E-Card:Kassen dürfen Fotos nicht dauerhaft speichern
so titelt die Ärztezeitung am 18.9.2017. https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/e-health/gesundheitskarte/article/943348/e-card-kassen-duerfen-fotos-nicht-dauerhaft-speichern.html Eine solche "Speicherung auf Vorrat" widerspricht dem Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit und verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entschied das Sozialgericht Berlin (AZ.: S208 KR 2111/16) Hier das Urteil in Kurzversion: http://www.gerichtsentsch