Wirtschaftlichkeitsdiskussionen

Ja, die Sache mit der Wirtschaftlichkeit. Im KVG (Krankenversicherungsgesetz des Bundes) das für Versicherungen (und Apotheken etc.) gilt, steht ein eher schwammiges „Die Leistungen … müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein.“ Das gilt nicht nur für die Zulassung von Medikamenten, sondern auch für die Übernahme durch die Kasse – und demenstprechend für die Abgabe in der Apotheke. Im letzten Posting habe ich die Dauerrezepte erwähnt, anhand derer können wir wiederholt über Monate bis ein Jahr verschriebene Medikamente abgeben. Grundsätzlich eine gute Sache, es reduziert Arztbesuche (und damit auch Kosten) – und wir in der Apotheke können bei der Abgabe die korrekte und regelmässige Einnahme unterstützen (und kontrollieren, falls nötig) und die Therapie niederschwellig überprüfen und beraten bei Änderungen. Das funktioniert grundsätzlich gut bis sehr gut, bedingt aber trotzdem einer gewissen Eigenverantwortung des Patienten für seine Gesundheit … und dann gibt es die, die das (aus verschiedenen Gründen) ausnutzen. In der letzten Zeit waren die Mehrbezüge überwiegend aus Spar-Gründen.

Drei Begegnungen aus den letzten Wochen:

Die Pharmaassistentin bringt mir zur Kontrolle diverse Medikamentenpackungen. Darunter 2 Pack zu 90 Tabletten eines Blutdruckmedikamentes, Dosierung „Abends 1 Tablette einnehmen“. Ein Bedarf für 6 Monate also.
Sie fragt mich: „Sie möchte grad 2 Packungen davon, kann ich ihr das geben?“
Ich schaue mir das an – sie hatte es schon? (Ja), das Dauerrezept ist gültig bis August (also über die Dauer der Abgabe heraus). „Okay, aber sag ihr, dass die Krankenkasse Abgaben über eine 3-Monats-Dauer nicht sehr schätzt und dass eine Rückgabe der Medikamente- zum Beispiel, wenn etwas ändert – nicht mehr möglich ist.“ Das lasse ich (aus Gründen) bei grossen Bezügen immer mitteilen.
Die PA geht der Patientin ihre Medikamente bringen … und bringt mir eine Packung eines anderen Dauer-Medikamentes zurück. „Ich habe ihr das gesagt, was du gesagt hast. Sie hat mir dieses Medikament gegeben. Sie kann es nicht mehr brauchen und lässt fragen, ob wir es zurück nehmen?“ Abgabedatum vom August. Auch eine 3 Monatspackung. Unangebrochen.
… die PA und ich schauen uns nur an. Sie kennt meine Antwort.
„Nur zum entsorgen.“

Dann war da dieser Mann mit einer Reklamation. Er kommt mit einem Abrechnungsbeleg der Krankenkasse zu uns in die Apotheke: „Die Kasse sagt, dass sie einen Fehler gemacht und zu viel abgerechnet haben.“ Am Krankenkassenschein hängt ein Kassazettel von uns mit einer Geldrückgabe von 53.90 Franken, auf dem Kassenschein steht ein Preis von 58 Franken.
Ich schaue mir in der Patientenhistorie an, was da passiert ist. Der Patient war im Juli letzten Jahr bei uns und ich selber habe ihm eine (Gross)Packung eines Blutdruckmedikamentes verkauft, ohne Rezept. Laut Notiz dazu hatte er das Medikament bei uns schon, aber sein alter Arzt stellte keine Dauerrezepte aus, wir haben dafür schon einmal eine Abgabe im Ausnahmefall gemacht und er sucht aktuell einen neuen Arzt, der ihm ein neues Rezept ausstellt. Das hat dann im September wohl geklappt – er ist mit einem neuen Rezept vom Arzt gekommen und wollte, dass wir das damals bezahlte Medikament der Krankenkasse abrechnen. Deshalb die Geldrückgabe und der neue Abrechnungsschein der Krankenkasse. Die Preisdifferenz liegt daran, dass wir bei Selbstzahlern nur eine der beiden Pauschalen des Medikamentes verrechnen, da sie uns ja praktisch einen Teil der Arbeit (Abrechnung mit der Kasse) abnehmen. Da wir das (auf seinen Wunsch) aber danach der Kasse abrechnen sollten, kam die Pauschale da halt wieder drauf. Eigentlich weiss die Krankenkasse das – aber es ist natürlich einfacher, dem Patienten zu sagen, dass wir da „bescheissen“. Hrrumpf. Wenigstens war der Patient ruhig und einsichtig.

Der letzte Fall braucht etwas Vor-Erklärungen. Der Patient ist bei der Krankenkasse Assura versichert, bei der man die Medikamente in der Apotheke erst Mal selber bezahlen muss und sie (nach erreichen der Franchise) einschickt. Die Assura hat eine Ausnahme-regelung dafür, die sie vor ein paar Jahren eingeführt haben: Ist die Abgabe über einem Preis von 200 Franken (vom selben Arzt verschriebene Medikamente), dann dürfen wir das in der Apotheke doch direkt der Kasse abrechnen. Das hilft oft sozial schwächeren Patienten dieser Versicherung, die das Geld so nicht quasi „vorstrecken“ müssen. Wenn man geschickt ist und die Sachen gesammelt bezieht, ist das eine echte Erleichterung.
Auftritt Herr Flokid. Herr Flokid gehört zur sozial schwachen Schicht, ist Medikamenten- (und von anderem) abhängig und eben bei der Assura versichert. Zudem spricht er wenig deutsch. Ende letzten Jahres hatte ich die ganze Woche mit ihm zu tun, weil er offenbar nicht nur die Franchise ausnutzen wollte, sondern noch so viel wie möglich beziehen vom Rezept. Am Ende habe ich ihm die Abgabe verweigert und ihm vorgerechnet, für wie lange er schon Medikamente bezogen hat. Das wollte er nicht verstehen – ich behaupte mal, dass das nicht nur ein Deutsch-Problem ist. Er hat dann ein neues Dauer-Rezept besorgt … und ich habe ihm noch einmal erklärt, dass das nichts daran ändert, dass er schon von allen seinen Medikamenten für bis im April bezogen hat und er jetzt keine mehr beziehen kann. Nein, im Dezember auch nicht von den Beruhigungsmitteln, da hat er die fraktionierte Abgabe für den Monat ebenfalls schon bezogen – und kann erst Anfang Januar wieder beziehen. Er war am 2. Januar wieder da.

Ich verstehe das ja. Alle drei Beispiele. Aber ich stehe da zwischen Patient und Krankenkasse. Das wird immer Diskussionen geben.

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