Nach der Honorarreform verdienen die bayerischen Ärzte am meisten (lt. Vdak). Der Verdienst liegt ca. 10 % über dem Bundesdurchschnitt. Etwaigen Hochrechnungen zufolge verdient ein Arzt in Bayern 2009 an einem gesetzlich versicherten Patienten 477,84€. Der bundesweite Durchschnitt liegt aber nur bei 432,67€. Ist Bayern der Gewinner der Honorarreform? Nein, die Gewinnspanne lässt sich nur darauf begründen, dass es im Freistaat ca. 15-20 % mehr niedergelassene Fachärzte als im restlichen Bundesgebiet gibt. Die Leistungen dieser Ärzte übernehmen in anderen Bundesländern Kliniken.
Related Posts
SPECTARIS mit wichtigem Etappenerfolg zur Verlängerung von RoHS-Ausnahmeregelungen
Die vom Industrieverband SPECTARIS erarbeiteten Anträge zur Verlängerung der Ausnahmenregelungen für Blei in optischen Gläsern und Cadmium in Filtergläsern im Rahmen der EU-Richtlinie RoHS (Restriction of Hazardeous Substances) wurden im Februar vom evaluierenden Öko-Institut Freiburg der Europäischen Kommission zur Verlängerung vorgeschlagen. Die Ausnahmeanträge wurden von SPECTARIS in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedsunternehmen des Verbands bereits in den Jahren 2013 und 2014 erarbeitet. Im November 2014 gehörte SPECTARIS zu den ersten Einreichern von Anträgen für die Verlängerung von RoHS-Ausnahmen. Die SPECTARIS-Anträge werden zudem von 14 internationalen Industrieverbänden unterstützt. Die Einreichungsfrist lief am 21. Januar 2015 ab. Mittlerweile liegen der Europäischen Kommission insgesamt mehr als 100 Anträge aus verschiedensten Anwendungsfeldern vor. Diese Vielzahl von Anträgen wurde von der Europäischen Kommission in mehrere Evaluationspakete gruppiert. Als Teil des ersten evaluierten und der Europäischen Kommission vorgelegten Arbeitspaketes besteht jetzt die Erwartung, dass die SPECTARIS-Anträge zeitnah weiter behandelt werden. Dazu wird eine Expertengruppe der EU-Mitgliedsstaaten konsultiert. Die Befragung der Experten erfolgt entweder schriftlich oder durch ein Treffen der Expertengruppe. Verantwortliche innerhalb der Europäischen Kommission erwarten die offizielle Publikation der neuen RoHS-Ausnahmeregelungen jedoch nicht vor Anfang 2017. Bis zur Entscheidung der Europäischen Kommission gelten die bisherigen RoHS-Regelungen fort. Das erwartete grüne Licht für die uneingeschränkte weitere Verwendung optischer Gläser und Filter wird – unabhängig vom Tag der offiziellen EU-Entscheidung – ab dem 21. Juli 2016 für weitere fünf Jahre gelten. Die RoHS-Ausnahmen sind in der optischen Industrie und ihren Anwendungsmärkten von größter Bedeutung. Die damit möglichen leistungsfähigeren, leichteren und robusteren Systeme bringen signifikante Vorteile in Märkten wie der Medizintechnik, Kameratechnik und der Messtechnik. Wesentliche Alternativen sind nach heutigem und absehbarem Stand der Technik nicht in Sicht. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
The post SPECTARIS mit wichtigem Etappenerfolg zur Verlängerung von RoHS-Ausnahmeregelungen appeared first on Healthcare Netzwerk.
AOK Bayern fordert Berücksichtigung aller Krankheiten und Einführung von Kodierrichtlinien
Die AOK Bayern bekräftigt ihre Forderung, im Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen nicht nur eine Auswahl, sondern alle Krankheiten zu berücksichtigen. „Dies würde die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA erhöhen“, so der Vorsitzende des Verwaltungsrats Ivor Parvanov anlässlich einer Veranstaltung der Krankenkasse in München. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes Frank Plate bestätigte, dass es verwaltungstechnisch einfacher sei, alle Krankheiten zu berücksichtigen. Unverändert sei es das Ziel des Ausgleichs, die Ausgaben auf Versichertenseite genauer zu bestimmen und die Beitragsspanne zwischen den Kassen zu reduzieren. Insoweit sei der Morbi-RSA auch ein lernendes System. Am Beispiel der Beitragssätze ist nachvollziehbar, dass der Morbi-RSA erfolgreich arbeitet. Während die Beitragsspanne 2008 noch bei 5,2 Prozentpunkten lag, beträgt sie inzwischen nur noch 1,4 Prozentpunkte. Erst dadurch wird ein qualitätsorientierter Kassenwettbewerb möglich. Um die Manipulationsanfälligkeit des Systems weiter zu reduzieren, forderte Parvanov verbindliche Richtlinien für die Kodierung von Krankheiten im ambulanten Sektor. „Je weniger Krankheiten berücksichtigt werden, desto höher ist die Unterdeckung bei hoher Morbidität“, sagte Prof. Dr. Jürgen Wasem vom Lehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs. Ein regionaler Faktor im Ausgleich sei konzeptionell eine große Herausforderung. Er setze neben komplexen Analysen auch Wertentscheidungen voraus. Als Beispiel führte der Experte an, dass am Ende Geld aus weniger gut versorgten Gebieten in überversorgte Regionen fließt und dadurch notwendige Strukturänderungen unterbleiben. Prof. Dr. Klaus Jacobs vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (Wido) bezeichnete es als nächsten logischen Schritt in der Weiterentwicklung des Ausgleichs, die jetzige Begrenzung auf maximal 80 Krankheiten aufzuheben. Sie war ein politischer Kompromiss und von Anfang an nur als „gleitende Einführung“ gedacht. Jacobs betonte aber auch, dass nicht alle Probleme sich über Reformen des RSA lösen lassen: „Vielmehr bestünde die Gefahr, dass der RSA bei einer Überfrachtung in seiner zentralen Funktion beeinträchtigt würde, nämlich bei der Simulation risikoäquivalenter Beiträge.“ Der Experte forderte eine Forcierung des Vertragswettbewerbs, damit die Kassen im Wettbewerb noch wirksamer als heute auf die Qualität der Gesundheitsversorgung einwirken können. Vor einer Reduzierung des Einkommensausgleichs warnte Matthias Jena, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern und bayerischer DGB-Vorsitzender. Jede Verringerung würde einen starken Anreiz für Risikoselektion bieten und wäre eine Verletzung des Solidarprinzips. Jena forderte zudem eine Versachlichung der Debatte um die Weiterentwicklung des Morbi-RSA. Es dürfe nicht um kurzfristige finanzielle Vorteile für eine einzelne Kasse oder Kassenart gehen. Sinn und Zweck des Ausgleichs sei es vielmehr, eine solidarische Wettbewerbsordnung zu ermöglichen, bei der die Gesundheitsversorgung aller Versicherten im Mittelpunkt steht. In der Ablehnung von vermeintlichen Reformvorschlägen, die Kassen- oder Verbandsinteressen über das Versichertenwohl stellen, waren sich alle Redner einig. Pressemitteilung der AOK Bayern
The post AOK Bayern fordert Berücksichtigung aller Krankheiten und Einführung von Kodierrichtlinien appeared first on Healthcare Netzwerk.
Frühling lässt sein blaues Band…
Darf man in seinem Chirurgen-Blog auch über Männer schreiben? Schon, oder? Vor allem, wenn es Frühling ist und die Kollegen nur so platzen vor Testosteron… ich weiß nicht woran es sonst liegen soll, aber im Moment surrt die Luft im OP nur so… nicht, dass das nicht alles im echten Leben gestandene Familienväter wären. Aber […]