Dispensierrecht für Ärzte wegen Apothekensterben?

In Deutschland kommen von (gewissen) Ärzteverbänden die Forderung nach dem Dispensierrecht – mit einer neuen Begründung: „Weil so viele Apotheken schliessen.“ (Quelle u.a. hier: DAZ.online)

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Das Dispensierrecht um das es hier geht ist dasselbe wie was wir in der Schweiz Selbstdispenation nennen: Das Ärzte Medikamente selber abgeben (respektive verkaufen).

Ob die Ärzte sich das gut überlegt haben, oder soll das nur so eine Retourkutsche sein, da die Grippe-Impfung in der Apotheke ja auch in Deutschland immer mehr erlaubt wird? 

Hier in der Schweiz werden den Apotheken unter anderem deshalb immer mehr Dienstleistungen erlaubt und wir haben mehr Kompetenzen bekommen weil es immer weniger Hausarztpraxen gibt und die Gesundheitsversorgung sonst schlechter wird. Ich denke das Ziel hier war, mehr Orte zu schaffen, wo einfach Zugang zu medizinischer Versorgung gewährleistet ist. Das Problem, dass diese Orte nicht zwingend auf dem Land und in kleinen Ortschaften entstehen wird dadurch aber auch hier nicht gelöst. Dennoch dürfen wir (vom Gesetz her, siehe neues Heilmittelgesetz) eine Menge mehr als die Apotheken in Deutschland. Bei uns gibt es Vorbezüge (Abgabe von Rezeptpflichtigem, wo das Rezept nachgeliefert wird), es gibt Dauerrezepte, wir dürfen die Dauerrezepte selbständig verlängern, wir dürfen (in bestimmten Situationen) rezeptpflichtiges abgeben ohne Rezept, wir dürfen Wunden versorgen, triagieren (ja, diagnostizieren) und impfen – nicht nur gegen Grippe.

Anderes gibt es bei uns im Gegensatz zu Deutschland aber nicht – und das ist der Grund, weshalb ein Arzt in Deutschland nicht so einfach Medikamente selber abgeben/verkaufen kann wie die Ärzte hier in der Schweiz. (Die Selbstdispensation ist auch nicht in allen Kantonen erlaubt). Falls das Dispensierrecht in Deutschland kommt wäre zu erwarten, dass das unter den selben Voraussetzungen geschieht, wie die unter der die Apotheken stehen.

Die Medikamente die die Krankenkasse bezahlt, unterstehen Rabattverträgen. Die Krankenkasse macht Verträge mit den herstellenden Pharmafirmen, faktisch schreiben sie vor wenn ein Medikament verschrieben wird, von welcher Firma man das Medikament abgeben muss. Wird nicht das richtige Medikament abgegeben, wird der Apotheke der komplette Preis des Medikamentes nicht zurückerstattet. Man nennt das Retaxation. Da diese Rabattverträge von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sind und gelegentlich wechseln, muss die Apotheke (oder der Arzt) dann auch ein riesiges Medikamentenlager unterhalten oder genauso rasch bestellen können wie die Apotheke.

Bei uns gibt es keine Rabattverträge, die Krankenkassen haben viel weniger Macht, was die Auswahl der Medikamente angeht. Ich hoffe, das bleibt so – es ist zu erwarten, dass die ihre Rabattverträge nur nach monetären Kriterien auswählen und anderes da aussen vor bleibt (Galenik, schlechtere Adhärenz und mehr Medikationsfehler bei ständig wechselnden Medikamentennamen und -Aussehen).

Damit man bei den Rabattverträgen „up to date“ bleibt, muss das Computersystem und die Programme / Daten ständig aktuell gehalten werden. Ich habe in der Apotheke in der Schweiz schon 3x wöchentlich updates zum Medikamentenstamm zum einspielen – das dürfte in Deutschland noch viel extremer sein.

Auch das mit der Fälschungsschutzrichtlinie Securpharm gibt es bei uns nicht. Sie schreibt vor, dass Medikamente bei Ein- und Ausgang auf Fälschungen kontrolliert werden und auch das alles mit speziellen Geräten und Programmen. Auch die müssten dann durch die Ärzte angeschafft werden.

Leider scheint es bei uns so zu sein, dass die Ärzte nicht denselben Vorschriften entsprechen müssen, was die Lagerung der Medikamente angeht (QMS Lagerhaltung, Temperaturüberwachung, Verfalldatenkontrolle) … jedenfalls habe ich schon Sachen gesehen, die Patienten bekommen haben, die abgelaufen sind und ich hab den Medikamentenschrank meines Hausarztes gesehen. Er hat die für ihn gängigsten Sachen (in Form eines Generikums einer Firma) an Lager.

Wenn etwas „ausserordentlicheres“ gebraucht wird hat der Arzt es auch nicht an Lager – dann braucht es die Apotheke doch wieder. Wenn es die Apotheke nebenan dann noch hat. Nur als „Lückenbüsser“ kann sie nicht überleben. Dann würden noch mehr Apotheken sterben (auf dem Land meistens) und sich die Versorgung noch weiter verschlechtern. Dazu kommt noch, dass selbstdispensierende Ärzte die Apotheke als neue Konkurrenz empfinden … das verschlechtert allgemein die Zusammenarbeit, nicht zum Wohl des Patienten.

Auch zu bedenken: Wenn der Arzt nicht da ist (in den Ferien, Feierabend, selber krank) gibt es auch keine Abgabe. Bei uns gibt es für so Fälle die Möglichkeit in der Apotheke das trotzdem abzugeben: als Vorbezug mit Nachliefern des Rezeptes oder als Rx-Abgabe im Ausnahmefall. Das ist beides in Deutschland aus rechtlichen Gründen nicht möglich, – da ist der Patient in so einem Fall wirklich gestrandet.

Also: Ist das Dispensierrecht wirklich so erstrebenswert wie die Ärzte in Deutschland sich das vorstellen? Das Argument mit der Konkurrenz der Apotheken wegen den Grippe-Impfungen zieht in meinen Augen auch nicht unbedingt – wir dürfen nur gesunde Personen impfen, das sind meist die, die nicht so oft zum Arzt gehen und sonst kaum erreicht werden.

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