Mit Spannung erwartet wurde die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob durch künstliche Befruchtung entstandene Embryonen vor dem Einsetzen in den Mutterleib auf schwere Krankheiten untersucht werden dürfen. 
Vorausgegangen war die Selbstanzeige eines Gynäkologen, um die Rechtslage zu klären.

Der BGH hat erklärt, dass die vorgenommene Präimplantationsdiagnostik nicht strafbar sei. Der BGH warnte jedoch davor, nun jegliche Selektion von Embryonen für zulässig zu erachten. Das Gericht betont, dass Gegenstand seiner Entscheidung nur die Untersuchung von Zellen auf schwerwiegende genetische Schäden zur Verminderung der genannten Gefahren im Rahmen der PID sei. Einer unbegrenzten Selektion von Embryonen anhand genetischer Merkmale, etwa die Auswahl von Embryonen, um die Geburt einer „Wunschtochter“ oder eines „Wunschsohnes“ herbeizuführen, wäre damit nicht der Weg geöffnet.

Pressemitteilung

2 thoughts on “BGH: Präimplantationsdiagnostik bei extrakorporal erzeugten Embryos ist nicht strafbar

  1. Als sich Ende der 90er Jahre in der Fachpresse die ersten Berichte über die Anwendung präimplantationsdiagnostischer Methoden häuften – es ging damals in Großbritannien um das Screening von ex-vivo-erzeugten Embryonen auf Familiäre adenomatöse Polyposis (FAP, eine Darmkrebsart, die erst im Erwachsenenalter auftritt), waren Gentechnik-Kritiker, Behindertenverbände, aber auch kritisches medizinisches Personal und Teile der Wissenschaft selbst überaus alarmiert. Es hieß, das sei in Deutschland nicht denkbar auf Grund des 1990 novellierten Embryonenschutzgesetzes, das allerdings in Unkenntnis des später entwickelten Screenings auf zahlreiche weitere genetische Anomalien oder multifaktoriell bedingten Erkrankungen vor der Implantation in die Gebärmutter verabschiedet worden war.
    Seitens der damaligen rot-grünen Regierung wurde durch Andrea Fischer darauf verwiesen, man plane ja sowieso ein Fortpflanzungsmedizingesetz, welches die Präimplantationsdiagnostik dann auch ausschließen würde. Darauf vertraute und baute man.
    Doch irgendwie war die rot-grüne Regierung sieben lange Jahre mehr mit Kriegführen auf dem Balkan und am Hindukusch sowie mit Sozialabbau beschäftigt, so dass es weder zu einer Novelle des Embryonenschutzgesetzes noch zu einem Fortpflanzungsmedizingesetz kam. Vermutlich lag es aber einfach daran, dass sich insbesondere bei den GRÜNEN ein sich feministisch gerierendes Lager um die Abgeordneten XXXXX (Name seitens des Moderators gelöscht) (inzwischen aus dem Bundestag ausgeschieden) und XXXXX (Name seitens des Moderators gelöscht) bildete, das ganz klar im Rahmen der verschiedenen Fach- und Programmdiskussionen verlauten ließ, dass die Methoden der PID ja schließlich genauso wie alle Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik selbstverständlicher Teil der weiblichen Selbstbestimmung seien und man als GRÜNE diese niemanden verbieten dürfe. Den Verweis, der insbesondere von Behindertenverbänden artikuliert wurde, es handle sich bei der Anwendung von PID um eine neue Form von Eugenik, wurde seitens dieser Akteurinnen als absurd abgetan. Grüne Frauenpolitik 2.0 kann man da nur feststellen; Feminismus hingegen sieht anders aus. Kurzum: Man spielte auf Zeit, ließ diesen Bereich ungeregelt und die Macht des Faktischen sich selbst ihre Wirklichkeit schaffen. Dass irgendwann jemand auf die Idee kommen würde, die PID anzuwenden – selbstredend mit dem Verweis auf den ach so dramatischen Einzelfall – war klar und wurde von der rot-grünen Bundestagsmehrheit in Kauf genommen. Nur Politik kann sich niemals durch den Einzelfall begründen, sondern muss sich stets um Rahmensetzungen für alle bemühen und dabei die gesamtgesellschaftliche Entwicklung im Auge behalten. Dass die grünen Protagonisten (wie etwa hier MdB XXXXX (Name seitens des Moderators gelöscht) jetzt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur PID so tun, als hätten sie von nichts gewusst und würden eben von dieser durch sie selbst in Kauf genommenen Entwicklung unerwartet überrollt und mit einer „schwierigen ethischen Debatte“ konfrontiert, ist mehr als fadenscheinig. Betroffenheitsrhetorik war noch nie ein guter Ersatz für eine konsequente Politik, sondern wirkt eher als Beruhigungspille für den naiveren Teil der Kritiker.

    Uwe-Jürgen Ness, 1995-2006 Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Gen- und Reproduktionstechnologien bei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

  2. Sehr geehrter Herr Ness,

    ich denke, es geht bei diesem ernsten Thema nicht darum, einzelnen politisch Beteiligten Unfähigkeit oder Untätigkeit vorzuwerfen. Vielmehr hat der BGH anhand eines Einzelfalles für eine Teilgruppe von Betroffenen eine Vorgehensweise gestattet, die Anlass gibt, zusammen mit Medizinern, Juristen, Religionsvertretern und Politikern eine Lösung für die Fragen zu finden, die mit der PID zusammen hängen. Auf diese Weise sollte es möglich sein, dass sicher längst überfällige Fortpflanzungsmedizingesetz neu zu diskutieren und auf den Weg zu bringen.

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