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Zahnarzthaftung bei Außenseitermethode

Eine aktuelle Entscheidung des BGH (Urt. v. 30.05.2017 – VI ZR 203/16) verdeutlicht das Risiko der Zahnarzthaftung bei Anwendung einer Außenseitermethode. Der Fall Der Beklagte warb auf seiner Homepage mit einer ganzheitlichen Methode, die er zur Beseitigung von Störfeldern im Kiefer anwendete. Eine solche Störfeldtestung führte der Beklagte auch bei der Klägerin durch. In der Folge entfernte der Beklagte mehrere Zähne im rechten Oberkiefer und fräste den Kieferknochen aus. Den entsprec

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