Medizynicus Arzt Blog

Krankenhausalltag in der Provinz: Medizin und Satire, Ethik und Gesundheitspolitik

Die Onlinesprechstunde – warum nicht auch in Deutschland?

with 18 comments

Manchmal ist es peinlich, zum Arzt zu gehen.
Herr Krause ist ein Mann in den besten Jahren. Seit einiger Zeit klappt es nicht mehr so richtig im Bett. Dagegen helfen die berühmten blauen Pillen. Aber die sind rezeptpflichtig und jetzt fragt sich Herr Krause schon seit Wochen, wie er die Sache angehen soll.
Denn eines ist klar: Mit seinem Hausarzt möchte er darüber nicht reden. Nicht, dass Herr Krause dem nicht über den Weg trauen würde: im Gegenteil. Man kennt sich und vertraut einander seit Jahrzenten. Trotzdem: Schweigepflicht hin und her… muss der Hausarzt wirklich alles wissen?
Herr Krause hat sich belesen. Er weiß alles über die verschiedenen Mittel auf dem Markt, ihre Wirkungen und Nebenwirkungen und worauf man achten muss. Alles was ihm fehlt ist ein Rezept.
Im Internet tummeln sich tausende von mehr oder weniger dubiosen Versandhändlern, welche alle Arten von Potenzmitteln ohne Rezept zum Verkauf anbieten. Alles was man braucht ist eine Kreditkarte und eine gehörige Portion Leichtsinn.
Aber so blöd ist Herr Krause nun auch wieder nicht.
Lässt sich der der Arztbesuch also wirklich nicht vermeiden?
Würde Herr Krause in Großbritannien leben, dann gäbe es eine Alternative:
Eine große Apotheken-Kette bietet einen Online-Beratungsdienst durch echte Ärzte an. Alles ganz Easy: Auf der Webseite von Llyods Pharmacy kann man sich registrieren, dann füllt man einen Fragebogen aus und erhält – gegebenenfalls nach Rückfragen – ein echtes Rezept, welches man gleich einlösen kann. Die Tabletten kann man sich entweder per Post schicken lassen oder in der nächstgelegenen Filiale abholen.
Übrigens geht es hier längst nicht nur um Potenzpillen: Auch Reisemedikamente sind im Angebot sowie Verhütungsmittel und vieles mehr.
Ist das medizinisch bedenklich?
Oder gar moralisch verwerflich?
Unumstritten ist das Angebot nicht.
In Deutschland ist jede Art von Ferndiagnosen und Therapie durch Paragraph 7 der Musterberufsordnung für Ärzte grundsätzlich verboten. Allenfalls darf ein Arzt einem ihm persönlich bekannten Patienten telefonisch beraten.
Aber warum eigentlich?
Die von deutschen Ärzteverbänden immer wieder gebetsmühlenartig vorgebrachten Gegenargumente wirken seltsam antiquiert und sind eigentlich längst überholt.

Siehe auch:

p.s.: Herr Krause wird natürlich doch zum Arzt gehen. Er hat einen Urologen gefunden, der weit weg am anderen Ende der Stadt praktiziert. Der Hausarzt wird von der ganzen Sache nichts erfahren. Und auch das ist wieder eine typische Eigenschaft des deutschen Gesundheitssystems…

Written by medizynicus

6. September 2010 um 05:00

18 Antworten

Subscribe to comments with RSS.

  1. „Urulogen“: Ich unterstelle dir einen Tippfehler, da das „U“ und „O“ relativ nah nebeneinander sind. 😉

    Sebastian

    6. September 2010 at 09:07

  2. Ich würde das für viele Dinge begrüßen. Vor allem eine Online-Krankschreibung fände ich praktisch. Warum muss ich mich bei einem Magen-Darm-Infekt zum Arzt schleppen, dort noch ggf. im Wartezimmer andere Mitwartende anstecken, um ihm dann zu sagen, wie flüssig mein Stuhl ist, wie hoch das Fieber gemessen wurde und wie oft die Kloschüssel angerufen wird.

    Der Maskierte

    6. September 2010 at 09:10

  3. Online- bzw. tel. Beratungen gibts auch in Deutschland (allerdings keinesfalls Rezepte!). Hat ein befreundeter Kollege einige Zeit angeboten. Wurde aber von den Patienten nicht angenommen. Schwierigkeiten gibst nur mit der Bezahlung, denn die GOÄ erlaubt hier nur die Ziffer 1 (= 10.- € bis 16.- €) für „Beratung, auch telephonisch“ („Untersuchung“ darf nicht telephonisch erbracht werden) und die gesetzlichen Kassen dürfen das überhaupt nicht finanzieren (Aber üblicherweise handelt es sich ja sowieso um Lifestyle-Sachen wie Potenzpillen, Abnehmen, Schönheit …).

    Der „persönliche Augenschein“ für eine Untersuchung (und als Ergebnis dieser Untersuchung die Verordnung) ist nötig, weil Medizin eben nicht nur ein Abhaken von Fragebogen-Fragen ist (dann bräuchten wir keine Ärzte, das könnte ein Computer). Vielmehr erkennt der Arzt während einer Untersuchung/eines Gesprächs, ob noch weitere Dinge abgeklärt werden müssen, nicht „pecuniam causa“ (= aus Einkommensgründen), sondern weil sich plötzlich neue Aspekte ergeben haben. Wie oft erlebe ich es, dass der Patient über „Herzschmerzen“ klagt, die Ursache aber im Rücken liegt. Gerade eben war eine Patientin mit Skoliose da. Sie meinte aber, sie hätte einen Herzinfarkt.

    Genau genommen wird bei einer nicht persönlichen (z.B. telefonischen oder auch über Dritte) Beratung mit einem fremden Patienten nicht über eine „ärztliche“ Diagnose beraten, sondern über die vom Patienten vorgegebene Diagnose gesprochen! Die kann richtig sein, muss es aber nicht. Darauf eine therapeutische Verordnung zu begründen ist in meinen Augen Harakiri!

    der Landarsch

    6. September 2010 at 10:18

  4. @ Der Maskierte: hast völlig Recht. Aber die Krankschreibung („AU“) wird ja aus Mißtrauen dem kranken Arbeitnehmer gegenüber gefordert. Und der Arzt muss sich in unserem Rechtssystem (wie auch jeder andere, der etwas bezeugen soll) persönlich von der Sachlage informieren, nicht durch Hörensagen und nicht über Dritte.

    der Landarsch

    6. September 2010 at 10:22

  5. Lieber Landarsch,

    was spricht dagegen, wenn ich einen der Klassiker habe, dass ich das bei einem bekannten Arzt das ohne persönliche Vorstellung abwickeln kann, ohne gleich antraben zu müssen. Im Zweifelsfall kann er mich ja immer noch einbestellen.

    Wie oft gehe ich zu meinem Hausarzt, erzähle ihm detailiert, was mit mir los ist und bekomme dann ohne weitere Untersuchung mein Rezept (falls nötig) und meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Und dafür durfte ich dann mindestens eine halbe Stunde im Wartezimmer sitzen und fröhliches Viren- und Bakterien-Quartett spielen?

    Der Maskierte

    6. September 2010 at 10:29

  6. Hallo Landarsch,

    überlese einfach meinen vorherigen Kommentar, ich habe deine Antwort zu spät registriert. 😉

    Ja, unsere Gesetze, ich finde es auch bescheuert.

    Der Maskierte

    6. September 2010 at 10:31

  7. @ Der Maskierte und @ Landarsch

    Aus den Niederlanden weiß ich zum Beispiel, dass es dort (zumindest vor 4 Jahren) gar keine AU-Bescheinigungen gibt. Man meldet sich bei seinem Arbeitgeber einfach krank. Der Arbeitgeber hat aber das Recht, seine kranken Angestellten zu einem Art Betriebsarzt zu schicken und darf auch einfach mal jemanden (ob Arzt oder sonstigen Beauftragten weiß ich nicht) bei dem Kranken zu Hause vorbeischicken.
    Für unseren deutschen Arbeitgeber mussten wir den niederländischen Arzt immer um eine formlose Bescheinigung bitten.

    Wer krank ist, kuriert sich mit wirksamen Hausmitteln und dem telefonischen Rezept in 3-4 Tagen selbst, oder er ist richtig krank oder hat das Bein gebrochen und muss ohnehin zum Arzt.

    Die 3-Tages-Regel der AU-Bescheinigung ist, wie schon gesagt, überwiegend eine Vertrauensfrage zwischen Arbeitgeber und -nehmer bzw. Schule und Schüler.

    Matthias

    6. September 2010 at 10:56

  8. Lieber Medizynicus,

    da haben Sie sich ja genau unseres Themas angenommen 😉 Wir haben uns sehr gefreut, als wir den Beitrag entdeckt haben – und uns erlaubt im doctr-Blog darauf zu verweisen. Da wir bei doctr.com ja Online-Sprechstunden anbieten, setzen wir uns schon sehr lange mit dem Thema Vergütung etc. auseinander.
    Das ist tatsächlich ein schwieriges Thema, aber wir sind sehr zuversichtlich, dass sich hier in den kommenden Jahren noch einiges bewegen wird. Woran es vor allem mangelt, sind zuverlässige und aussagekräftige Studien, die den Nutzen von sog. telemedizinischen Leistungen, wozu eben auch eine Online-Sprechstunde gehören würde, nachweisen können. Auch die Anforderungen an den Datenschutz spielen hierbei eine zentrale Rolle – da gerade medizinische Daten, die übers Internet ausgetauscht werden bestmöglich gesichert werden müssen…
    Soweit-so kurz – herzliche Grüße von doctrs! und vielleicht lesen wir ja hier bald: Die Onlinesprechstunde – wird jetzt auch in Deutschland vergütet 🙂

    doctr

    6. September 2010 at 12:50

  9. Das ist ja das schöne am deutschen Gesundheitssystem, auf der einen Seite wird gejammert das die Deutschen zu oft zum Arzt gehen, auf der anderen Seite hat man als Patient oft gar keine andere Wahl als wegen einem Zipperlein das man in ein paar Tagen mit den passenden Medikamenten selbst auskuriert hätte zum Arzt zu gehen.

    Denis

    6. September 2010 at 13:15

  10. Wer krank ist, gehört körperlich untersucht: Wie sieht der Patient aus? Bewegt er sich normal? Geht er vielleicht schon vorsichtig und gekrümmt? Macht er irgendwelche Bewegungen um Schmerzen zu vermeiden? Weist seine Haut Veränderungen auf? Wenn ja, wie sehen die aus? Farbe, erhaben, platt, lokal, scharf umgrenzt, kann man sie mit nem Glasspatel wegdrücken?
    Sieht er ausgemergelt und blass aus?
    Ne Reihe von Erkrankungen kann man schon vom bloßen Hinsehen erahnen.
    Dann will man als Arzt auch mal die Lunge abhören und/oder abklopfen, den Bauch abtasten.

    Dazu kommt das Problem der Selbstdiagnose: Leicht gelbliche Haut und eine gut tastbare Leber – welcher Patient merkt das bei sich selbst?
    Gelenkprobleme, Rötungen, Müdigkeit? Wer hat sowas nicht – braucht man gegenüber dem Arzt am Telefon auch nicht erwähnen?

    Eine Onlineberatung reicht nur für ganz wenige Dinge aus. In 99% der Fälle muss ein Arzt denjenigen wenigstens mal angeschaut haben um Ernsteres auszuschließen.

    NK

    6. September 2010 at 17:11

  11. Das verückte an den AU’s ist ja, dass wir Ärzte (mit Ausnahme der Arbeitsmediziner) gar nicht ausgebildet sind, eine „Arbeitsunfähigkeit“ ( nicht eine „Krankheit“ für eine „Krankschreibung“!) zu diagnostizieren. Denn eine „Arbeitsunfähigkeit“ bezieht sich auf die jeweilige Arbeit, nicht auf die Krankheit!!! Und was wissen wir Ärzte über die jeweilige Arbeit: nur Hörensagen, über Dritte und Vorurteile! Dennoch müssen wir sie – als Kassenarzt – rechtsverbindlich attestieren!

    Ich würde gerne mal eine Gerichtsentscheidung dazu
    erzwingen, indem ich einem kranken Arbeitnehmer eine AU verweigere (bei nachgewiesener Krankheit) und er diese dann einklagt. Einen größeren Eiertanz der Juristen kann ich mir nicht mehr vorstellen!

    der Landarsch

    7. September 2010 at 08:35

  12. @ Landarsch: und wo ist da die Brisanz? Die Frage, ob ich meiner Arbeit nachgehen kann, hängt doch an der Diagnose. Habe ich mir den Fuß verstaucht, bin ich im landläufigen Sinne nicht „krank“. Einer Bürotätigkeit kann ich dann einigermaßen mühelos nachgehen, als Tänzer hätte ich dagegen Probleme. Eine einfache Erkältung führt bei meinen fliegnden Kollegen zu einer AU, bei mir als Bürofrau dagegen nicht.

    Wer soll das denn entscheiden, wenn nicht der Arzt? Eine grobe Klassifizierung der Tätigkeiten reicht dafür ja schon, en detail muss man es als Arzt nicht wissen. Und dann gibt es ja noch die Diagnossen, bei denen man „richtig krank“ ist, und man keinerlei Tätigkeit nachgehen kann (zB bei einem tüchtigen grippalen Infekt).

    Auf die Kooperation des Patienten ist der Arzt ja ohnehin angewiesen, wenn ich über Kopf- und Gliederschmerzen sowie Schlappheitsgefühl klage, lässt sich das doch objektiv auch nicht nachweisen.

    In vielen Berufen müssen rechtsverbindliche Entscheidungen nach bestem Wissen & Gewissen getroffen werden. Wer hat schon immer die absolute Information zur Verfügung?

    Nina

    7. September 2010 at 13:23

  13. @ Nina, die Brisanz liegt in der Tatsache, dass Du in Deutschland grundsätzlich für alles Rechtsverbindliche „qualifiziert“ sein mußt, mit einem Schein, einer Prüfung, einem Zertifikat von einer amtlichen oder von der dazu beauftragten Stelle!

    Wenn du selbst sagst „Auf die Kooperation des Patienten ist der Arzt ja ohnehin angewiesen, wenn ich über Kopf- und Gliederschmerzen sowie Schlappheitsgefühl klage, lässt sich das doch objektiv auch nicht nachweisen“ (völlig richtig), dann gibst Du doch selbst zu, dass die Forderung ein Arzt müsse darüber eine AU ausstellen, entweder unsinnig oder überflüssig ist, wenn es hier nur um Trivialitäten (Tänzerin mit OSG-Zerrung, Dachdecker mit Unterschenkelfraktur, etc) geht, die jeder, vor allem der Firmenschef, selbst erkennen kann.

    Aber es geht bei der AU ja nicht nur um das „ob“, (wobei selbst hier – s.o. – schon ein Fragezeichen anzumerken ist), sondern vielmehr um das „wie lange“!

    Wie lange ist ein Hornist mit Zerrung im rechten Arm arbeitsunfähig, oder ein Feuerwehrmann mit Schnupfen, oder eine „Produktionsarbeiterin Stanz-Maschine“ mit Gefühlsstörungen im Zeige- und Mittelfinger? Wie muss sich der Arzt verhalten, wenn er merkt, dass der Patient nicht „gesund“ werden will, wenn er sieht, dass die therapeutischen Bemühungen (und Kosten!!!) konterkariert werden? Warum muss ich in Permanenz eine AU, bzw. einen Lohnfortzahlungsschein (wenn die AU länger als 42 Tage dauert) unterschreiben, wenn der Patient einen irraparablen Schaden hat, der niemals wieder eine Arbeitsfähigkeit ermöglicht? Nur weil sich Kasse und Rentenversicherung rumstreiten?

    Die AU wird von den Firmen und den Krankenkassen gefordert, weil die ihren Angestellten/Versicherten mißtrauen und sie die Kosten niedrig halten wollen. Was hilft da aber die AU von einem Arzt, der nur das nacherzählt, was ihm der Patient sagt oder was eh jeder weiß? Nichts: nur völlig sinnlose Arbeit – und die üblichen Sündenbock-Suche!

    Quintessenz: AU’s sind in weiten Bereichen überflüssig und gehören abgeschafft. Und da, wo wirklich eine „nicht-triviale“ Situation vorliegt, gehört das Ganze in die Entscheidung von Arbeitsmedizinern (ich bin keiner!)!

    der Landarsch

    8. September 2010 at 11:09

  14. @ Landarsch: genau – es geht auch um das wie lange? und wann? Ich habe ewig gebracht, bis mein Hausarzt verstanden hat, dass ich am Wochenende immer arbeite (Hotelrezeption) und wenn ich am Donnerstag total erkältet bin und keinen Ton mehr rausbringe, brauche ich eine AU bis Montag und nicht nur bis Freitag.

    mone

    8. September 2010 at 14:54

  15. Seh ich das jetzt echt richtig, dass Du als Arzt DAFÜR bist, dass man Online-Diagnosen einführt?

    Persönlich halte ich das nämlich für gefährlich.

    Beispiel:
    Patient: Jau, hab Schmerzen im Arm, hab mich wohl gestossen.
    Arzt (will ja mit kooperierender Onlineapotheke Geld verdienen): Jau, da schmieren sie mal schön Voltaren und nehmen noch ein Diclofenac, das verschreib ich dann mal gleich, schicken wir Ihnen morgen zu…
    Patient: Danke! (und stirbt ein paar Stunden später internetsurfend an seinem Herzinfarkt).

    Dem Arzt ist es wurscht, schliesslich hat er sein Honorar und die kooperierende Apo hat noch Geld verdient…

    Jetzt mal im Ernst: Traust Du einem Patienten wirklich zu, dass er bei sich selbst eine Diagnose stellen kann? Und das ganze noch anhand eines Fragebogens?

    Steven

    8. September 2010 at 17:53

  16. @Steven: Natürlich hast Du Recht – und auch wieder nicht: Die meisten Ärzte sind schon in der Lage, die richtigen Fragen zu stellen um zwischen einer Schulterprellung und einem akuten Myokardinfarkt zu unterscheiden.
    Wenn am Telefon der geringste Verdacht besteht, dass es doch etwas Ernsteres sein könnte, dann wird man natürlich darauf drängen, dass der Patient persönlich gesehen wird. Und zwar wird man am Telefon eine Entscheidung treffen können, ob ein Besuch in der Praxis, ein Hausbesuch, eine Krankenhauseinweisung oder ambulante Vorstellung im Krankenhaus oder ein Notarzteinsatz notwendig ist.
    So ist auch der Herzinfarktpatient schneller auf der Intensivstation als wenn er erstmal in die Praxis geht (noch wartet bis die Sprechstunde angefangen hat), und dann, weil er ein höflicher Mensch ist und sich trotz Vernichtungsschmerz nicht vordrängen will erstmal zwei Stunden wartet bis er dran ist.

    medizynicus

    8. September 2010 at 18:56

  17. Lieber Medizynicus, hab‘ erst mal herzlich gelacht über Deine Vorstellung von „Herzinfarkt in der Praxis“.

    Wenn zu (nicht nur) mir ein Patient kommt, aschfahl, Vernichtungsschmerz, Kreislauf im Keller, glaubst Du wirklich, der würde „höflich“ warten bis er dran kommt? Nee! Der fällt schon meinem Lehrling auf!

    Ich garantiere Dir, der hat schneller ein EKG dran als bei Euch! Und wenn sich der Infarkt mit EKG und Strep-A-Test bestätigt, ist 4 Minuten später der NA mit Rettungswagen in der Praxis. Und dann glaube ich auch, dass der – wenn er im KH angekommen ist – 10x schneller auf der Intensiv liegt, als wenn er selbst in’s KH fährt, dort beim Pförtner „Ja… da gehen Sie mal da rechts den Gang runter … und dann sehen sie da ein Schild … und da warten Sie dann .. bis sie aufgerufen werden“ hört und sich dann mit seinem Vernichtungsschmerz auf den Weg macht! Von dem „Moment, sie müssen warten bis sie dran sind .. komme gleich .. ja meinen Sie denn, Sie sind der einzige Patient…“ ganz zu schweigen!

    der Landarsch

    9. September 2010 at 09:41

  18. pardon, meinte natürlich Troponin-Test, nicht Strep-A!

    der Landarsch

    9. September 2010 at 09:44


Hinterlasse einen Kommentar