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Krankenhausalltag in der Provinz: Medizin und Satire, Ethik und Gesundheitspolitik

Behandlung aus Kostengründen verweigert?

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Angeblich hätten 77 Prozent aller Ärzte ihren Patienten schon einmal sinnvolle Behandlungen aus Kostengründen verweitert.
Wirklich?
Nee, wir nicht! Bei uns in Bad Dingenskirchen gibts für unsere Kunden… äh… Patienten immer nur das Beste vom Besten. Rationierung ist nicht. Hier nicht.
Abgesehen davon weiß ich als dusseliger kleiner Assistenzarzt ja gar nicht, wie teuer die Medikamente sind, die ich da im Arztbrief dem Hausarzt empfehle… Ist auch nicht mein Job, oder?

Written by medizynicus

18. Juni 2009 um 08:09

Veröffentlicht in Gehört und gelesen

5 Antworten

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  1. Das entscheidet ja auch nicht der „kleine Assistenzarzt“ sondern der „große Herr Chefarzt“ bei der Visiste „nein, nein, das brauchen wir jetzt nicht, da warten wir noch“ oder “ was wollen Sieee denn daaamit ….!“ .
    Erst mit der Zeit, mit dem Fortschritt in der Weiterbildung und durch das schlechte Gewissen hinterher („wenn ich das doch gemacht hätte, dann wär’s vielleicht anders gekommen“) merkt man’s dann allmählich, dass hier doch irgendwo und irgendwie … gespart wird. Aber sicher, in Bad Dingenskirchen ist das natürlich kein Thema.

    Ach übrigens, Ihr habt natürlich CT, NMR, Gefäß- und Koronar-Angiographie und DSA, Langzeit-EKG und -RR, Herz-Ultraschall, Coronar-SPECT, die Dünndarm-Kamera-Pille und noch vieles mehr im Haus. Wenn ich krank bin, komm ich mal vorbei!

    der Landarsch

    18. Juni 2009 at 09:16

  2. Da mach Dir mal keine Sorgen, wegen Deiner empfohlenen Medikamente. Die werden sowieso abgesetzt oder auf günstigere umgesetzt …

    chefarzt

    18. Juni 2009 at 20:26

  3. das geht mir – mit Verlaub – am A.. vorbei! Ich frag mich sowieso schon seit meiner Studienzeit, wieso Ärzte Pärparate verordnen (und dafür sogar juristisch gerade stehen)müssen. Ich fänd’s sinnvoller, wenn der Arzt Wirkstoff und Dosis aufschreibt und der Apotheker – enstprechend den Rabattverträge der KK – ein entsprechende Medikament rausgibt. Dann kann i c h nämlich sagen, „da muss Ihnen Ihre Kasse halt was besseres genehmigen! Oder Sie wechseln die Kasse!“

    Im Übrigen: W.Churchill hat gesagt „Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient“. Wir haben sie sogar gewählt!

    der Landarsch

    19. Juni 2009 at 10:31

  4. Ist das nicht heutzutage eh so, dass Ihr einfach nur Wirkstoffe und Dosis verschreiben könnt?
    Oder könnte Euch der Apotheker dann in die Pfanne hauen?

    medizynicus

    19. Juni 2009 at 11:07

  5. nein, der niedergelassene Arzt ist gesetzlich verpflichtet, dass er ein Medikament als Präparat von einem bestimmten Hersteller verordnet (weil die Hilfsstoffe ja unterschiedlich sein könnten -> Allergie!) mit einer entsprechenden Wirkstoffmenge und einer entsprechenden Packungsgröße. Dadurch ist er juristisch haftbar (strafrechtlich bei Fehler und haftungsrechtlich, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht ausreichend beachtet wurde) und kann – wegen eines „sonstigen Schadens“ der KK – zur Regresszahlung verdonnert werden, d.h. er muss die Mehrkosten, die der Krankenkasse durch sein „Fehlverhalten“ entstanden sind selbst (aus seinem Honorar) tragen.

    Aber jetzt ist der Aoptheker verpflichtet (!!!) die Verornung gegen ein gleichwertiges Präparat (bezogen auf den Wirkstoff und die Wirkmenge, nicht dagegen auf Hilfsstoffe und auch nicht bzgl. der Bioverfügbarkeit!!!)auszutauschen, wenn die jeweilige Krankenkasse des Patienten einen Liefer-(=Rabatt-)vertrag mit einem Anbieter geschlossen hat.

    Ulkigerweise ist der Arzt aber trotzdem noch strafrechtlich „haftbar“, auch für das ersetzte Produkt und auch wenn er von dem Ersatz gar nichtsweiß. Aber wenigstens sind die rabattierten Medikamente aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung herausgenommen.

    Der Arzt kann (und muss) im Zweifelsfall zwar durch das Ankreuzen des Aut-idem-Kästchens (Achtung: Umkehrung der früheren Frunktion!) den Austausch unterbinden, muss dies aber gegenüber der KK ggf. begründen. Es wurden schon Ärzte mit Regressforderungen bis 70.000€ belegt, weil sie dieses Kästchen regelmäßig angestrichen haben (die Pharmareferenten, die ihr Produkt verordnet haben wollen, reden uns das natürlich ständig ein und „warnen“ vor juristischen Konsequenzen)

    Und was noch ulkiger ist: Die Kassen können Lieferverträge mit Anbietern machen, deren offizielle Preise höher sind als die Grenze, unter der der Patient keine Zuzahlung leisten muß. Dadurch muss der Patient wieder seine Rezeptgebühr zahlen, die Kasse spart aber noch mehr ein als bei anderen, nicht rabatierten aber unter der Zuzahlungsgrenze liegenden Präparaten! Und bekommt obendrein noch die Rezeptgebüphr ihrer Versicherten!!!

    der Landarsch

    19. Juni 2009 at 12:23


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