Medizynicus Arzt Blog

Krankenhausalltag in der Provinz: Medizin und Satire, Ethik und Gesundheitspolitik

Haben Patienten Rechte?

with 10 comments

Ein Chirurg vergisst eine Schere im Bauch des Patienten.
Ein dämlicher Assistenzarzt verabreicht mal eben die zehnfache Morphindosis, weil er das Komma falsch setzt und die Schwester seine Handschrift nicht lesen kann.
Ein größenwahnsinniger und dabei gleichzeitig kleinkariert geiziger Chefarzt verzichtet auf Desinfektionsmittel und ordert stattdessen den Gebrauch von Zitronensaft an:
Alle paar Jahre wieder schafft es ein derart handfester Medizinskandal in die Schlagzeilen.
Und was passiert?
In früheren Zeiten wurde ein Übeltäter bei derartigen Gelegenheiten öffentlich geteert, gefedert, gevierteilt und gehängt. Aber die Justiz ist ja heutzutage viel zu lasch geworden. Vor allem muss ein vermeintlich geschädigter Patient dem Arzt ja erstmal sein Fehlverhalten nachweisen können: und da dieses Ärztepack zusammenhält wie Pech und Schwefel und eine Krähe der Anderen kein Auge hat, hat man schlechte Karten.
Eine Umkehrung der Beweislast muss her!
Ein Patient, der glaubt, zu Schaden gekommen zu sein, kann den Arzt schon einmal vorsorglich auf ein paar Millionen Euro Schadensersatz verklagen und der Arzt muss dann nachweisen, dass er doch nicht falsch gehandelt hat.
Besser so? Irgendwo jenseits des großen Meeres soll es ein Land geben (der Name ist mir leider gerade entfallen), so es so ähnlich funktioniert.
Und weil drüben alles besser ist, diskutiert man jetzt, auch hierzulande ein Gesetz einzuführen, welches den Patienten mehr Rechte bietet.
Das klingt gut und bringt Wählerstimmen.
Und die steigenden Haftpflichtversicherungsprämien von uns Ärzten – die legen wir halt auf unsere Honorare um. Und wenn wirklich mal etwas falsch laufen sollte – dann darf es bloß keiner merken, also alles unter den Teppich kehren und stillschweigen. Eine offene Fehlerkultur sieht anders aus…

Written by medizynicus

17. Januar 2012 um 11:40

Veröffentlicht in Gehört und gelesen

10 Antworten

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  1. nicht dass der hartmannbund die kostenlose versicherung fuer studenten streicht 😀

    Ich

    17. Januar 2012 at 12:18

  2. Daß Menschen Fehler machen, ist kein Alleinstellungsmerkmal von Ärzten. Dagegen wurden von schlauen Köpfen Qualitätssicherungssysteme erfunden, die wenn sie konsquent angewandt und überwacht werden, eine relativ gute Sicherheit für alle Seiten bieten. Trotzdem können auch dann noch Missgeschicke passieren.
    Daß die Beweislast beim Arzt liegen soll, finde ich richtig. Schließlich hat er den medizinischen Sachverstand und die relevante Dokumentation- und wenn fahrlässig oder schuldhaft Fehler passiert sind, dann gehört es sich natürlich auch, daß der Patient eine angemessene Entschädigung erhält. Für angemessen halte ich dabei Beträge, die der Patient nach dem Behandlungsfehler zusätzlich aufbringen muß, um seine durch den Fehler ggf. eingeschränkte Lebensqualität erträglicher zu gestalten- z.B. behindertengerechter Wohnungsumbau, … und sicherlich auch ein Schmerzensgeld. Jeder Unternehmer wird für Versäumnisse in die Pflicht genommen- warum soll für Ärzte etwas anderes gelten?

    Thomas

    17. Januar 2012 at 13:17

  3. wie unglaublich zielführend…*ironiemodusoff*
    im jurisartikel steht das Entscheidende, nämlich: ist alles schon gefestigte Rechtssprechung.
    Dokumentation, Aufklärungpflicht, alles schon da gewesen und höchstrichterlich entschieden.
    Es braucht kein Gesetz mehr. aber unsere Politiker haben ja derzeit nix anderes zu tun.
    @Thomas wenn ein Arzt Murks gemacht hat, das bewiesen werden kann, und der Patient einen Schaden erlitten hat,m dann hat der Patient auch einen Schadenersatzanspruch. Da gibts keine Diskussion.
    Genau dafür sind die Ärzte versichert.
    Gruss Landkrauter

    Landkrauter

    17. Januar 2012 at 13:27

  4. bevor jetzt Horrorszenarien á la USA entworfen werden, vielleicht einfach mal lesen, was WIRKLICH drin steht:

    Klicke, um auf Referentenentwurf_Patientenrechte_BMJ_BMG_Endfassung_120116.pdf zuzugreifen

    Seiten 7 und 8, sollte schaffbar sein 😉

    Karl

    17. Januar 2012 at 14:44

  5. Qualitätssicherung (QS) hat nicht die genannten Ziele. Es könnte sich um Ziele eines Qualitätsmanagements (QM) handeln, muss aber nicht darin enthalten sein.

    Dieser Gesetzentwurf hat keine (!) Änderungen des bisherigen Sets an Rechten zur Folge/zum Gegenstand, er ist zahnlos. Aber eine prima Gelegenheit für medizynikus und monty noch mehr Patientenrechte lächerlich zu machen mit absurden Unterstellungen und zu schleifen. So muss zusätzlich zum Fehler noch nachgewiesen werden, dass dieser ursächlich für einen Schaden und auch noch in welchem Umfang war. Schon wenn ein zweiter Behandler beteiligt gewesen sein könnte läuft das alles ins Leere. Geld wie in den USA und Haftung wie hier wäre tatsächlich ein verständlicher Wunsch. Glückauf!

    Wolf

    17. Januar 2012 at 15:40

  6. Psst, heute ist der 17. Januar … 😉

    Hesting

    17. Januar 2012 at 19:31

  7. So ist es doch Brauch in den Pflegeberufen. Es muss jeder Handgriff dokumentiert werden, damit im Schadensfall nachgewiesen werden kann, dass der Fehler woanders passiert sein muss.

    Der Pfleger

    17. Januar 2012 at 19:59

  8. @Hesting – danke für den Hinweis, lange gebraucht um den Fehler zu finden!

    medizynicus

    17. Januar 2012 at 21:56

  9. Wer allen ernstes die Beweislastumkehr fordert, hat entweder von Medizin keine Ahnung oder lose Assoziationen mit gründlichem Denken verwechselt.

    Es ist jetzt schon so, dass die Beweislast sich umkehrt, wenn der Doc vergisst zu dokumentieren. Drum brauchts auch ständig diese eng bedruckten Aufklärungszettel, auf denen die Geschichte der Medizin von der Antike bis zur Gegenwart aufgedruckt ist.

    Wenn der Arzt aber im Zweifel immer nachweisen muss, dass er nichts falsch gemacht hat, bricht die Hölle los. Dann kann man allenfalls noch Homöopathie machen, wenn man bei Sinnen ist.

    dienstarzt

    31. Januar 2012 at 14:44

  10. Wer die Forderung nach Beweislastumkehr nicht mindestens als Anlass für eine Diskussion über die Gründe dafür ansieht sollte wirklich besser auswandern oder Homöpathie machen.

    Wolf

    4. Februar 2012 at 13:43


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