Das OLG München hat mit seinem Urteil vom 09.11.2017 (29 U 4850/16) bestätigt, dass das Anbieten von kostenfreien Eignungschecks für Augenoperationen werberechtlich zulässig ist.

RA Dr. Sebastian Braun hat die Entscheidung für die Fachzeitschrift GRUR-Prax besprochen. Dabei geht er auch auf die Frage ein, welche Konsequenzen sich aus der Entscheidung ergeben und was künftig bei der Werbung mit kostenfreien Eignungschecks zu beachten ist.

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