzhemmer
Wenn Big Pharma lustig sein will, dann sieht das nach College-Laientheater aus.
Johnson & Johnson versucht mit dem Video die Angst vor dem Arztbesuch abzubauen. Nachdem es die Pharmaunternehmen in den USA geschafft haben durch jahrelange penetrante und irreführende Werbung die Patienten zu verunsichern und das Gefühl zu vermitteln, hinter jedem Symptom könnte sich eine fürchterliche Krankheit verbergen. Ask your doctor. Zeit für Basismarketing. Ohne Arztbesuch keine Verschreibung, ohne Verschreibung kein Umsatz. Da kann der Pharmaaussendienst noch so motivierend sein. Der Patient muss in die Praxis.
Woran erkennen Sie einen guten Patienten?
Ziemlich in den Schlagzeilen momentan: Bewertungsportale für Ärzte, Lehrer und ähnliche Berufsgruppen. Folgen nun bald Piloten, Busfahrer oder gar Schüler und Patienten? Höchste Zeit also im Gegenzug den Ärzten einen Leitfaden in die Hand zu geben, wie eine medizinisch-sinnvolle Bewertung für Patienten auszusehen hat. Hier gehts weiter zum Bewertungsportal für Patienten.
Liebe Ärzte und Kollegen, achten […]
Wissenschaftsverlage verlieren vor Bundesgericht gegen ETH-Bibliothek
Die Grossverlage Elsevier, Springer und Georg Thieme haben 2011 gegen die ETH Zürich bzw. die ETH-Bibliothek Klage beim Handelsgericht Zürich eingereicht. Sie wollten den bereits seit vielen Jahren existierenden Dokumentenlieferdienst der ETH gerichtlich verbieten lassen. Sie sahen ihr Urheberrecht verletzt. Die Wissenschaftsverlage verlieren nun in allen Punkten vor Bundesgericht in Lausanne. Der Dokumentenlieferdienst der ETH ist rechtlich zulässig und kann weiterbetrieben werden.
Die Wissenschaftsverlage Elsevier, Springer und Georg Thieme wollten den langjährigen Dokumentenlieferdienst der ETH-Zürich verbieten lassen, damit die Hochschule gezwungen würde die Online-Publikationen bei den Verlagen lizenzieren („kaufen“) zu müssen. Sie wollten mehr Geld aus dem vorhanden Fachzeitschriftenangebot herausholen. Die Forschenden wären eingeschränkt worden. Wohlgemerkt, es geht um Forschungsartikel, die von den Forschern den Verlagen gratis zur Verfügung gestellt und gratis kontrolliert (peer reviewed) wurden.
Erfleulicherweise sah das Bundesgricht keine rechtlichen Probleme beim Dokumentenlieferdienst der ETH. Diese Klage zeigt, dass das Wohl der Wissenschaft bei den Grossverlagen nicht an oberster Stelle steht. Es lässt sich vielmehr eine wissenschaftsbehindernde Haltung erkennen.
Die ETH-Zürich hält fest,
dass im vorliegenden Fall die Interessen von Wissenschaft, Forschung und Lehre gegenüber den kommerziellen Interessen einiger Verlage die Oberhand behalten haben. Die Standhaftigkeit der ETH Zürich hat auf diese Weise einen nicht unbedeutenden Beitrag zur Sicherung des Wissenschaftsstandortes Schweiz beigetragen.
Quellen:
- NZZ, 18.12.2014
- Bundesgerichtsurteil, 28.11.2014
- ETH, 18.12.2014