Eine neue Weiterbildungsordnung in der Psychiatrie wird kommen

Gegenwärtig dauert die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie fünf Jahre. Es gibt einige wenige Zusatzqualifikationen, die die Zusatzbezeichnung Forensische Psychiatrie oder Geriatrie.

Gegenwärtig werden die Weiterbildungsordnungen aller Fächer neu überdacht, und auch die Psychiatrie wird bis zum Jahr 2016 eine neue Weiterbildungsordnung bekommen.

Inhaltlich ist das Fach Psychiatrie sehr vielseitig, es reicht von der sehr somatischen Gerontopsychiatrie über die Suchtpsychiatrie, die Allgemeinpsychiatrie bis hin zur Psychotherapie. Und dann gibt es noch eine Reihe von Spezialanwendungsfällen dieser Gebiete wie der Forensik, die sehr viel zusätzliches, spezialisiertes Wissen erfordern.

Insbesondere die stärkere Gewichtung der Gerontopsychiatrie und der störungsspezifischen Psychotherapie lassen nun den Gedanken aufkommen, dass die Weiterbildungszeit eigentlich von fünf Jahren auf sechs Jahre verlängert werden müßte, um der Komplexität und Breite des Faches gerecht werden zu können.

Aber sechs Jahre sind lang, insbesondere, wenn man bedenkt, wie viele Psychiaterinnen und Psychiater in Teilzeit arbeiten, immer mal wieder Elternzeit nehmen oder auch erst spät, zum Beispiel am Ende der Neurologie-Weiterbildungszeit, zur Psychiatrie wechseln. Und zur Facharztprüfung erst mit 50 antreten zu dürfen, kann auch nicht Sinn der Sache sein.

Da die Psychiatrie der Breite der Inhalte nach am ehesten mit der Inneren Medizin verglichen werden kann, kann man überlegen, wie dort die Weiterbildung in einen Gemeinsamen Teil (common trunk) und sich hieran anschließende Spezialisierungen (in der Innern Kardiologie, Gastrologie etc.) aufzuteilen.

Das hätte den Vorteil, die Weiterbildungszeit nicht ausufern zu lassen, und dennoch die für diesen Bereich erforderlichen Kenntnisse solide vermitteln zu können. Ein solches Curriculum könnte zum Beispiel so aussehen:

Zunächst machen ALLE 4 Jahre einen Gemeinsamen Teil, bestehend aus 2 Jahren Allgemeinpsychiatrie, einem Jahr Sucht, und einem Jahr Gerontopsychiatrie.

Danach käme eine Spezialisierung, die entweder nach einem weiteren Jahr Psychotherapeutische Medizin in den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mündet, oder nach zwei Jahren Spezialisierung einen der unten genannten Abschlüsse bringt

AP=Allgemeinpsychiatrie, S=Sucht, G=Geronto, F=Forensik, PM=Psychotherapeutische Medizin, FA PP=Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, ZB=Zusatzbezeichnung

1.Jahr 2.Jahr 3.Jahr 4.Jahr 5.Jahr 6.Jahr Abschluss
AP AP S G PM FA PP
AP AP S G S S FA PP ZB Suchtmedizin
AP AP S G Neuro oder Innere G FA PP ZB Geriatrie
AP AP S G F F FA PP ZB Forensische Medizin
AP AP S G PM PM FA PP ZB Psychotherap. Medizin
AP AP S G Innere Psychosomatik FA PP ZB Psychosomatik

Wie denkt Ihr über die Weiterbildungsordnung? Sollte es einen gemeinsamen Teil und dann eine Spezialisierung geben? Sollte es weiterhin eine Weiterbildung für alle geben, und dann danach Zusatzbezeichnungen? Wie lang sollte die Weiterbildung sein?

Ein Gedanke zu “Eine neue Weiterbildungsordnung in der Psychiatrie wird kommen

  1. Krzysztof 26. Oktober 2013 / 14:34

    Ich wäre eher für einen 5jährigen FA mit mehreren SP statt ZB.

    6 Jahre finde ich zu lange. Noch schlimmer ist jedoch die Vorgabe von 500 Psychotherapiestunden! Die sind doch vor dem Hintergrund des gewaltigen Ärztemangels in Krankenhäusern gar nicht in der vorgesehenen Zeit zu schaffen. Für die meisten Vollzeitassistenten werden es 8-9 Jahre bis zum FA sein. Dabei ist Psychiatrie m.E. viel weniger umfangreich als die Innere. Eher vergleichbar z.B. mit Urologie.

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