Das Amtsgericht Paderborn in NRW urteilte, dass alte Menschen nur zwei Stunden täglich ein Gebiss brauchen. Manfred Schlüter, Rentner 72 Jahre alt, klagte wegen seines lockeren Gebisses. Im Jahr 2006 lies sich der Rentner einen neuen Zahnersatz im Oberkiefer anfertigen. Eine Vollprothese mit 14 Zähnen sollte es sein. Bei der Fertigstellung, als der schlechte Sitz der Prothese bemängelt wurde verwies der Zahnarzt auf Haftcreme. Das Gebiss hielt trotz Haftcreme nicht und rutschte alle 2 Stunden heraus. Herr Schlüter lispelt seitdem. Der Rentner verweigerte die Zahlung in Höhe von 1750€. Daraufhin verklagte ihn der Zahnarzt. Herr Schlüter konterte mit einer Schmerzensgeldklage und forderte 2000€. Unglaubliches geschah: Die Klage wurde abgewiesen. Die Begründung lautete folgendermaßen: „Der Beklagte ist fast 73 Jahre alt. In diesem Alter ist man (..) nicht darauf angewiesen eine Prothese den ganzen Tag zu tragen.”
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Brief statt Mausklick: TK-Verwaltungsrat kritisiert Entscheidung gegen Online-Wahlen
Wählen per Mausklick – vorerst ist das vom Tisch. Anders als zuvor diskutiert und im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart, bringt die Bundesregierung nun doch keine gesetzliche Neuregelung auf den Weg, die Online-Wahlen für die Versichertenparlamente der Krankenkassen ermöglicht. Stattdessen dienen auch bei der nächsten Sozialwahl 2017 wieder ausschließlich die Briefkästen der Bundesrepublik als Wahlurne. Der Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) kritisiert diese verpasste Chance. “Wir verlangen schon seit Langem von der Politik ein modernes Wahlverfahren. Wir wollen die Sozialwahlen auch für jüngere Menschen attraktiver machen”, erklärt Dieter F. Märtens, alternierender Vorsitzender des TK-Verwaltungsrats und Versichertenvertreter aus Offenbach am Main. “Für die nächsten Sozialwahlen in gut zwei Jahren ist diese Möglichkeit nun verspielt. Das ist verlorene Zeit.” Die Änderungen wollte die Koalition mit dem fünften Änderungsgesetz für das Sozialgesetzbuch IV beschließen. Auch die bei einigen Sozialversicherungsträgern übliche Einigung im Vorfeld ohne eigentliche Wahlhandlung, die sogenannte Friedenswahl, wollte sie durch konkrete Vorgaben künftig erschweren. “Die Menschen wollen mitbestimmen, wenn es um ihre Gesundheit geht. Dafür muss die Politik die notwendigen Voraussetzungen schaffen”, so Märtens. “Über die Selbstverwaltung haben Versicherte und Arbeitgeber ein starkes Mitspracherecht. Es wäre ein bedeutendes Signal gewesen, wenn die Bundesregierung die Online-Stimmabgabe bei der Sozialwahl als erster Wahl in Deutschland eingeführt hätte.” Krankenkassenmitglieder und Rentenversicherte wählen bei den Sozialwahlen alle sechs Jahre ihre Interessenvertreter in die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger, also in die Parlamente der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Rund 50 Millionen Menschen sind wahlberechtigt und können zwischen April und Mai 2017 wieder ihre Stimme abgeben. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zu Urwahlen undOnline-Stimmabgabe formuliert: “Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und die Sozialwahlen modernisieren. Dazu wollen wir künftig Online-Wahlen ermöglichen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen, sollen die Auswahlmöglichkeiten durch mehr Direktwahlen verbessert werden.” Über Aufgaben und Ziele der Selbstverwaltung informiert die Website www.selbstverwaltung.de. Im TK-Verwaltungsrat engagieren sich ehrenamtlich 30 Frauen und Männer, jeweils 15 Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber. Der Vorsitz wechselt jährlich zum 1. Januar. Weitere Informationen zur Zusammensetzung, den Ausschüssen und öffentlichen Sitzungen sind auf ww.tk.de unter dem Webcode 095132 zusammengefasst. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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SAPV in Nordrhein: Krankenkassen wollen Vertrag mit KV Nordrhein beenden
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Nordrhein steht vor einem Umbruch. Wie die Verbände der Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein jetzt mitteilten, wollen sie die Verträge zur SAPV in Kürze über ein sogenanntes „Open-House-Verfahren“ ausschreiben und künftig eigene Verträge inklusive entsprechender Vergütungsvereinbarungen direkt mit Palliativ-Care-Teams (PCT) im Rheinland abschließen. Den seit 2007 bestehenden, zusammen mit der KV Nordrhein erarbeiteten SAPV-Rahmenvertrag wollen die Kostenträger nicht fortsetzen. Dieser Entscheidung vorausgegangen waren intensive Gespräche zwischen der KV Nordrhein und den Kostenträgern über die zukünftige Gestaltung der SAPV im Rheinland. Nach dem Angebot der Kassen sollte die KV Nordrhein zwar weiterhin an den SAPV-Verträgen beteiligt sein, allerdings mit rein administrativen Aufgaben wie der Qualitätssicherung und Statistikpflege. „Diese Pläne können und wollen wir nicht akzeptieren“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Wir wären kein vollwertiger Vertragspartner mehr und könnten den Vertrag weder in Vergütungsfragen noch bei der Durchführung und Abrechnung der SAPV-Leistungen aktiv gestalten. Aus einer solchen Position heraus können wir die Interessen unserer Mitglieder nicht adäquat vertreten.“ Über Fragen der Vertragsgestaltung hinaus hat die KV Nordrhein auch erhebliche Bedenken gegenüber dem „Open-House-Verfahren“, da bei diesem Verfahren alle Anbieter in einer Region für die SAPV zugelassen werden, die das Vertragsangebot der Kassen akzeptieren und die Voraussetzungen erfüllen. Dies könnte zur Folge haben, dass in Regionen mit mehreren Anbietern ein „Kampf“ um die palliativ zu betreuenden Patienten entbrennt. „Aktuell hat sich jeweils ein Palliative Care Team in einer Region verpflichtet, die SAPV-Patienten zu versorgen. Sind mehrere PCTs in einer Region tätig, stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Verpflichtung zur Versorgung des Patienten?“, so Bergmann. Zum Hintergrund: Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte am 15. Juni 2016 den Beschluss der Vergabekammer aus 2015 bestätigt, dass Verträge zur SAPV auszuschreiben sind. Die nordrheinischen Kassen sehen im „Open-House-Verfahren“ eine Alternative zum Wettbewerbs- und Vergaberecht. Die KV Nordrhein ist dagegen der Ansicht, dass weiterhin ein Abschluss von SAPV-Verträgen nach § 132d SGB V möglich ist und hatte im Rahmen der zurückliegenden Gespräche alternativ auch auf neue Palliativverträge auf der Basis von § 140a SGB V hingewiesen. Hierbei böte sich die Chance, beide Versorgungsebenen – die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) und die SAPV – einzubeziehen. Bergmann: „Die Versorgung könnte patientenorientierter gestaltet werden, indem konkrete Vorgaben zur Abgrenzung und Überleitung formuliert werden. Gleichzeitig wäre es möglich, die Inhalte der Versorgung klarer auf Schweregrade hin zu definieren und entsprechend zu differenzieren.“ Im neuen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vorgesehen, die Anwendung des Wettbewerbs- beziehungsweise Vergaberechts auf die SAPV in Kürze erneut zu prüfen. Dies wollten die nordrheinischen Krankenkassen/-verbände offensichtlich nicht mehr abwarten. Pressemitteilung der KV Nordrhein
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BARMER: Beitragssatz auch 2018 stabil
Der Beitragssatz der BARMER bleibt auch im kommenden Jahr stabil. Damit behält die Kasse bereits zum dritten Mal in Folge einen Beitragssatz in Höhe von 15,7 Prozent. Das hat der Verwaltungsrat der BARMER heute in Erfurt beschlossen. „Die Finanzlage der BARMER ist sehr solide, und so können wir unseren Mitgliedern auch im kommenden Jahr ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis bieten“, betonte der Vorsitzende des BARMER-Verwaltungsrates, Bernd Heinemann. Außerdem wurde der Haushalt der Kasse im kommenden Jahr mit einem Gesamtvolumen von rund 37,6 Milliarden Euro verabschiedet. Finanzielle Stabilität sowie hohe Leistungs- und Servicequalität Heinemann verwies auf ein für die BARMER erfolgreich verlaufenes Jahr 2017. Neben der Fusion von BARMER GEK und Deutsche BKK zu Jahresbeginn habe man eine tiefgreifende Reorganisation in diesem Jahr erfolgreich abschließen können. „Finanzielle Stabilität, ein umfangreiches Leistungsangebot und eine hochwertige Versichertenbetreuung werden weiterhin die Markenzeichen der BARMER sein“, erklärte Heinemann. Ehrenamtliche Versicherten- und Arbeitgebervertreter Der Verwaltungsrat, ein 30-köpfiges ehrenamtliches Gremium, besteht bei der BARMER aus 27 Versicherten- und drei Arbeitgebervertretern. Die BARMER hat rund 9,3 Millionen Versicherte und ein bundesweit dichtes Netz aus rund 400 Geschäftsstellen. Pressemitteilung der BARMER
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