Amphetamine auf dem Vormarsch

Crystal MethFoto: Crystal

©United states Departement of Justice, via wikimedia

Also mal ganz ohne Statistik und ganz unwissenschaftlich: Mein Eindruck ist, dass in Köln der Konsum von Amphetaminen in den letzten Monaten stark zugenommen hat. Ständig habe ich mit Menschen zu tun, die von diesem Sauzeug in eine Psychose getrieben werden und dann oft erstaunlich teilnahmslos registrieren, wie ihr ganzes normales Leben ihnen entschwindet. Viele Konsumenten wollen einfach weiter konsumieren, ohne auch nur im mindesten zu erkennen, was vor und hinter ihnen alles zusammenbricht.

Also noch mal ganz langsam zum mitschreiben: Amphetamine sind chemisch synthetisierte Drogen, die dem Kokain in der Wirkung ähnlich sind und ebenso stark abhängig machen. Amphetamine führen zu einer erhöhten Freisetzung von Dopamin im Belohnungssystem – daher machen sie schnell abhängig – und in den anderen dopaminergen Bahnen des Gehirn – daher verursachen sie oft Psychosen. Denn Psychosen sind eben gerade gekennzeichnet von einer Überaktivität der dopaminergen Bahnen. Praktisch jeder Mensch wird psychotisch, wenn er eine nur hoch genug gewählte Dosis von Amphetaminen zu sich nimmt.

Crystal Meth

„Crystal“ oder „Meth“ ist N-Methyl-Amphetamin, das im Unterschied zu normalem pulverförmigem Amphetamin nicht nur gesnieft, sondern auch geraucht werden kann; meist in einer Pfeife („Icepipe“). Geraucht gelangt die Droge schnell in den Blutkreislauf und ruft hier einen stärkeren Kick mit kürzerer Dauer als beim sniefen hervor. Eine weitere Konsumform ist die Injektion. Diese geht mit einem besonders hohen Risiko starker Abhängigkeit einher. Hinzu kommen die Risiken möglicher Infektionen und Verunreinigungen.

Auf dem europäischen Markt wird Methamphetamin zumeist unter dem Namen „Crystal“ oder „Crystal Speed“ angeboten. In den USA wird die Droge zumeist mit „Crank“, „Meth“ oder „Crystal Meth“ bezeichnet. In Neuseeland ist die Droge als „Pee“ bekannt. In Thailand wird es als „Yabaa“ oder „Jaba“ bezeichnet und hat Heroin als meist benutzte Droge abgelöst. In Südafrika wird Methamphetamin als „TIK“ bezeichnet, Grund ist das „Tick“-Geräusch, das entsteht, wenn die Droge in einer Glaspfeife geraucht wird.

Crystal scheint in Sachsen-Anhalt und Bayern recht weit verbreitet zu sein. Inwieweit es schon im Rheinland angekommen ist, vermag ich nicht sicher zu beurteilen. Ich fürchte aber, dass es hier schon Hiweise auf ein rheinisches Breaking Bad gibt…

Eine interessante Zeit Reportage über Crystal findet sich hier: http://www.zeit.de/video/2013-01/2116862078001.

10 Gedanken zu “Amphetamine auf dem Vormarsch

  1. psychiatrienogo 4. Februar 2013 / 10:15

    Methyphenidat das man bei „ADHS“ verabreicht ist ein Amphetamin
    Amphetamin ist Sauzeug
    Streng Logischer Schluss:
    Methylphenidat ist Sauzeug
    Das ist mal PsychiatrieTOGO und und Psychiatrie NOGO einer Meinung.
    Wenn wir da an „unsere Anfänge“ denken.
    https://psychiatrietogo.wordpress.com/2012/03/12/nina-hagen-macht-verruckte-dinge/
    wo sie meine Kommentare noch gelöscht haben.
    Der Satz
    „Zunächst mal sei darauf hingewiesen, dass es sich bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener eben nicht um den Bundesverband Psychiatrie Erfahrener handelt.“
    ist dort allerdings mittlerweile falsch.

    Auch der BundesVERBAND Psychiatrie-Erfahrener e.V. ist mittlerweile Mitherausgeber der PATVERFÜ und fordert seine Mitglieder auf sich vor psychiatrischer Zwangsbehandlung zu schützen.

    Siehe:
    http://www.patverfue.de/herausgeber#bpe

    • psychiatrietogo 4. Februar 2013 / 12:59

      Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe den ersten Absatz über den Herausgeber der Patverfü nun gelöscht, auch den letzten über die Aktion Mensch, die sich inzwischen ja distanziert hat.

    • Anna_Cranach 4. Juli 2015 / 00:49

      Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener fordert seine Mitglieder schon lange auf, sich durch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen vor ungewollten psychiatrischen Maßnahmen zu schützen.

      Allerdings hat er da bisher immer mehr den Weg der Bochumer Willenserklärung beschritten. http://www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/juristisches/downloads/Bochumer_willenserklaerung.pdf

      Der neue § 1901a BGB wurde auch vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener gefeiert, und schon im Vorfeld während der laufenden Ausarbeitung im Bundestag wurde der Stünker-Entwurf vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener unterstützt.

      Die Bochumer Willenserklärung (BoWill) ist sehr individuell ausgestaltbar und man kann auch in einer BoWill jede Zwangsmedikation untersagen. Zum Beispiel kann man bei Punkt 6 hinschreiben

      „6) Folgende Medikamente und Behandlungsformen schließe ich in jedem Fall aus:“

      Da kann man jede zwangsweise Anwendung von Psychopharmaka und zwangsweise EKT, etc. ausschließen.

      oder unter 9) kann man in der Besuchsverfügung hinschreiben, dass der Arzt/Psychologe nicht „aus therapeutischen Gründen“ Besuche untersagen kann. Diese Sorte „Therapie“ kann man ausschließen.

      Sehr gut gefällt mir der Vorschlagstext ganz unten:

      „Hier noch ein Beispiel ohne Chemie: Wenn ich verrückt werde, lebe ich das aus. Nach zwei bis vier Wochen verschwindet dieser Zustand wieder bei mir. Bis dahin sind meine unbequemen oder störenden Verhaltensweisen vom Anstaltspersonal zu ertragen.
      Wenn diese meinen, mich nicht ertragen zu können, sollen sie mich entlassen. Freiwillig habe ich die Anstalt nämlich bestimmt nicht aufgesucht.“

      Ich verlinke die Bochumer Willenserklärung gerne. Ich finde es einen Gewinn, sie durchzulesen. Auch wenn man sich dann eine PatVerfü oder eine noch anders lautende Patientenverfügung zulegt, es sind gute Anregungen dabei, sich zu überlegen, was man während einer psychischen Krise will und was nicht, und durch eine gültige Patientenverfügung hat da das Psychiatriepersonal sämtliche „Therapien“ aller Art gegen den in der BoWill oder einer anderen Patientenverfügung niedergelegten Willen zu unterlassen.

      • Anna_Cranach 4. Juli 2015 / 01:47

        Hier kommt ja raus, dass sich die DGPPN über den neuen § 1901a BGB gar nicht freut und sie anscheinend auch versucht hat, im politischen Prozess den Stünker-Entwurf zu verhindern.
        http://www.dgppn.de/presse/stellungnahmen/detailansicht/article//auswirkungen.html

        „Damit kann die paradoxe Situation eintreten, dass diese Patienten durch eine Nichtbehandlung ein Wiederauftreten ihres Leidens sowie damit verbunden einen vorübergehenden oder länger andauernden Verlust der Einwilligungsfähigkeit riskieren. Eine Verschlechterung der Prognose und Chronifizierung der Erkrankung können die Folge sein. Solche Behandlungsausschlüsse betreffen in Patientenverfügungen gelegentlich die psychopharmakologische Therapie, die bei vielen psychischen Erkrankungen die Standardtherapie der ersten Wahl darstellt, oder die Elektrokrampftherapie, die etwa bei der perniziösen Katatonie als einzige Behandlungsmaßnahme lebensrettend sein kann.“

        Immer schön den Teufel an die Wand malen. Wie wenn es bei der ohnehin sehr seltenen perniziösen Katatonie nicht auch erstmal krampflösende Mittel (z.B. Dantrolen, Lorazepam) gäbe.

        Und wenn man Zwangsbehandlung ausschließt, läuft man in eine solche Gefahr sowieso nicht. Zwangsbehandlung ist Behandlung GEGEN den ausdrücklich geäußerten Willen und den kann ein dermaßen starr gelähmter Mensch ja nicht mehr äußern.
        Allerdings wäre es sinnvoll, für diesen Fall auch eine Reihenfolge festzulegen, EKT nur, wenn Medikamente zum Lösen der Starre versagen. In dem Fall entgeht man der von der DGPPN hier skizzierten Lebensgefahr.

        Aber anstatt zum Beispiel einen solchen Vorschlag zu skizzieren und Patienten zu raten, so etwas in eine Patientenverfügung zu schreiben, argumentiert die DGPPN lieber gegen die Möglichkeit einer psychiatrischen Patientenverfügung selbst.

        Weiteres:

        „Solche Behandlungsausschlüsse betreffen in Patientenverfügungen gelegentlich die psychopharmakologische Therapie, die bei vielen psychischen Erkrankungen die Standardtherapie der ersten Wahl darstellt“

        Kann ich als Patient was dafür, dass Drogenkonsum („psychopharmakologische Therapie“) in vielen Fällen die Standardtherapie der ersten Wahl darstellt?? Ich habe die entsprechenden Leitlinien nicht erstellt und will deren Anwendung für mich nicht.
        Die Medizingeschichte ist voll von solchen Fällen, wo sogar GAR KEINE Therapie die bessere Therapie gewesen wäre als die damals durchgehend übliche, die damalige Standardtherapie der ersten Wahl. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die heute übliche Art der Psychosen-Therapie und die Therapie vieler anderer psychischer Probleme in der Zukunft genau so betrachtet werden wird.

        „Falls dies zum Schutz des Patienten oder Dritter Zwangsmaßnahmen wie eine Fixierung verlangt, kann es geboten sein abzuwägen, ob die Verfügung einzuhalten dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspricht, ob also nicht eine vorübergehende Psychopharmakotherapie trotz entgegen stehender Verfügung gegenüber körperlicher Gewalt die angemessenere Alternative darstellt. Wie ein ggf. später vom Patienten angerufenes Gericht einen solchen Verstoß gegen die Verfügung beurteilen würde, ist nicht abzusehen.“

        Interessant. Anscheinend fällt die zwangsweise Medikamentengabe für die DGPPN nicht unter körperliche Gewalt. Von der Strafgesetzgebung wird diese Auffassung nicht geteilt. Da gilt das Verabreichen von Substanzen gegen den Willen des Betreffenden als Körperverletzung, also als körperliche Gewalt.

        „Indem der Gesetzgeber mit dem Gesetz auf das Lebensende zielte, entsprechende Beschränkungen der Reichweite einer Patientenverfügung aber nicht vorgesehen hat, werden psychisch kranke Menschen dem Risiko ausgesetzt, ihre Gesundheit nachhaltig zu schädigen. Auch wenn die DGPPN u.a. in einem parlamentarischen Gespräch den Gesetzgeber auf die spezifischen ethischen Implikationen für psychisch kranke Menschen hingewiesen hat, sind diese im Rahmen der parlamentarischen Beratungen nicht thematisiert und folglich im Gesetz nicht berücksichtigt worden. “

        Tja, anscheinend hat Iris Hauth und andere Leute von der DGPPN versucht, die heutige Form des § 1901a zu beeinflussen, um weiter zwangsbehandeln zu können. Zum Glück ist es ihnen nicht gelungen.

        Und meinem Eindruck nach hat der Gesetzgeber BEWUSST darauf verzichtet, ausschließlich auf die letzten Monate oder auch Jahre des Lebens zu zielen. Es heißt ja in § 1901a Abs.(3) BGB ausdrücklich
        „(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten.“
        Der Gesetzgeber hat AUSDRÜCKLICH festgelegt, dass für ALLE Arten Krankheiten eine Verfügung festgelegt werden kann.

        Übrigens gibt es auch im somatischen Bereich Fälle, wo der Patient die Einwilligungsfähigkeit vorübergehend verliert. Zum Beispiel, weil er bewusstlos wird oder weil er nach einem epileptischen Krampfanfall ein paar Stunden nicht richtig reden kann und/oder schlecht orientiert ist. Es ist wirklich SEHR sinnvoll, wenn sich von solchen körperlichen Krankheiten betroffene Leute dann Gedanken machen und das rechtsverbindlich festlegen, was sie in einem solchen Fall wollen.

        Zum Beispiel hat mir eine Grand-Mal-Epileptikerin erzählt, sie hat nach einem Anfall immer Diazepam gespritzt bekommen, weil die Sanitäter ja nicht wußten, dass sie das schlecht verträgt. Das den Sanitätern unmißverständlich zu sagen und ggf. das Alternativmedikament vorzuschlagen, hat sie in dem verwirrten Zustand nach dem Krampfanfall meistens nicht hingekriegt.

        Mittlerweile trägt sie eine Verfügung in der Hosentasche, wo sie Diazepam untersagt, zwei Alternativmedikamente nennt und auch schreibt, dass sie vorzugsweise einfach ohne Medikamente die nächsten Stunden sich auf einem Sofa oder in einem Bett einfach ausruhen will, in einer ruhigen Umgebung. (Ich habe selber epileptische Auren und weiß, dass die Methode sehr nützlich ist.)
        Das Dokument aus der Hosentasche fischen kriegt sie meistens hin, das geht in einem solchen Zustand. Und da ist dann alles ausformuliert.

        „Der Anspruch auf Behandlung stellt aber für einen kranken Menschen ein Grundrecht dar, das im Kontext einer einschlägigen Patientenverfügung von den behandelnden Ärzten nicht mehr realisiert werden kann.“

        Das RECHT auf etwas zu haben, bedeutet nicht die PFLICHT dazu. Scheint Iris Hauth und der DGPPN entweser nicht so richtig klar zu sein oder sie lehnen es halt ab.

        Und was das Recht auf Behandlung angeht, das sollten manche Ärzte und andere Leute tatsächlich ernster nehmen, zum Beispiel hier: http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/fluechtlings_baby_stirbt_mutter_wurde_offenbar_vom_krankenhaus_abgewiesen/

        oder hier: http://www.sueddeutsche.de/politik/leben-im-fluechtlingsheim-der-tag-als-keiner-half-1.1802194

  2. autzeit 6. Februar 2013 / 13:04

    Meines Erachtens noch gefährlicher als die „Klassiker“ im Aphetamin-Missbrauch sind die sogenannten „Legal Highs“ – Pülverchen, die nicht unter das BtmG fallen und von jedermann im Internet bestellt werden können. Da mixen irgendwelche Hobbychemiker aus China was zusammen und kein Mensch weiß, was wirklich in dem Zeug drin ist. Und als Arzt bekommt man – wenn überhaupt – dann irgendeine chemische Verbindung um die Ohren geschlagen, die u. U. in zwei Wochen schon wieder „out“ ist.

  3. Speedy 3. Juli 2015 / 16:31

    Das der Konsum von Amphetaminen in Westdeutschland zugenommen hat, und immer mehr Leute psychisch einen weg bekommen, liegt daran, dass schlechtes Speed (Amphetamin) mit ner Priese Methamphetamin gestreckt wird, sodass man auf den ersten Blick bzw erste Nase den Eindruck hat, dass man hochprozentiges Amphetamin hat, in höheren Dosierungen ist das aber die völlige Zerstörung der Psyche, dagegen ist Meth pur noch entspannt.
    Desweiteren ist Methamphetamin deutlich suchterzeugender als Amphetamin, selbst Kokain wirkt im Gegensatz zu Meth wie Kinderbelustigungspulver, was zur Folge hat, das Amphetaminkonsumenten sich grammweise Speed reinschaufeln und tagelang wach sind, aber denken sie hätten gutes Speed.
    Mal davon abgesehen, dass kaum ein Speedkonsument freiwillig Methamphetamin konsumiert hätte, wird teilweise auch stark gestrecktes Meth als Speed verkauft, um so die Speedkonsumenten doch noch zu kriegen.
    Methamphetamin ist im Vergleich mit Amphetamin einfach mal ne ganz andere Dimension, die depressive und lethargische Verstimmung nach Konsum ist enorm, um das mit Amphetamin hinzubekommen, muss man schon jeden Tag erhebliche Mengen über längeren Zeitraum konsumieren. (Ich habe zeitweise täglich Amphetamin konsumiert und selbst nach 2 Wochen Dauerkonsum ist man nicht ansatzweise so fertig im Kopf wie nach einem Wochenende auf Methamphetamin)
    Noch vor 3-4 Jahren sah das hier ganz anders aus, denn selbst mit hochprozentigem Amphetamin ist bei Toleranz durch Wochenendkonsum nach einiger Zeit der Akku alle, und es Wirkt einfach nicht mehr, die Party ist zu Ende. Diese gestreckte Scheiße hingegen hält dich auch 4 Tage wach, ohne das man es merkt, es passiert einfach, Leute sitzen tagelang in Wohnungen und gieren nach der nächsten Line, anstatt ne gute Dosis Amphetamin zu nehmen, feiern zu gehen, und dann ist gut.
    Ich selbst konsumiere nur noch getestetes Speed, da ich auf 4 Tage wach mit Halluzinationen wie auf LSD kombiniert mit Paranoia vom feinsten, keine Lust mehr habe. (muss gestehen das bei den Halluzinationen auch noch Cannabis im Spiel war, allerdings hab ich solche Probleme bei Cannabis+Amphetamin nicht, auch nicht nach 3 tagen vollgas ^^ )
    Wundert mich nicht, dass immer mehr Leute völlig abdrehen, habe es selbst im Bekanntenkreis erlebt, Suizidversuche, Psychatrieaufenthalte ect. mir hats selbst fast die Psyche zerlegt, interessant ist nur, dass sich die Paranoia und depressiven Verstimmungen nach einem Wochenende mit sauberem Amphetamin in Luft aufgelöst haben, warum weiß ich allerdings nicht.

  4. Anna_Cranach 4. Juli 2015 / 01:56

    Ein Mitbewohner von mir hat mal zwei Tage und zwei Nächte durchgemacht und währenddessen immer wieder Amphetamin nachgelegt.

    Nach dieser Zeit hat er dann halluziniert. Aber er konnte mit den Halluzinationen umgehen. Er hat zu mir gesagt „Ich gucke den Schlauch von Staubsauger an und der bewegt sich wie eine Schlange, Scheiß Speed-Kater“. Später hat er mir dann erzählt, später hat er eine orangene Spinne auf seinen Schuhen sitzen sehen, wie es sie nur in den Tropen gibt und er dort öfter Exemplare dieser Art gesehen hat.

    Er hat mir gesagt
    „Früher habe ich immer gedacht, Halluzinationen wären was Schemenhaftes, was weg geht, wenn man noch mal genauer hinguckt. Ich habe gewusst, dass die orangene Spinne da nicht ist, aber durch Anstarren ist sie auch nicht verschwunden.“

    Aber er hat seine Halluzinationen (er hat mir noch mehrere andere erzählt) als solche erkannt und konnte damit umgehen. Er hat mir gesagt, das war nicht das Schlimmste, sondern der Speed-Kater war aus anderen Gründen sehr unangenehm, einfach körperliches Unwohlsein und kurz auch mal Übelkeit.

    • Speedy 5. Juli 2015 / 21:03

      Amphetamin-Halluzinationen sind eigentlich nur schemenhaft, mal nen schwarzen Schatten oder so, wenn man richtig Gas gegeben hat und ne Nacht wach war, richtige Halluzinationen kenne ich nur von Methamphetamin, Mdma (Extacy), und halt Halluzinogenen.
      Kann echt nur jedem raten, kein ungetestet Speed zu konsumieren, im Raum NRW kriegt man seltenst nur Amphetamin, hatten hier auch schon Speed wo Mephedron, Mdpv und andere Research Chemicals drin waren, sogar schon welches wo Desomorphin (Heroin Derivat) drin war.
      Scheint fast so, als würde alles, was starkes craving hat, da reingerührt, damit die Leute immer mehr konsumieren.

      • Anna_Cranach 6. Juli 2015 / 14:46

        Na ja, jeder reagiert anders.

        Kann natürlich sein, dass mein Mitbewohner das was mit Meth Gestrecktes erwischt hat, das hält er aber für unwahrscheinlich, denn er hat immer wieder nachgelegt, weil das Nachlegen halt auch nötig war.

        Verschiedene Menschen sind unterschiedlich anfällig für Halluzinationen. (Bei LSD-Konsumenten kriegt angeblich nur die Hälfte der Konsumenten Halluzinationen davon, die andere Hälfte nicht.)

        Es ist die persönliche unterschiedliche Anfälligkeit für Halluzinationen, die da ziemliche Unterschiede machen kann.

        Aber mein Mitbewohner konnte ja mit den Halluzinationen umgehen, die waren für ihn Nebensache, er hat unter anderen Gründen unter den Auswirkungen von zwei Tagen und zwei Nächten Speed-Konsum und Schlafentzug gelitten und hat deswegen gesagt, das mit dem immer wieder nachlegen macht er nie wieder. (Körperliches Unwohlsein, Erschöpfung und trotzdem nicht schlafen können, Übelkeit)

        Die Bezeichung Halluzinogene für so Drogen wie Psilocybe-Pilze oder LSD oder Meskalin ist eigentlich nicht richtig, weil eben nur etwa die Hälfte der LSD-Konsumenten davon Halluzinationen kriegen und auch bei den Halluzinierenden sind die Trugwahrnehmungen eher eine Nebensache des Rausches. Es ist die andere Art der Wahrnehmung, die den Rausch ausmacht, das ist es. Da ist LSD ähnlich wie Kiffen, auch da ist ja die andere Art der Wahrnehmung der Reiz des Rausches. (Und dass es bei vielen Leuten entspannend wirkt.)

        Deswegen gibt es ja den Vorschlag, „halluzinogene Drogen“ besser „Entheogene“ oder „Psychedelika“ zu nennen und das fände ich auch die passendere Bezeichung für spitzkegelige Kahlköpfe (Psilocybe semilanceata) und LSD und Meskalin.

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