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E-Card:Kassen dürfen Fotos nicht dauerhaft speichern

so titelt die Ärztezeitung am 18.9.2017.   https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/e-health/gesundheitskarte/article/943348/e-card-kassen-duerfen-fotos-nicht-dauerhaft-speichern.html Eine solche "Speicherung auf Vorrat" widerspricht dem Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit und verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entschied das Sozialgericht Berlin (AZ.: S208 KR 2111/16) Hier das Urteil in Kurzversion:  http://www.gerichtsentsch

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