Pflegende und ihre Blogs – da werden Bilder von Kühlschränken gesammelt, von Güterzügen und Selbständigkeit berichtet, ungefiltert von der Ausbildung erzählt, Tipps zum Examen gegeben, manchmal geschmollt, die Pflegewissenschaft verbreitet, Politik, Pflege und Studium in den Mittelpunkt gestellt und der Boden der Tatsachen aufgezeigt. Es gibt bestimmt noch mehr. (Zi)
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Drohender Substanzverlust in der Medizinischen Rehabilitation
Rehabilitationseinrichtungen müssen sämtliche Kosten aus dem Vergütungssatz refinanzieren. Nur wenn auch – neben den Personal- und Sachkosten – die Investitionen in den Erhalt, die Entwicklung und die Modernisierung der Strukturen Berücksichtigung finden, können die Rehabilitationskliniken langfristig ihre Aufgaben erfüllen. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass der Investitionsbedarf in den Rehabilitationskliniken in den nächsten fünf Jahren sehr hoch, die Finanzierung hingegen nicht gesichert ist. Es bedarf deshalb leistungsgerechter Vergütungssätze, fordern die Verbände der AG MedReha. Mit der zweiten bundesweiten Befragung zum Investitionsbedarf in der medizinischen Rehabilitation konnte die Validität der ersten Untersuchung bestätigt werden. Die errechneten Beträge zeigen einen erheblichen zusätzlichen Investitionsbedarf zwischen 885 – 1.029 Mio. EUR pro Jahr für die nächsten fünf Jahre. Es müssen Wege gefunden werden, um den drohenden Substanzverlust aufzuhalten. Das monistisch ausgestaltete Vergütungssystem in der Rehabilitation verlangt neben einer ausreichenden Finanzierung der Betriebskosten auch eine entsprechende Finanzierung der Investitionen. Die Vergütung muss den Leistungserbringern bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, ihre Aufwendungen zu finanzieren und ihren Versorgungsvertrag zu erfüllen. Bedarfsgerechte Investitionen in die Rehabilitation sind allein im Hinblick auf den volkswirtschaftlichen Mehrwert (Verhinderung von Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit) sinnvoll. Bisher gibt es jedoch keine entsprechende Grundlage für die Kalkulation und Verhandlung von leistungsgerechten Vergütungssätzen für Rehabilitationsleistungen, welche diese erheblichen Investitionskosten entsprechend berücksichtigt. Die Befragung zeigt die negativen Folgen des intensiven Preiswettbewerbs im Reha-Markt. Viele Rehabilitationseinrichtungen leben von der Substanz und verzichten auf notwendige Investitionen. Dies führt mittel- und langfristig zwangsläufig zu Qualitätsverlusten und Strukturabbau. Neben den Leistungsträgern ist hier vor allem der Gesetzgeber gefordert, entsprechende Grundlagen zu schaffen, indem beispielsweise die Deckelung des Rehabudgets im Bereich der Rentenversicherung beseitigt wird und die Vereinbarung von Grundsätzen der Vergütung zwischen Leistungsträgern und den Spitzenverbänden der Leistungserbringer verbindlich eingefordert wird. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha SGB IX) ist ein Zusammenschluss von maßgeblichen, bundesweit tätigen Spitzenverbänden der Leistungserbringer in der medizinischen Rehabilitation. Die Mitglieder der AG MedReha vertreten die Interessen von rund 800 Rehabilitations-Einrichtungen mit mehr als 80 000 Betten/Behandlungsplätzen. Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX GbR
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Anti Diät Tag 2010
Heute jährt sich wieder der Anti-Diät-Tag. Letztes Jahr berichtete ich bereits (Anti-Diät Tag 2009). Was steht also am heutigen Tage auf meinem Speiseplan? Na, ehrlich gesagt ist mir der Tag heute gar nicht recht. Eigentlich wollte ich doch abnehmen. Aber heute, aber nur heute sei Schlemmen einfach mal erlaubt. Ein niedriger BMI (BlödelMoppInsel) ist vermutlich […]
Artikel von: Monsterdoc
Morbi-RSA berücksichtigt heute schon regionale Ausgabenunterschiede
Nach dem Bekanntwerden erster Ergebnisse aus dem zweiten Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) beim Bundesversicherungsamt zu den regionalen Verteilungswirkungen des Morbi-RSA erklärt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch: „Die publik gewordenen Ergebnisse zeigen, dass der aktuelle Morbi-RSA regionale Ausgabenunterschiede bereits zu einem Großteil ausgleicht.“ Die Behauptung, wonach das Versorgungsangebot in den Regionen einen entscheidenden Einfluss auf das Finanzergebnis der Krankenkassen habe, werde hingegen widerlegt. Nach den vorliegenden Auszügen des Gutachtens können regionale Ausgleichsfaktoren insgesamt nur einen kleinen Teil der regionalen Ausgabenunterschiede erklären. „Selbst unter Berücksichtigung neu hinzugezogener Einflussfaktoren bleiben regionale Ausgaben- bzw. Deckungsunterschiede weiterhin bestehen“, unterstreicht Litsch. Die Finanzergebnisse der Krankenkassen würden sich mit einer Regionalkomponente also kaum verändern. „Die Ergebnisse zeigen, dass die regionale Verteilung von Versicherten das wirtschaftliche Ergebnis der einzelnen Krankenkasse nicht wesentlich bestimmt. Vielleicht spielt die Versorgungsgestaltung der Krankenkassen vor Ort ja doch eine größere Rolle. Bevor nicht die Langfassung des Gutachtens veröffentlicht wird, verbieten sich jedenfalls voreilige interessenpolitische Forderungen.“ Klar sei, dass man eine Reform des Morbi-RSA, wie im Koalitionsvertrag und zuletzt im Kabinettsbeschluss zum Versichertenentlastungsgesetz vorgesehen, auf Basis der Expertise des Wissenschaftlichen Beirats angehen müsse und die Zielstellung des Morbi-RSA, noch bestehende Risikoselektionsanreize weiter abzubauen, nicht aus den Augen verlieren dürfe. „Auf jeden Fall sollten die Reformvorschläge aus dem ersten Sondergutachten umgesetzt werden. Beim zweiten Sondergutachten müssen wir noch die Langfassung abwarten. Denn in der Zusammenfassung bleibt unklar, ob man das übergeordnete Ziel des Abbaus von Risikoselektionsanreizen weiterhin konsequent verfolgt oder zugunsten RSA-fremder Ansätze wie etwa einem Ist-Ausgaben-Ausgleich aufgibt.“ Verbandschef Litsch betont: „Anknüpfungspunkte für eine sinnvolle Regionalisierung im Morbi-RSA sehen wir bisher jedenfalls nicht.“ Es sei im Übrigen kontraproduktiv, Zuweisungen aus ländlichen Regionen in Städte mit besonders vielen Ärzten und Krankenhäusern umzuleiten. Das zementiere nur weiter die bestehende Über-, Unter- und Fehlversorgung und schaffe neue Anreize zur Unwirtschaftlichkeit. Gleichzeitig unterstreicht Litsch noch einmal die Bedeutung des Versorgungswettbewerbs in den Regionen: „Statt nur auf Ausgleichsfaktoren im Morbi-RSA für spezielle Standorte zu schielen, sollten sich die Kassen durch Versorgungsinitiativen und -engagement vor Ort im Wettbewerb positionieren. Davon profitieren dann auch die Versicherten.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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