(HANNOVER) Die niedersächsische Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann stellt 10 Millionen EUR für die Pflegeausbildung zur Verfügung. Gefördert werden sollen in erster Linie Pflegeeinrichtungen, die sich gegen den Trend behaupten und trotz der Wettbewerbsnachteile immer noch Ausbildungsplätze vorhalten. Auch die Auszubildenden selber sollen unterstützt werden, sofern sie für ihren Ausbildungsplatz eine Gebühr entrichten. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet, dass die Ministerin derzeit zwar noch keinen Pflegenotstand sehen würde, mit der Initiative aber dem zu erwartenden steigenden Bedarf an professioneller Pflege vorzugreifen plane. Niedersachsen plane zudem gemeinsam mit anderen norddeutschen Ländern eine Imagekampagne für den Pflegeberuf. (Zie)
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Dr. Katja Diegmann-Hornig, Vorsitzende des Bundesverbands unabhängiger Pflegesachverständiger und Pflegeberater (www.bvpp.org), hat für alle mit Pflegeeinstufung befassten und davon betroffenen Menschen unter dem Titel “Sozialgerichtsbarkeit – Erweiterung des § 109 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz im Hinblick auf Begutachtung vom 05.07.2010 (Pet.-ID 12921)” eine Petition beim Deutschen Bundestages eingereicht. Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) sah bisher vor:
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