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Gesundheit: "Ayurveda"
Montag 27. April, 18.20 Uhr, WDR
"Bedrohte Pflanzenmedizin"
Montag 27. April, 20.00 Uhr, ZDF Doku
Gesundheit!: "Rätselhafte Heilungen"
Dienstag 28. April, 19.00 Uhr, BR
"Freud – Aufbruch in die Seele" – Doku
Mittwoch 29. April, 16.15 Uhr, 3Sat
"Hahnemanns Medizin"
Mittwoch 29. April, 19.45 Uhr, […]
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Neue Empfehlungen zur Krebsprävention
Zehn Jahre nach der Veröffentlichung des ersten Berichts zum Einfluss von Ernährung und körperlicher Aktivität auf die Prävention von Krebskrankheiten…
UK: Aufsichtsbehörde berichtet über Selbsttötungen…
In den USA musste Pfizer aufgrund der Warnungen vor psychischen Nebenwirkungen bei der Raucher-Entwöhnungspille Champix® (in den USA Chantix®) einen Umsatzrückgang um 50% im 3. Quartal 2008 verzeichnen. Ausserhalb des US-amerikanischen Marktes verkauft sich das Medikament super und konnte den Umsatzeinbruch auffangen.
Wie lange noch? Die Bedenken werden in Europa lauter. Am Wochenende wurde bekannt, dass die Arzneimittel-Aufsichtsbehörde in Grossbritannien, Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA), 10 Fälle von Selbsttötungen unter Champix® registriert hat. Weitere 213 Patienten hätten über Selbstmordgedanken berichtet und 407 über Depressionen. Anlass zu einer Warnung. Das MHRA weist darauf hin, dass den Suiziden auch andere Gründe zugrunde liegen könnten, jedoch waren es Fälle ohne psychiatrische Vorerkrankungen und einige hätten trotz Champix-Therapie weiter geraucht. Was die Argumentation von Pfizer widerlegen soll, dass solche Ereignisse mit dem Nikotinentzug allgemein und nicht speziell mit Champix® zusammenhängen würden.
Österreichische Klinik zahlte für illegale…
In Österreich braucht es immer etwas länger. So hat die Tiroler Landeskrankenanstalten (TILAK) jetzt erst bemerkt, dass sie für die illegalen Stammzell-Behandlungen an der Uniklinik Innsbruck 1,2 Millionen Euro gezahlt hat. Zwei Professoren versprachen Patienten, die an Harninkontinenz leiden, Heilung, und machten die Patienten zu Probanden in nicht angemeldeten und von der Ethikkommission geprüften Studien. Die TILAK, ein Unternehmen der öffentlichen Hand, hatte über Jahre die Behandlung bezahlt.
Der Skandal hatte auch international für
Aufmerksamkeit gesorgt.
Eine Schadensersatzklage eines Ex-Patient gegen die TILAK hatte den Fall ins Rollen gebracht. Schon beim Prozess im April 2008 wurde deutlich, dass die Studien nicht mit der entsprechenden Sorgfalt durchgeführt worden sind und es zu Unregelmässigkeitej kam. Die TILAK hatte daher schon 2006 die Finanzierung der Zellherstellung für die Therapie eingestellt. Nun fühlt sich das Unternehmen selber getäuscht, dabei hatten sich die Verantwortlichen auf die Versprechungen der ehrenwerten Herren Professoren verlassen:
Übrigens wäre ein ähnlicher Fall in Deutschland so nicht denkbar und auch Krankenkassen hätten wohl nicht für die unerprobte Stammzelltherapie gezahlt. Nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG § 8 Abs. 1 Satz 2) können bei Patienten, die im Rahmen einer klinischen Studie behandelt werden, nur die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden. Versicherte haben in klinischen Studien nur dann einen Leistungsanspruch
und die Krankenkassen eine Leistungspflicht, wenn eine medizinische Behandlung indiziert ist und eine Behandlung auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnissen erfolgt. Die reinen Forschungskosten bzw. ein forschungsbedingter Mehraufwand in der Krankenversorgung können und dürfen nicht von der GKV entgolten werden.