Die Welt der medizinischen Blogs

Immobilien: Katzenallergie des Nachbarn nicht immer Grund für Verbot

Berlin (dpa/tmn) – Ein Vermieter darf nicht generell verbieten, dass seine Mieter Katzen halten. Er kann sich die Erlaubnis dazu jedoch im Mietvertrag vorbehalten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 168/12). Lesen Sie weiter auf: Immobilien: Katzenallergie des Nachbarn nicht immer Grund für [...] .../Auszug

weiterlesen »


Kommentarfunktion ist deaktiviert