TK-Chef Dr. Jens Baas zum E-Health-Gesetz: „Höchste Zeit, die Papierbürokratie abzuschaffen.“

Für einen konsequenten und zügigen Ausbau einer flächendeckenden Telematik-Infrastruktur spricht sich der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK) aus: „Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist der Schlüssel für die Lösung vieler Probleme – von der Bürokratie über Versorgungsengpässe in ländlichen Gebieten bis hin zu der oft fehlenden Möglichkeit, schnell eine Zweitmeinung einholen zu können“, so Dr. Jens Baas. Baas: „Es wird höchste Zeit, den Papierkram im Gesundheitswesen so weit wie möglich abzuschaffen und die Akteure im System auf einer sicheren Plattform miteinander zu vernetzen.“ Denn obwohl die meisten Befunde, Diagnosen und Rezepte bereits elektronisch erstellt würden, geschähen die Weitergabe und Abrechnung zu oft noch analog. „Das bindet Zeit und Geld – Ressourcen, die wesentlich besser für die Versorgung der Patienten eingesetzt werden könnten.“ Nicht nachvollziehbar sei, dass Ärzte für die ersten Schritte einer Entbürokratisierung wie den elektronischen Arztbrief extra vergütet werden sollten. Der Anreiz müsse in einfachen Prozessen liegen: „Dafür dann noch extra eine Vergütung zu bezahlen, ist eine Verschwendung von Versicherten-Geldern“, so Baas. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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DKG zur 1. Lesung des Krankenhausstrukturgesetzes im Bundestag

Zu dem heute von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebrachten Krankenhausstrukturgesetz erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann: „Diese Krankenhausreform bietet keine nachhaltige Zukunftsperspektive. Wer mehr Qualität, mehr Patientenorientierung, bessere Arbeitsbedingungen und Versorgungssicherheit haben will, muss die dafür erforderlichen Ressourcen bereitstellen und muss die systemischen Unzulänglichkeiten bei der Finanzierung des Personalbedarfs, bei den ambulanten Notfallleistungen und bei den Investitionen lösen. Dies leistet dieser Gesetzentwurf nicht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Einschnitte vor, die die ohnehin schwierige Lage vieler Krankenhäuser verschärfen würden. Der vorgesehene Wegfall des Versorgungszuschlages und neu vorgesehene Preisabschläge auf zusätzliche Leistungen von 50 Prozent oder mehr würden den Krankenhäusern im Jahr 2017 eine Milliarde Euro entziehen. Dies würde die Finanzierung des ohnehin knappen Personalbestandes der Krankenhäuser noch weiter erschweren. Insgesamt ist festzustellen, dass die angekündigte, grundlegende Reform der Finanzierung der Krankenhäuser mit Abschaffung der sogenannten doppelten Degression mit diesem Gesetzentwurf nicht erreicht wird. Dringend notwendig wäre, gemeinsam mit den Bundesländern die absolut unzureichende Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser zu beseitigen. Der bislang vorgesehene Investitionsfonds kann in den spezifischen Anwendungsbereichen von Schließungen und Umwandlungen helfen – löst aber nicht die jährliche Unterfinanzierung von 3 Milliarden Euro. Investitionen sind der Schlüssel für Wirtschaftlichkeit und Zukunftsorientierung. Die Krankenhäuser appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Sommerpause zu nutzen, um sich über die Lage der Krankenhäuser vor Ort in den Regionen zu informieren. Die Krankenhäuser fordern, dass das Reformgesetz finanziell deutlich nachgebessert und in seinem strukturellen Teil grundlegend überarbeitet wird.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft

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Erste Lesung des Bundestages zum Krankenhausstrukturgesetz

Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG). Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Patientinnen und Patienten können sich auch künftig auf eine qualitativ hochwertige und gut erreichbare Versorgung im Krankenhaus verlassen. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz werden wir die Finanzierung der Krankenhäuser deutlich verbessern. Gute Versorgung und gute Pflege im Krankenhaus können nur gelingen, wenn Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger nicht dauerhaft überlastet sind. Deshalb stellen wir als Sofortmaßnahme 660 Millionen Euro für mehr als 6300 neue Pflegestellen in den Krankenhäusern zur Verfügung. Außerdem wird eine Expertenkommission prüfen, ob im Rahmen der Fallpauschalen oder über mögliche Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patientinnen und Patienten und der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden.“ Das Gesetz zielt darauf ab, die Qualität der Krankenhausversorgung zu stärken und die Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenhäuser zu verbessern. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Schwerpunkte des Gesetzes: Qualität wird als Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Die Mindestmengenregelung wird nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtsicher ausgestaltet. Bei der Krankenhausvergütung wird künftig auch an Qualitätsaspekte angeknüpft. Es werden Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen eingeführt. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden patientenfreundlicher gestaltet, denn Patientinnen und Patienten benötigen leichter nutzbare Informationen über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus. Zur Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung wird ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Mio. Euro. Ab 2019 stehen dauerhaft 330 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Die dadurch geschaffenen neuen Stellen sollen ausschließlich der Pflege am Bett zu Gute kommen. Darüber hinaus soll beim BMG im Sommer eine Expertenkommission aus Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung eingesetzt werden. Sie soll bis spätestens Ende 2017 prüfen, ob bzw. wie der besondere Pflegebedarf von demenzkranken, pflegebedürftigen und behinderten Menschen in Krankenhäusern im DRG-System oder über Zusatzentgelte sachgerecht abgebildet werden kann. Zudem soll sie einen Vorschlag erarbeiten, um sicherzustellen, dass die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms, auch tatsächlich zur Finanzierung von Pflegepersonal verwendet werden. Zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung werden die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen präzisiert. Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten ferner in Abhängigkeit der vorgehaltenen Notfallstrukturen Zuschläge. Zudem wird der Investitionskostenabschlag für Kliniken bei der ambulanten Vergütung von 10 auf 5 Prozent halbiert. Die Rahmenbedingungen für Zuschläge für besondere Aufgaben werden präzisiert. Die Spannweite der Landesbasisfallwerte wird ab dem Jahr 2016 durch eine weitere Annäherung an den einheitlichen Basisfallwertkorridor vermindert. Die Neuausrichtung der Mengensteuerung erfolgt in zwei Stufen. In einer ersten Stufe werden mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ab dem Jahr 2016 Regelungen zur Einholung von Zweitmeinungen bei mengenanfälligen planbaren Eingriffen eingeführt. Zudem werden Vereinbarungen der Vertragsparteien auf Bundesebene dazu beitragen, die Bewertung bei Leistungen mit wirtschaftlich begründeten Fallzahlsteigerungen abzusenken oder abzustufen. In einer zweiten Stufe erfolgt für das Jahr 2017 die Ebenenverlagerung der Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene. Zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wird ein Strukturfonds eingerichtet. Dazu werden einmalig Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden Vorhaben der Länder gefördert, wenn diese sich mit einem gleich hohen Betrag beteiligen. So wird maximal ein Volumen in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder werden den Krankenhäusern nicht anstelle, sondern zusätzlich zu der notwendigen Investitionsförderung zugute kommen. Es bleibt dabei, dass die Bundesländer die Planung von Krankenhäusern im Rahmen der Daseinsvorsorge auch weiterhin durchführen und die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Investitionen für die Krankenhäuser bereitzustellen haben. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Gesetzesvielfalt: Erste Bilanz fällt gemischt aus

Mit zahlreichen Gesetzen setzt die Bundesregierung die Vorgaben des Koalitionsvertrages in der Gesundheitspolitik um. „Wir haben gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und Berufsverbänden die Diskussion mit der Politik in allen Fällen gesucht, wo wir die ambulante Versorgung der Patienten und auch die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gefährdet sahen und auch noch sehen. Teilweise haben wir die Politik noch einmal zum Nachdenken bewogen, einige Änderungen konnten daraufhin noch eingebracht werden“, zieht der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen eine erste Bilanz. Besonders intensive Diskussionen wurden um das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) geführt. „Keine Frage: Kritisch sehen wir weiterhin die geplanten Terminservicestellen“, sagt Gassen. „Wir konnten aber erreichen, dass die Terminservicestellen von der regionalen Ebene mit jeweils eigenen Lösungen umgesetzt werden können.“ Auch die Aufkaufregel in nach der Bedarfsplanung überversorgten Gebieten ist abgeschwächt worden – von 110 auf 140 Prozent. „Allerdings ist hier eine vollkommen schlechte Lösung durch eine nur noch schlechte Lösung ersetzt worden“, so Gassen. Als positiv im VSG bewertet KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann die Aufwertung der ambulanten Weiterbildung. „Es ist gut,  dass dabei auch 1.000 Weiterbildungsstellen im ambulanten Bereich explizit für Fachärzte eingerichtet werden sollen.  Und nicht zuletzt ist das von uns favorisierte Stiftungsmodell für die Weiterbildung im Gesetzestext explizit erwähnt.“ Auch an den Diskussionen um den Masterplan Medizinstudium 2020 wird sich die KBV intensiv beteiligen. „Die zielgerichtete Auswahl der Studienplatzbewerber, die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium und die bessere Praxisanbindung stehen für uns dabei im Vordergrund“, sagt Feldmann. Unverändert kritisch sehen die beiden KBV-Vorstände einige Vorgaben aus anderen Gesetzen. Dazu gehören die Sanktionen, die im eHealth-Gesetz angedroht werden, wenn Niedergelassene das Versichertenstammdatenmanagement für die Krankenkassen nicht übernehmen wollen. Auch das Präventionsgesetz enthält kritikwürdige Regelungen. So  sind  die Vertragsärzte – immerhin die wichtigsten  Ansprechpartner für die Patienten – nicht an der Nationalen Präventionskonferenz beteiligt. Das Antikorruptionsgesetz begrüßt die KBV grundsätzlich. Es dürfen jedoch keine erwünschten Kooperationen unter Generalverdacht gestellt werden. Hier sind Klarstellungen erforderlich. Für die KBV ist die Bilanz der ersten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung deshalb gemischt. „Es hat sich gezeigt, dass wir weiterhin intensiv daran arbeiten müssen, die Freiberuflichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung zu schützen. Dabei ist es wichtig, dass wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen“, erklärten Gassen und Feldmann. Eine Präsentation des KBV-Vorstands zu diesem Thema finden Sie hier. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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Medikamente vor Hitze schützen

An heißen Sommertagen sollten Medikamente vor Hitze geschützt werden. Wer mit dem Auto unterwegs ist, etwa bei einem Campingurlaub oder auf längeren Reisen, sollte entsprechend vorsorgen. „Ob Arzneimittel wärmeempfindlich sind, können Patienten in der Apotheke erfragen. Hitzeempfindliche Medikamente können unterwegs gut in einer Kühltasche ohne Kühlelemente verstaut werden“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Empfehlenswert sei auch, die Medikamente bei einem Schwimmbadbesuch oder ähnlichen Aktivitäten nicht im parkenden Auto zu lassen, sondern mitzunehmen. Bei Medikamenten wie Insulin, die Zuhause im Kühlschrank gelagert werden sollten, gelten unterwegs besondere Regeln. Das Insulin sollte in einer Kühlbox mit Kühlakku lagern. Würde das Insulin aber zu kalt gelagert und einfrieren, würde es nach dem Auftauen seine Wirkung verlieren. Um das Einfrieren zu verhindern, darf das Insulin deshalb keinen direkten Kontakt mit dem Kühlelement haben. Deshalb sollte man es mit einem Handtuch umwickeln. Benkert: „Apotheker informieren ihre Patienten gerne über alles, was im Urlaub bei der Lagerung von Medikamenten zu beachten ist.“ Große Hitze kann auch einigen Medikamenten schaden, die normalerweise bei Raumtemperatur gelagert werden. Einige Arzneiformen wie Dosieraerosole oder Zäpfchen können im Sommer durch Hitze  unbrauchbar oder unwirksam werden. Durch eine zu starke Erwärmung können Spraydosen aufreißen oder explodieren. Zäpfchen wiederum können schmelzen. Beim Abkühlen verteilt sich der Wirkstoff in der Zäpfchengrundlage ungleichmäßig, wodurch die Wirkung des Arzneimittels beeinflusst werden kann. Idealerweise werden die meisten Arzneimittel unter 25 Grad Celsius gelagert. Wenn ein Auto bei 30 Grad geparkt wird, können die Temperaturen im Inneren auch im Schatten auf über 70 Grad ansteigen. In der prallen Sonne sind noch höhere Temperaturen möglich. Hutablagen und Armaturenbretter werden erfahrungsgemäß am heißesten. Das Innere eines geschlossenen Handschuhfachs kann sich auf über 40 Grad erwärmen. Relativ kühl bleibt es hingegen unter den Vordersitzen.

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Neues „Gemeinde Profil“ der KV Nordrhein: Erste Kommunen nutzen Werbeplattform

Knapp sechs Wochen nach ihrem Start wird die neue Werbeplattform der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein „Grün, ländlich – sucht Arzt“, bereits von den ersten Kommunen genutzt. Insgesamt sieben Gemeinden u. a. aus dem Oberbergischen Kreis und dem Kreis Wesel präsentieren sich mittlerweile mit einem eigenen „Gemeinde Profil“ und stellen ihren Ort niederlassungswilligen Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeuten vor. „Ich freue mich, dass die Gemeinden unser Angebot in Anspruch nehmen. Unsere Plattform soll helfen, Kommunen und Ärzte zusammenzubringen“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. Seit Mitte Mai können nordrheinische Kommunen auf www.kvno.de ihre Vorzüge in Eigenregie kurz und prägnant darstellen und Ansprechpartner für Mediziner nennen, die Interesse an einer Praxisübernahme oder -gründung haben. Dadurch erhalten Interessenten schnell einen Überblick über Angebote, die ihnen wichtig sind: „Wer sich in ländlichen Bereichen niederlassen möchte, braucht Informationen zur Verkehrsanbindung und zu geeigneten Immobilien, aber auch zu Kinderbetreuung, Schulen und Freizeitangeboten“, so Potthoff. „Mit unserem Angebot können sich niederlassungswillige Mediziner einen ersten und nützlichen Überblick über potentielle Praxisstandorte verschaffen.“ Der neue Online-Service ist ein Baustein innerhalb der Angebote, mit denen die KV Nordrhein dem vor allem in ländlichen Regionen drohenden Mangel an Nachfolgern für ausscheidende Praxisinhaber entgegenwirken möchte. Jeder vierte Hausarzt in Nordrhein ist über 60 Jahre alt und wird in den kommenden Jahren einen Nachfolger suchen. Ähnlich ist die Situation in Teilen der fachärztlichen Versorgung. In Anbetracht dessen wird dies für strukturschwache und ländliche Bereiche zur besonderen Herausforderung Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo)

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BITMARCK-Gesellschafterversammlung: Rollout von iskv_21c vor dem Abschluss – Aufbruch in die digitale Zukunft

Eine positive Bilanz des zurückliegenden Geschäftsjahres zog die BITMARCK-Unternehmensgruppe auf ihrer heutigen Gesellschafterversammlung in Essen. Andreas Strausfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der BITMARCK-Unternehmensgruppe, fasste zusammen: „Eine der wichtigsten Herausforderungen bei der Gründung der BITMARCK-Unternehmensgruppe war die Einführung unserer GKV-Branchensoftware iskv_21c. Dieser Rollout steht nun kurz vor dem Abschluss – offen sind noch zwei Teilbestände der IKK classic sowie anschließend die Umstellung der DAK-Gesundheit. Der Rollout von iskv_21c bei über 100 Krankenkassen war und ist eines der bedeutendsten IT-Projekte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir sind stolz darauf, dass wir diese Herausforderung gemeinsam mit unseren Kunden, Partnern und Mitarbeitern bislang erfolgreich meistern konnten.“ „Es gilt nun, den Blick weiter in die Zukunft zu richten: Der Wandel in der gesetzlichen Krankenversicherung stellt auch die IT der Krankenkassen vor neue Aufgaben. Unsere Aufgabe ist es, unseren Kunden mit passgenauen Lösungen wie 21c|ng weitere Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen“, ergänzte Andreas Strausfeld. Neue Erwartungshaltung der Versicherten im digitalen Zeitalter Hans-Jörg Gittler, Aufsichtsratsvorsitzender von BITMARCK und Vorstandsvorsitzender der BAHN-BKK: „Die Erwartungshaltung unserer Kunden ändert sich im digitalen Zeitalter. Die Versicherten verlangen stabile Beiträge, innovative Versorgungsmodelle und jederzeit erreichbare Online-Services. Vor dem Hintergrund dieses eindeutigen Trends ist BITMARCK gefordert – es müssen zukunftsfähige Lösungen entwickelt und etabliert werden, die eng mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens verbunden sind. Ein wichtiges Ziel muss darüber hinaus die weitere Stabilisierung des Kernsystems sein.“ Pressemitteilung der BITMARCK-Unternehmensgruppe

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ABDA: Neue Rabattverträge können für Patienten zu Umstellungen bei Präparaten und Zuzahlungen führen

Millionen gesetzlich versicherter Patienten müssen damit rechnen, dass sie andere Arzneimittel als bisher beim Einreichen ihrer Rezepte in der Apotheke bekommen. Auch der Umfang der gesetzlichen Zuzahlungen pro verordnetem Medikament kann sich verändern. Grund dafür ist, dass viele Krankenkassen zum 1. Juli neue Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern abgeschlossen haben, die in der Apotheke Vorrang haben. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Nach Berechnungen des DAV ist derzeit knapp jedes dritte Rabattarzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro befreit (31 Prozent). Das entspricht 7.000 von insgesamt 22.400 Rabattarzneimitteln. Allerdings kann dasselbe Medikament je nach Krankenkasse und Rabattvertrag verschiedenen Regelungen unterliegen. Neben neuen Rabattverträgen werden am 1. Juli erstmals auch Festbeträge für vier Wirkstoffe festgelegt. Festbeträge sind Erstattungshöchstbeträge, die krankenkassenübergreifend wirken. Liegt der vom Hersteller festgelegte Arzneimittelpreis über solch einem Festbetrag, müssen sog. Aufzahlungen (Mehrkosten) vom Patienten zusätzlich zu den gesetzlichen Zuzahlungen entrichtet werden. Allerdings können einzelne Krankenkassen bei Arzneimitteln, über die sie Rabattverträge mit Herstellern abgeschlossen haben, einen Mehrkostenverzicht für ihre Versicherten aussprechen. Für die Apotheken haben Festbetragssenkungen übrigens auch schmerzhafte Nebenwirkungen: Ein Lagerwertverlust entsteht dann, wenn Arzneimittel vor dem Stichtag zu einem höheren Preis vom Hersteller beschafft wurden, als sie danach mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. Grundsätzlich sind alle Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die gesetzlichen Krankenkassen von den Versicherten einzufordern und weiterzuleiten. Mit 2,03 Mrd. Euro erreichten die Patientenzuzahlungen im Jahr 2014 einen neuen Höchststand zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Rechnerisch fallen im Durchschnitt 2,70 Euro pro Packung an. Der Apotheker erkennt durch sein Computerprogramm, ob ein Präparat zuzahlungspflichtig oder -befreit ist. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Preises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln auf www.aponet.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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