Medizynicus Arzt Blog

Krankenhausalltag in der Provinz: Medizin und Satire, Ethik und Gesundheitspolitik

Medizynicus braucht…

with 12 comments

…erstmal keine Stöckers.
Was Krangeware-Chris, Cheffe Monsterdoc, Hermione,r Kollege Geldgeier oder die Chaoskatze brauchen, kann man bei denen nachlesen.
Braucht Medizynicus alles nicht.
Medizynicus braucht stattdessen…
…jetzt erstmal einen Schnaps.
Einen Doppelten.
Korn, Obstler, Weinbrand, Fusel, Spiritus, Cognac, Grappa, egal was.
Hauptsache, einen Doppelten. Oder besser noch einen Dreifachen.
Den braucht er, nachdem er das hier gelesen hat.
Dass in Deutschland Leute gibt, welche am Rande der Gesellschaft herumvegitieren, ohne Papiere, ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und natürlich ohne Krankenversicherung, das ist inzwischen allgemein bekannt.
Dass aber Ärzte, welche diesen Menschen helfen wollen sich ebenfalls am Rande der Legalität bewegen und im Schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen riskieren, dass ist ein Skandal.
Zitat aus dem heutigen Spiegel-Online-Artikel:

Laut Aufenthaltsgesetz müssen öffentliche Stellen die Ausländerbehörde informieren, sobald sie Kenntnis von einem illegal in Deutschland lebenden Migranten haben. Wer einen „Illegalen“ unterstützt, kann laut § 96 Absatz 1 Nr. 2 gar bis zu fünf Jahre ins Gefängnis geschickt oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Quelle

Im Klartext: ein Arzt, welcher einen „Illegalen“ behandelt, ist gehalten, seinen Patienten schnellstmöglich bei der zuständigen Behörde zu verpfeifen. Schweigepflicht ist nicht so wichtig. Auch die Gesundheit des betreffenden Menschen nicht.
Hauptsache, er sitzt bald im Abschiebeflieger.
Und wenn er nicht spurt, dann wandert halt notfalls der Doktor in den Knast.

Auch Medizynicus hat schon auf illegale Weise Illegale Menschen behandelt.

Mehr davon später.

Written by medizynicus

24. November 2009 um 13:05

12 Antworten

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  1. Auf eine Art sicherlich falsch, da das Helfen hier auf jeden Fall Vorrang hat. Aber andererseits ist diese Meldepflicht durchaus richtig und ich finde es auch nicht falsch wenn jemand hier „hilft“ diese Personen zu bestrafen.

    Damit meine ich aber nicht, die Person vorm Tod zu retten. Das ist ja eigentlich selbstverständlich.

    Aber solche Personen zu beherbergen usw. ist wieder etwas anderes.

    Ich denke schon man sollte hier beide Seiten betrachten.

    DeserTStorM

    24. November 2009 at 16:16

  2. Das ist ein ganz heißes Eisen – sicherlich geht im Akutfall ohnehin die Pflicht zu helfen vor. Aber es sollte auch nicht vergessen werden, dass diese Grauzone auch eine Nische für Kriminalität bietet, so dass ein Bekämpfen derselben prinzipiell verständlich ist. Wer nun aus welchem Grund in diesem Lande „Illegaler“ ist, das steht auf einem ganz anderen Papier. Da gibt es sicherlich extrem harte Fälle, die wir alle nicht verstehen können.

    drgeldgier

    24. November 2009 at 16:21

  3. woher soll der Arzt oder wer auch immer wissen, dass es ein „Illegaler“ ist? Diese Person wird wohl kaum kommen und sagen „hey ich bin ein Illegaler, du darfst mir nicht helfen“…..

    DelfinStern

    24. November 2009 at 17:34

  4. Das ist ein interessanter Aspekt.

    Wie ist denn die Schweigepflicht in Deutschland bei Strafsachen geregelt?
    Also wenn jemand z.B. mit ner Schussverletzung ankommt – muss das gemeldet werden?
    Kann sich ein Arzt bei einem Patienten mit Drogenmissbrauch auf die Schweigepflicht berufen?
    Wie ist es bei Autounfällen?

    (Disclaimer: Es geht mir nicht darum, ob illegale Einwanderer automatisch Straftäter sind (glaub ich nämlich nicht), sondern nur darum, wie die Schweigepflicht allgemein bei Verstößen gegen geltendes Recht geregelt ist. Ob einem das geltende Recht gefällt oder nicht, ist da erstmal zweitrangig.)

    Benedicta

    24. November 2009 at 17:40

  5. ich weiß von nix. wer kommt, wird behandelt.

    Aber da dies bereits im 17.Jahrhundert schon so war, zeigt, dass die Politik, die Verwaltung und die Gesellschaft inzwischen nix dazugelernt haben. Nur Drohen und Strafen …!

    der Landarsch

    24. November 2009 at 17:40

  6. Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass mangelnde Hilfe auch als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden kann und auch wiederum strafbar ist. Was dann auch wieder zum Thema Euthanasie führt..

    Manchmal begreifen die Juristen einfach net, dass sicih manche Sachen nicht in Worte fassen lassen.

    *absinth hinhalt*

    chaoskatze

    24. November 2009 at 18:04

  7. Prinzipiell kann ein Arzt nicht gezwungen werden, die Schweigepflicht zu verletzen. Wenn jedoch Gefahr in Verzug für die Allgemeinheit besteht, dann darf der Arzt nach seinem Ermessen das Allgemeinwohl über das Individualwohl stellen und die betreffende Person dann auch anzeigen.
    Beispiel: ein Epilepsie-Patient, der drei Anfälle pro Tag hat und völlig uneinsichtig weiterhin Auto fährt. Da darf man dann beispielsweise die Führerscheinstelle benachrichtigen.

    drgeldgier

    24. November 2009 at 22:05

  8. @Benedicta: Die Schweigepflicht muss immer gegenüber andere „Rechtsgüter“ „abgewogen“ werden. Juristisch gibt es z.b. den „Rechtfertigenden Notstand“, z.b. wenn mir ein Patient erzählen würde, dass er vorhat, einen Mord zu begehen.
    Aber wenn ich einen „Illegalen“ illegalerweise behandele schädige ich damit ja niemanden. Also ist – eigentlich – in diesem Falle die Schweigepflicht und mein ärztlicher Behandlungsauftrag „höherwertig“. Ob die Damen und Herren Juristen das auch so sehen weiss ich natürlich nicht

    medizynicus

    24. November 2009 at 23:12

  9. @Landarsch: Genau so sollte die korrekte, tief-ehrlich, ethisch und richtig ärztliche Haltung eines Landarztes sein!

    medizynicus

    24. November 2009 at 23:13

  10. […] zurück […]

  11. Niedergelassene Ärzte oder private Krankenhäuser sind keine öffentlichen Stellen – daher besteht für sie keinerlei Meldepflicht. Und auch sonst ist es m.W. noch zu keiner Verurteilung oder zu Ermittlungsverfahren gegen ärztliche Helfer gekommen. Aber Rechtssicherheit in dieser Hinsicht wäre wünschenswert.

    fxf

    25. November 2009 at 13:36

  12. Hm wie kann ILLEGALS Einwandern nicht automatisch zum Straftäter machen?

    Ist man nicht ein Straftäter sobald man etwas illegales tut? 🙂

    DeserTStorM

    26. November 2009 at 09:26


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