Medizynicus Arzt Blog

Krankenhausalltag in der Provinz: Medizin und Satire, Ethik und Gesundheitspolitik

Zwei komma sieben Promille oder: mit einem Bein im Knast

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Freitag Abend, kurz nach zehn, es ist mal wieder so weit. Unten in der Ambulanz stehen zwei Herren in Grün mit einem ertapptem Sünder im Schlepptau. Er ist ihnen aufgefallen, als er beim Ausparken zunächst die beiden Fahrzeuge links und rechts angerempelt hat bevor er mit Kavalierstart losgebraust ist, dann in leichten Schlangenlinien auf die Kreuzung zu und als er dann wohl im Rückspiegel den Streifenwagen hinter sich entdeckte ist er noch schnell bei Rot über die Ampel.
Genützt hat es ihm trotzdem nichts.
„Tja, ist wohl ein ziemlich klarer Fall von Lappen weg…“ meinte der Pfleger Marvin vorhin am Telefon.
Er könnte Recht haben.
Die beiden Gesetzeshüter wirken etwas genervt. Einer von ihnen reicht mir ein Formular und ein kleines Päckchen mit einem speziellen Blutabnahme-Set: Das Desinfektionsmittel darf natürlich keinen Alkohol enthalten, sonst könnte die Messung verfälsch werden.
„…Tach Herr Dokta… nen verdammt schönen Abend wünsch ich Ihnen!“ lallt der Patient.
Aber dann ist es mit der Freundlichkeit vorbei.
Als ich ihm die üblichen Fragen stelle, schüttelt er vehement den Kopf.
„Ich sage…. nix!“ beschließt er und unterstreicht das Statement mit einer entschiedenen Handbewegung.
„Nix ohne meinen Anwalt! Und eure lächerlichen Turnübungen, die mache ich schon gar nicht!“
Na schön. Dann kreuze ich halt „Untersuchung verweigert“ an.
„Also gut. Dann würde ich Ihnen gerne einmal Blut abnehmen…“
„Haaalt! Nix da! Das ist Körperverletzung!“
Kurzer Blick zu den beiden Gesetzeshütern. Die verdrehen die Augen.
„Guter Mann, Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder Sie sind mit der Blutentnahme einverstanden…“
„Bin ich nicht…“
„…oder Sie kommen jetzt mit zur Wache…“
„Ich komme nirgendwohin mit!“
„Wenn Sie sich jetzt Blut abnehmen lassen würden, wäre es für alle Seiten besser…“
„Ihr Scheißbullen könnt mich mal…“
Der eine Polizist atmet hörbar ein.
„Guter Mann, wenn Sie sich jetzt Blut abnehmen lassen, dann haben wir den letzten Satz nicht gehört!“
Das wirkt.
Der Betrunkene nuschelt etwas Unverständliches, setzt sich immerhin und streckt seinen Arm aus, ohne mich dabei anzuschaun. Immerhin hat er gute Venen. Die meisten Besoffenen für Polizei-Blutproben haben gute Venen.
„Sie sind also einverstanden?“ frage ich.
Keine Antwort.
Kurzer Blickkontakt zu den beiden Polizisten, dann lege ich los.
„Auuuutsch!“
Er zieht seinen Arm weg, die Kanüle fliegt auf den Boden und das Blut spritzt durch die Gegend. Der Patientl aufspringen, aber die beiden Polizisten haben darauf schon gewartet, einer drückt ihn auf den Stuhl, der andere biegt seinen Arm gerade. Ich steche zum zweiten Mal zu, kriege mein Blut, schnell ein Pflaster drauf und fertig.
„Ihr Schweine! Ihr verfluchten Drecksschweine!“ brüllt er noch, während er abgeführt wird, „Ich verklage Euch! Jawohl, ich verklage Euch alle! Das war Körperverletzung!“
„Wo er Recht hat, hat er Recht!“ sagt Pfleger Marvin leise zu mir.

Written by medizynicus

26. Juni 2009 um 11:23

7 Antworten

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  1. man beachte jedoch § 81a I 2 StPO.

    foo

    26. Juni 2009 at 11:49

  2. Was steht da drin?

    medizynicus

    26. Juni 2009 at 12:01

  3. § 81a

    (1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
    (2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

    Malte Diedrich

    26. Juni 2009 at 14:25

  4. Ich finde es immer erstaunlich, wie Leute, die eigentlich, nach jedem denkbaren Maßstab, vor Scham im Boden versinken müssten, noch die Frechheit besitzen, Leute verklagen zu wollen.

    NK

    26. Juni 2009 at 18:12

  5. @ NK: Angriff ist die beste Verteidigung…

    chilara

    26. Juni 2009 at 22:37

  6. Vergangene Woche gabs bei uns einen Patienten mit 4,5 Promille. Hatte ordentlich gebechert, wollte mit dem Auto nach Hause fahren bzw hat dies auch getan, hat dann nur dummerweise die Grundstücksmauer der Nachbarin gerammt und ist dann im Auto eingeschlafen. Gegenwehr bei Polizei und Rettungsdienst gabs dafür keine 😉

    Chris

    28. Juni 2009 at 10:52


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